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Sächsischer Staatsschutz

Im Dresdner "Sturm-34-Prozess" angeblich auch V-Mann angeklagt

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Im Prozess gegen führende Mitglieder der verbotenen Neonazi-Kameradschaft "Sturm 34" wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung muss sich offenbar auch ein Informant des sächsischen Staatsschutzes verantworten. Das berichtete die "Freie Presse". Welche Auswirkungen die Beteiligung des V-Mannes auf den Verlauf des Prozesses haben wird, sei derzeit nicht absehbar. Die Staatsanwaltschaft Dresden wollte den Zeitungsbericht am 2. April weder bestätigen noch dementieren. Auch das sächsische Innenministerium äußerte sich auf Anfrage nicht zu dem Verfahren.


Den Zeitungsinformationen zufolge war der Staatsschutz-Informant bereits Monate vor der Gründung der Kameradschaft im März 2006 im Einsatz. Er sei im Juli 2006 enttarnt und ins Zeugenschutzprogramm aufgenommen worden. Kurz nach seiner Enttarnung gab es die erste große Razzia in Mittweida.

Aufgrund des laufenden Verfahrens und der Gefahr der Beeinflussung des Prozesses gebe das Innenministerium derzeit keine Auskünfte, sagte ein Sprecher. Die Staatsanwaltschaft Dresden ließ offen, ob es sich bei einem der fünf Angeschuldigten um einen Informanten des Staatsschutzes handelt. "Das alles gehört in die Hauptverhandlung, wo diese Sachverhalte zwangsläufig geklärt werden", sagte Oberstaatsanwalt Christian Avenarius.

Der Prozess vor der Staatsschutzkammer des Dresdner Landgerichts beginnt am 10. April. Das Innenministerium hatte die Gruppierung "Sturm 34" vor einem Jahr verboten. Ihr sollen 40 bis 50 Personen angehört haben. Die Kameradschaft gehe mit Gewalt gegen "Andersdenkende" und Ausländer vor und habe das Ziel, die Region Mittweida zur "national befreiten Zone" zu machen, hieß es damals zur Begründung des Verbots.

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