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"Ermessensfreie Festsetzung der Lärmschutzbereiche"

Neue Fluglärmschutzverordnung beschlossen

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Das Bundeskabinett hat am Mittwoch (19. November) auf Vorschlag des Bundesumweltministeriums eine neue Fluglärmschutzverordnung beschlossen. Darin ist geregelt, welche Daten über den Flugbetrieb vom Flugplatzhalter und von der Flugsicherung vorzulegen sind. Außerdem ist festgelegt, wie auf der Grundlage geprüfter Eingangsdaten die Berechnung der Lärmschutzbereiche erfolgt. Nach den Vorgaben dieser Verordnung können nunmehr die zuständigen Länder neue Lärmschutzbereiche für das Umland von etwa 50 größeren zivilen und militärischen Flugplätzen in Deutschland festlegen. Mit der Verordnung werden die Vorgaben des 2007 grundlegend novellierten Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm umgesetzt.


"Fluglärm beeinträchtigt die Lebensqualität sehr vieler Menschen. Mit der neuen Verordnung hat die Bundesregierung eine wichtige Voraussetzung für Verbesserungen im Umland der großen Flugplätze in Deutschland geschaffen", sagte Bundesumweltminister Sigmar Gabriel (SPD). Mit der Verordnung könnten die neuen Lärmschutzbereiche effizient und rechtssicher festgelegt werden.

Die umfangreichen technischen Einzelheiten der Datenerfassung und der Fluglärmberechnung sind laut Ministerium in zwei technischen Regelwerken festgelegt, die die neue Verordnung ergänzen. Die Anleitung zur Datenerfassung über den Flugbetrieb (AzD) und die Anleitung zur Berechnung von Lärmschutzbereichen (AzB) hat eine Arbeitsgruppe mit national und international renommierten Experten aus den beteiligten Kreisen ausgearbeitet.

Diese Regeln, worauf die neue Verordnung verweist, gewährleisten nach Auffassung des Umweltministeriums "eine reproduzierbare und ermessensfreie Festsetzung der Lärmschutzbereiche". Die Konturen der neuen Schutzzonen im Flugplatzumland ergäben sich ausschließlich anhand der berechneten Fluglärmbelastungen. Damit sei sicher gestellt, dass gleiche Fluglärmbelastungen auch zu gleichen Schutzansprüchen für die Betroffenen führten.

Laut Gabriel bereitet das Bundesumweltministerium derzeit weitere Verordnungen zum novellierten Fluglärmgesetz vor. Am weitesten fortgeschritten sei die Novelle der Schallschutzverordnung. Damit würden für die von Fluglärm belasteten Schutzzonen sachgerechte Qualitätsanforderungen an den baulichen Schallschutz von Wohnungen und schutzbedürftigen Einrichtungen wie Schulen, Kindergärten und Altenheimen vorliegen.

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