Nach Angaben der Staatsanwaltschaft wurden nunmehr sämtliche beim baden-württembergischen Innenministerium aufbewahrten Akten mit RAF-Bezug, darunter auch ursprünglich als geheim eingestufte Verschlusssachen, überprüft. Hinweise auf Abhörmaßnahmen in Haftzellen hätten sich daraus nicht ergeben. Zwar seien solche Maßnahmen diskutiert und die rechtliche Zulässigkeit geprüft worden. Es spreche aber nichts für eine Umsetzung solcher Erwägungen.
Die Staatsanwaltschaft gab weiter bekannt, dass nach Aktenlage Abhöreinrichtungen in fünf Räumen vorhanden waren, die den RAF-Häftlingen für Gespräche mit Besuchern und Verteidigern zur Verfügung standen. Eine Rechnung über die Lieferung eines Mikrofons dürfte damit zusammenhängen. Dass in Grundrissen insgesamt acht Kreuze in sieben Zellen - darunter auch in Baaders Haftzelle - eingetragen waren, sei indes kein Indiz dafür, dass auch dort Abhöreinrichtungen eingebaut wurden. Die Pläne seien undatiert. Ein zeitlicher und sachlicher Zusammenhang erschließe sich nicht.
Über die Abhörmaßnahmen in den JVA-Besuchsräumen hinaus wurde den Angaben zufolge im Anschluss an die Entführung von Hanns Martin Schleyer im Herbst 1977 auch die Kanzlei von Rechtsanwalt Klaus Croissant in Stuttgart abgehört. Nach Äußerungen damaliger Polizisten habe es auch noch andere Observationsmaßnahmen gegeben - allerdings keine weiteren "Lauschoperationen". Abhöreinrichtungen in den Räumen für Verteidigerbesuche im Stammheimer Gerichtsgebäude seien nie in Betrieb genommen worden.