Der Fluglärmstreit dauert seit Jahren an. Die deutsche Seite hatte schließlich 2003 die Anzahl der Überflüge und die Flugzeiten über deutschem Hoheitsgebiet einseitig beschränkt, nachdem Verhandlungen über einen Staatsvertrag gescheitert waren. Nach längerem Stillstand wurde inzwischen vereinbart, dass eine gemischte Arbeitsgruppe die Lärmbelastung auf beiden Seiten nach internationalen Kriterien neu messen und beurteilen soll. Die Schweiz will auf dieser Grundlage einen neuen Vorschlag für eine Regelung unterbreiten.
Am Donnerstag wurde auch bekannt, dass die Schweiz auf den sogenannten gekröpften Nordanflug entlang der Landesgrenze zu Deutschland verzichten wird. Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) teilte mit, einen entsprechenden Antrag der Flughafen Zürich AG aus Sicherheitsüberlegungen abgelehnt zu haben. Die gekröpften Nordanflüge, die von internationalen Standards abgewichen wären, sollten zwischen 6.00 Uhr und 7.00 Uhr Südanflüge über der Schweiz ersetzen, die wegen der deutschen Sperrzeiten erforderlich sind.