Mit Sonderangeboten an Kunden würde normaler Frachtverkehr in Express-Fracht umdeklariert, um so in den Statistiken mehr eilige Fracht ausweisen zu können. DHL wie auch der beklagte Freistaat Sachsen wiesen die Anschuldigungen zurück und verwiesen auf die Notwendigkeit, Frachtflüge in Leipzig während der Nacht abwickeln zu können. Auch müssten sich Unternehmen wie DHL oder die Lufthansa auf Zusagen der Politik etwa zu Nachtfluggenehmigungen verlassen können. Ein Urteil will der 4. Senat voraussichtlich in der nächsten Woche verkünden.
Vor dem Bundesverwaltungsgericht klagen seit Dienstag drei Anwohner gegen einen geänderten Planfeststellungsbeschluss des Regierungspräsidiums Leipzig, demzufolge Frachtflüge wie auch militärische Flüge in der Nacht grundsätzlich möglich sind. Passagiermaschinen dürfen jedoch zwischen 23.30 und 5.30 Uhr auf dem Flugplatz nicht starten und landen. Die Nachtfluggegner wollen erreichen, dass für Passagiermaschinen, nicht eilige Frachtmaschinen und Militärtransporte die Verbotszeiten ausgeweitet werden.
Bisher dürfen zwar Expressfracht-Maschinen den Flughafen die ganze Nacht hindurch ansteuern, für alle anderen Flüge jedoch gilt ein Verbot zwischen 23.30 und 5.30 Uhr, das nach Ansicht der Anwohner nicht ausreicht. DHL betreibt seit diesem Jahr in Leipzig/Halle sein europäisches Luftfrachtdrehkreuz, in das es nach eigenen Angaben rund 300 Millionen Euro investiert hat. Jede Nacht wird der Flughafen von bis zu 60 Frachtmaschinen angesteuert, rund 2000 Männer und Frauen haben bei dem Luftdrehkreuz Arbeit gefunden.
Baumann argumentierte, um die Knotenpunkte in Frankfurt am Main oder München für Interkontinentalanschlüsse von Leipzig aus zu erreichen, reiche es vollkommen aus, erst ab 6.00 Uhr in Leipzig abzufliegen. Beim Frachtverkehr gebe es zudem keine Notwendigkeit, ihn in Leipzig ausschließlich in der Nacht abzuwickeln, wenn gleichzeitig die angeblich eilige Fracht auf anderen Flughäfen der Welt mitunter für Stunden zwischengeparkt werde.
Für den beklagten Freistaat Sachsen entgegnete Rechtsanwalt Siegfried de Witt, die wichtigen deutschen Knotenpunkte würden in Zukunft ausgebaut, der Flugverkehr wachse weiter. Daher sei es zwingend nötig, in Leipzig so früh wie möglich abzufliegen. Beim Frachtverkehr wäre es nicht wirtschaftlich, Expressflüge ohne Zuladung anderer Fracht fliegen zu lassen. Die Flugzeuge würden "Luft transportieren" und das wäre nicht effizient, sagte de Witt. Zudem ist nach Ansicht der Beklagten das DHL-Drehkreuz auf dem Flughafen Leipzig/Halle in internationale Abfertigungs- und Produktionszeiten eingebunden, daher ergebe sich der notwendige Nachtbetrieb.