Nur wenige Tage nach Bekanntwerden des Vorfalls sei der damalige Kommandeur des Erfurter Führungsunterstützungsbataillons 383 von seiner Stelle abgezogen worden. Der angewandte Griff, den der Ausbilder im Kreis von Führungsoffizieren an einem Soldaten gezeigt habe, sei "keine offizielle Ausbildungsmethode" der Bundeswehr. Das Erfurter Bataillon habe unter anderem die Aufgabe, die Satellitenkommunikation der Truppen in den Einsatzländern zu gewährleisten. Nahkampftraining stehe für die Erfurter Soldaten nicht auf dem Ausbildungsprogramm, so Dresbach. Wie es trotzdem zu dem Übergriff kam, sei Gegenstand der internen Ermittlungen.
Ob es sich um einen strafrechtlich relevanten Vorfall handele, prüft derzeit auch die Staatsanwaltschaft Erfurt. Unabhängig davon erwarte den beschuldigten Oberstleutnant ein Disziplinarverfahren. Bevor dort eine Entscheidung falle, werde die Bundeswehr das Ergebnis der staatsanwaltschaftlichen Ermittlung abwarten, erklärte Dresbach. Im Zuge eines Disziplinarverfahrens könne dem 44-Jährigen beispielsweise ein mündlicher Verweis, Degradierung und sogar die Entlassung drohen.
Gegen den Offizier werde wegen fahrlässiger Körperverletzung ermittelt, sagte der Leiter der Erfurter Staatsanwaltschaft, Franz Trost. Der Ausbilder habe dem Leutnant beim Training eines Abwehrgriffes wohl versehentlich die Halsschlagader abgedrückt, woraufhin dieser ohnmächtig geworden sei. Der Vorfall sei publik geworden, weil ein Soldat eine anonyme Anzeige beim Wehrbeauftragten des Bundestages erstattet habe.