Damit wird laut Bundesregierung der Aufwand im Vergleich zur herkömmlichen Methode der Befragung deutlich reduziert. Der Aufbau dieses Anschriften- und Gebäuderegisters bedürfe jedoch einer gesetzlichen Grundlage.
Nach dem Willen des Bundesrates soll den Statistischen Ämtern in dem Gesetz eine Befugnis zu Einzelprüfungen erteilt werden, da dies zur Qualitätssicherung unumgänglich sei. Ferner will die Länderkammer eine Regelung über Finanzuweisungen des Bundes an die Länder erreichen. Damit sollen den Ländern und Kommunen entstehende finanzielle Mehrbelastungen - wie bei früheren Volkszählungen - ausgeglichen werden. Außerdem soll das Verwaltungsverfahren für die Länder verbindlich vorgeschrieben werden. Das Projekt könne nur zum Erfolg führen, wenn die Vorgehensweise in Bund und Ländern einheitlich sei, argumentiert der Bundesrat.
In der Debatte sagte Hessens Bundesratsminister Volker Hoff (CDU), die Notwendigkeit der Volkszählung stehe außer Frage. Sie solle auch nicht blockiert werden. Vielmehr sei auch sein Land an "qualitativ einwandfreien Ergebnissen interessiert". Vielmehr gehe es im Vermittlungsverfahren um die Beteiligung des Bundes an den Kosten, die den Ländern und Gemeinden entstünden.
Schätzungen zufolge beliefen sich die Gesamtkosten für die Länder auf rund 500 Millionen Euro, sagte Hoff. Dabei seien die Kosten für die Gemeinen "noch nicht abschließend kalkuliert". Bei dem Zensusvorbereitungsgesetz gehe es um etwa 183 Millionen Euro, von denen 39 Millionen Euro auf den Bund entfielen. Ohne Beteiligung der Landesregierungen habe der Bund zudem eine Kommission eingesetzt, die "aufgerufen ist, weitere Erhebungsmerkmale zu benennen". Damit gehe der Bund offenbar über Verabredungen hinaus, und das Vorhaben werde voraussichtlich noch teuer. Auch bei diesem Gesetz gelte aber das Motto "Wer bestellt, bezahlt".
Das "Ungleichgewicht" der Kostenverteilung sei nicht tragbar, kritisierte der CDU-Politiker. Bei der 1987 in Westdeutschland vorgenommenen Volkszählung habe sich der Bund mit 50 Prozent an den Kosten der Länder und Gemeinden beteiligt und eine freiwillige Zuweisung in Höhe von 2,30 Euro je Einwohner gezahlt. Dies könne auch ein Maßstab für den Zensus 2011 sein.