Zu dem Maßnahmenpaket, das der Nachrichtenagentur ddp vorliegt, gehört unter anderem die Senkung der Einkommensgrenze für die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis an Hochqualifizierte von derzeit 86.400 Euro auf 63.600 Euro. Ferner soll bei Akademikern aus den neuen EU-Mitgliedsstaaten auf die sogenannte Vorrangprüfung verzichtet werden, bei der Unternehmen nachweisen müssen, dass eine freie Stelle nicht mit einem Inländer besetzt werden kann. An der Vorrangprüfung festgehalten werden soll dagegen bei Akademikern aus Drittstaaten, für die der Arbeitsmarkt ebenfalls geöffnet werden soll.
Verlängert werden sollen die geltenden Zugangsbeschränkungen für weniger qualifizierte Arbeitnehmer aus osteuropäischen EU-Staaten zum deutschen Arbeitsmarkt. Für Polen, Tschechien, Slowenien, die Slowakei und Ungarn sowie für die baltischen Staaten Estland, Lettland und Litauen sollen die Beschränkungen bis zum 30. April 2011 verlängert werden und für Bulgarien und Rumänien bis zum 31. Dezember 2011.
Vorgesehen sind zudem Statusverbesserungen für in Deutschland lebende junge Ausländer ohne gesicherten Aufenthaltsstatus, die hierzulande ihre Ausbildung absolvieren. So sollen beispielsweise "geduldete" Ausländer, die gut integriert sind und in Deutschland eine Berufsausbildung oder ein Studium absolviert haben, einen sicheren Aufenthaltsstatus erhalten.