Zudem müsse die Regierung "klar und eindeutig" definieren, wo der Einsatz Externer verboten ist. Dazu zählte der Haushaltsausschuss die "Formulierung" von Gesetzesentwürfen, Leitungstätigkeiten sowie die Auftragsvergabe. Der Ausschuss erwartet, dass die Bundesregierung halbjährlich über die Beschäftigung von Beratern berichtet.
Der Beschluss geht weitgehend auf einen Bericht des Bundesrechnungshofes (BRH) zurück, der die bisherige Praxis kritisiert hatte. Nach Angaben des BRH waren im Zeitraum von 2004 bis 2006 zwischen 88 und 106 Personen in Ministerien tätig, die von Unternehmen, Verbänden oder Sozialkassen entsandt worden waren.
Der Vertreter des Bundesinnenministeriums sagte, dass dieser Antrag nun in die Verwaltungsvorschriften eingearbeitet werde. Das Kabinett werde voraussichtlich noch im Juni entscheiden.
Die Linksfraktion begründete ihre Ablehnung damit, dass durch den Antrag das Problem nicht gelöst werde. "Es darf keine externen Partner geben, die von anderen bezahlt werden", sagte ihre Sprecherin.