Bei weiteren 577 Verfahren sei keine Angabe möglich, ob die Ermittler auf die Vorratsdaten zurückgegriffen hätten, teilte die Bundesregierung in ihrer Antwort mit. In 627 Verfahren sei die Nutzung der Vorratsdaten nicht erforderlich gewesen, heißt es weiter. In 96 Fällen blieb das Auskunftsersuchen der Staatsanwaltschaft erfolglos.
Die FDP-Innenexpertin Gisela Piltz kritisierte die Erhebung. "Aus der Antwort der Bundesregierung geht nicht hervor, in wie vielen Fällen die Speicherungspflicht von entscheidender Bedeutung für den Ermittlungserfolg war", sagte sie der Zeitung. "Die Angaben reichen nicht aus, um die Vorratsdatenspeicherung zu begründen." Deshalb werde nach ihrer Überzeugung das Bundesverfassungsgericht mit diesen Angaben die Vorratsdatenspeicherung aufheben.