Das Abkommen regelt die Weitergabe von Fluggastdaten bei Passagierflügen in oder aus den USA und die dortige Datenverwendung. Die Übermittlung und Auswertung soll angeblich der Bekämpfung von Terrorismus und sonstiger schwerer Straftaten grenzüberschreitender Art einschließlich der organisierten Kriminalität dienen. Den Betroffenen werden von der zuständigen US-Behörde die gleichen Auskunftsrechte eingeräumt wie Bürgern der Vereinigten Staaten.
Für sensible Daten wie politische Meinung, religiöse Überzeugung oder Gesundheitszustand gilt ein "Verwendungsverbot"; sie dürfen nur in den Ausnahmefällen von Lebensgefahr genutzt werden.
Die Daten sollen großteils für sieben Jahre in einer "aktiven" Datenbank gespeichert und dann weitere acht Jahre "archiviert" werden. Letztere seien dann unter zusätzlichen Datenschutzvorkehrungen zugänglich.
Ein vorheriges Abkommen zwischen den USA und der EU vom Mai 2004 hatte der Europäische Gerichtshof im Mai 2006 für nichtig erklärt. Im Oktober 2006 einigten sich beide Seiten daraufhin auf ein Interimsabkommen, das bis Ende Juli befristet war. Der neuen Regelung müssen alle 27 EU-Mitgliedstaaten zustimmen. Derzeit wird der auf sieben Jahre abgeschlossene Vertrag im Rahmen des nationalen Rechts bereits vorläufig angewendet.