CDU und SPD sprachen sich dafür aus, eine Weitergabe von Daten nur noch dann zuzulassen, wenn die betroffenen Bürger ausdrücklich zustimmten. Nur wenn die Bürger damit einverstanden seien, solle "ein Handel mit solchen Daten noch zulässig sein", sagte Bosbach.
Bosbach kritisierte, die rechtlichen Möglichkeiten bei der Bestrafung von illegalem Datenhandel würden in der Praxis oft nicht ausgeschöpft. Zwar sehe das Gesetz Strafen bis 250.000 Euro und in Einzelfällen auch Haftstrafen vor, aber nach seinen Informationen würden in den meisten Fällen nur Bußgelder zwischen 300 und 500 Euro verhängt.
Bürsch befürwortete die Erhöhung der fälligen Bußgelder und die Abschöpfung von Gewinnen aus illegalem Datenhandel. Dazu sprach sich die SPD für eine verstärkte Datenschutzaufsicht aus. So könne etwa Unternehmen bei Nachweis eines vorbildlichen Datenschutzes ein Gütesiegel verliehen werden, sagte Bürsch.
Die FDP-Rechtsexpertin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger kritisierte, alle Datenschutzskandale in diesem Jahr seien lediglich entstanden, "weil das geltende Recht nicht konsequent genug angewendet worden" sei. Die FDP-Politikerin forderte mehr anlassunabhängige Stichprobenkontrollen.