Familien mit geringem Einkommen können künftig leichter einen Kinderzuschlag erhalten. Dazu ließ der Bundesrat einen Bundestagsbeschluss passieren, zum 1. Oktober die Mindesteinkommensgrenze einheitlich auf 600 Euro für Alleinerziehende und 900 Euro für Paare festzulegen und damit die Hürde zum Bezug abzusenken.
Die Neuregelung soll zusätzlich 50.000 Familien mit rund 120.000 Kindern zugute kommen. Zusammen mit der Wohngeldreform wird der neue Zuschlag laut Bundesfamilienministerium sogar 250.000 Kinder erreichen. Der Kinderzuschlag - maximal 140 Euro pro Kind - wird Eltern gewährt, die zwar den eigenen Lebensunterhalt bestreiten können, aber für den Bedarf ihrer Kinder zu wenig Mittel haben.
Familiengericht
In Deutschland gibt es künftig ein "Großes Familiengericht". Sämtliche Streitigkeiten über Trennung und Scheidung werden dort künftig verhandelt. Beispielsweise sind Verfahren zu Vormundschaft, Pflegschaft für Minderjährige oder Adoption sowie Schutz vor Gewalt, für die bislang das Vormundschaftsgericht beziehungsweise das Zivilgericht zuständig ist, Sache des Familiengerichtes. Das Gesetz, das im Sommer 2009 in Kraft treten soll, sieht auch eine Stärkung der Rechte von Kindern vor, deren Eltern sich scheiden lassen.
GmbH-Recht
Die Rechtsform der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) wird reformiert. Anders als von der Bundesregierung ursprünglich vorgesehen wird das Stammkapital, das bei der Gründung einer GmbH aufgebracht werden muss, nicht von 25 000 auf 10 000 Euro gesenkt. Vielmehr wird als Alternative zur GmbH eine haftungsbeschränkte "Unternehmergesellschaft" (UG) eingeführt, die bereits mit einem Stammkapital von einem Euro gegründet werden kann.
Handwerk
Handwerksbetriebe, insbesondere im Bausektor, sollen ihre Zahlungsansprüche gegenüber ihren Kunden künftig leichter als bisher durchsetzen können. Für die Betriebe gelten dazu die kaufrechtlichen Regelungen zum Eigentumsvorbehalt künftig in veränderter Form, damit der Handwerker bei Zahlungsunfähigkeit oder -unwilligkeit des Bestellers sein Eigentum an eingebauten Produkten sichern kann. Für eine vertragsgemäß erbrachte Leistung können Unternehmer in der Höhe des damit verbundenden Wertzuwachses eine Abschlagszahlung vom Besteller verlangen.
Ministerversorgung
Bei der Altersversorgung von Mitgliedern der Bundesregierung gibt es Einschnitte. So steigt die Altersgrenze für den Bezug des Ruhegehalts auf 65 Jahre und später wie bei Arbeitnehmern und Beamten auf 67 Jahre. Derzeit kann ein Minister bei drei Jahren Amtszeit schon mit 55 Jahren und bei zwei Jahren Amtszeit mit 60 Jahren ein Ruhegehalt beziehen. Die Mindestamtszeit für die Altersversorgung wird auf vier Jahre verdoppelt. In das System werden auch Mitglieder der letzten DDR-Regierung einbezogen, die im Zuge der ersten und letzten freien Wahl in der DDR in ihr Amt kamen. Der Personenkreis soll ein Ruhegehalt in Höhe von fünf Prozent des Amtsgehalts eines Bundesministers bekommen.