Als Entlohnung habe der Mann monatlich etwa 100 Euro erhalten sowie in einem Fall einmal 4500 Euro. Dass der V-Mann der Polizei nun unter Mordverdacht in Untersuchungshaft sitzt, sei aber kein Anzeichen dafür, dass hier etwas aus dem Ruder gelaufen sei, sagte Preußinger.
V-Leute stammten in der Regel aus dem Milieu, über das sie berichten sollen, und seien "nicht im klassischen Sinne redlich". Das gelte auch in diesem Fall, wobei es aber in der Vorgeschichte des Mannes keinerlei Anzeichen für eine derartige Gewalttat gegeben habe. Mit seiner Arbeit als V-Mann sei das LKA zufrieden gewesen.
Gelebt hat der V-Mann mit seiner Familie in Ludwigshafen Oberstaatsanwalt Liebig zufolge im Wesentlichen vom Gebrauchtwagenhandel. Auf diesem Weg sei auch der Kontakt mit den Ermordeten auf einem Parkplatz in Ludwigshafen zustande gekommen. Mit der V-Mann-Tätigkeit habe dies nichts zu tun gehabt. Von dort sei die Gruppe gemeinsam zu einem See nahe dem südhessischen Heppenheim gefahren, wo angeblich ein von dem V-Mann vermittelter Gebrauchtwagen stehen sollte.
Dies konnte die Polizei nachträglich rekonstruieren, weil der Wagen des V-Manns vom LKA zur Verfügung gestellt wurde und mit einem GPS-Sender ausgestattet war. An dem See, der Mitte Februar erfolglos durchsucht worden war, soll der Mord stattgefunden haben. Auf den Fundort der Leichen kamen die Ermittler dann ebenfalls durch GPS-Daten sowie durch die Aussagen der beiden Inhaftierten.
Unterwegs soll zudem der zweite Tatverdächtige zugestiegen sein, der sich seit einigen Tagen ebenfalls in Haft befindet. Er stammt den Angaben zufolge aus dem Umfeld des V-Manns und auch "aus dem islamistischen Umfeld".
Beide Männer machen unterschiedliche Angaben zum Tatablauf. Ein mögliches Motiv sei, dass die drei Ermordeten vor ihrer Ermordung "beachtliche Mengen an Bargeld" mit sich geführt hätten, um damit Gebrauchtwagen zu kaufen, sagte Liebig. Dieses Geld sei bei den Leichen nicht gefunden worden. Ein islamistischer Hintergrund könne zum gegenwärtigen Zeitpunkt ebenso wenig ausgeschlossen werden wie ein Raubmord. Zeitungsberichte, wonach einer der beiden Tatverdächtigen im Zusammenhang mit dem dritten Toten von einem islamistischen Ritualmord mit weiteren Tatbeteiligten gesprochen haben soll, wollte Liebig nicht kommentieren.
Bestätigen konnte er dagegen, dass der V-Mann nach dem Zeitpunkt der Tat in den Nahen Osten gereist war, von wo er am 10. Februar zurückgekehrt sei. Als Anlass für die Reise habe er private Gründe angeben. Bei der Rückkehr wurde der Mann am Frankfurter Flughafen von der Bundespolizei registriert, die die Ermittler in Kaiserslautern informierten.