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"Ausbildungsbonus"

Regierung will Zusatzprämie für ausbildungsunwillige Unternehmen

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Mit einem bis Ende 2010 befristeten Ausbildungsbonus will die Bundesregierung die Firmen bewegen, rund 100.000 zusätzliche Lehrstellen für benachteiligte Jugendliche zu schaffen. Ein entsprechendes Gesetz beschloss der Bundestag am 5. Juni in Berlin gegen die Stimmen der Opposition. Diese kritisierte den Bonus als ungerecht, da damit bisher ausbildungsunwillige Unternehmen eine Zusatzprämie erhielten. Derzeit sind den Angaben zufolge 385.000 Jugendlichen länger als ein Jahr auf der Suche nach einem Ausbildungsplatz.


Der Parlamentarische Arbeitsstaatssekretär Klaus Brandner (SPD) warb für das schwarz-rote Projekt. Jeder junge Mensch müsse sich "einen Platz in der Gesellschaft erarbeiten können", sagte der SPD-Politiker. Gerade die sogenannten Altbewerber sollten durch den Ausbildungsbonus eine neue Chance erhalten. Geplant sei, die Förderung auf jene zu konzentrieren, die keinen Schulabschluss haben oder sozial benachteiligt seien. Der Bonus soll bereits ab Beginn des Ausbildungsjahres 2008 "voll wirken".

Der Ausbildungsbonus in Höhe von 4000 bis 6000 Euro für jede zusätzliche Lehrstelle soll dann gezahlt werden, wenn die eingestellten Jugendlichen die Schule mindestens bereits im Vorjahr verlassen haben, keinen oder einen niedrigen Schulabschluss haben und sich schon früher um einen Ausbildungsplatz bemüht haben. Auch Lehrlinge, deren Ausbildung wegen einer Insolvenz ihres Betriebes vorzeitig beendet wird, sollen von dem Bonus profitieren. Bei behinderten Jugendlichen erhöht sich die Förderung um 30 Prozent.

FDP, Linke und Grüne bemängelten eine falsche Weichenstellung. Während die Liberalen vor "Mitnahmeeffekten" warnten, kritisierte die Linke Schönfärberei. Die Grünen nannten den geplanten Bonus eine "krasse Fehlsubventionierung". Die SPD räumte Probleme ein. Angesichts von 22 Prozent junger Menschen ohne Berufsabschluss sei der Bonus "gerechter als dogmatisches Nichtstun".

Die finanzielle Unterstützung ist bis Ende 2010 befristet. Gefördert werden Altbewerber mit Haupt- oder Sonderschulabschluss sowie Jugendliche ohne einen Schulabschluss. Um Mitnahmeeffekte auszuschließen, müssen Realschüler mit schlechten Zensuren in Deutsch oder Mathe nicht mehr wie ursprünglich geplant gefördert werden, können aber in Einzelfällen solche Zuschüsse enthalten. Der Nachweis, dass der Ausbildungsplatz zusätzlich geschaffen wurde, muss vom Arbeitgeber erbracht werden.

Der Bundesrat wird sich voraussichtlich Anfang Juli mit der Vorlage befassen. Das Gesetz bedarf allerdings nicht der Zustimmung der Länderkammer.

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