Die Organisation fordert "eine umgehende aktualisierte Bewertung der Menschenrechtssituation in Birma" im Rahmen eines ad hoc Lageberichtes des Auswärtigen Amtes sowie eine Abkehr des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge von seiner "restriktiven Entscheidungspraxis". Dabei genüge es nicht, mit Verweis auf die aktuell unübersichtliche Situation im Lande, einen Entscheidungsstopp zu verhängen, meint Pro Asyl. Opfer des Militärregimes benötigten "angemessenen Schutz, den des Asylrechts".
Hinter den Ablehnungen von Asylanträgen stehe eine Auskunft des Auswärtigen Amtes vom 22. März 2007. In dieser heißt es: "Nach Kenntnissen des Auswärtigen Amtes stellt eine abweichende politische Überzeugung in Myanmar keinen Straftatbestand dar und führt nicht unmittelbar zu Repressalien und Verfolgung, sie kann aber zur Folge haben, dass Betroffene von myanmarischen Sicherheitsdiensten unter Beobachtung gestellt werden. Wird dann eine Straftat - wie beispielsweise eine Missachtung des Versammlungsverbotes - begangen, müssen Betroffene hingegen mit erheblichen Drangsalierungen und einer unnachsichtigen Strafverfolgung rechnen."
In derselben Auskunft behauptet das Auswärtige Amt laut Pro Asyl, der Fall des aus der Schweiz abgeschobenen Stanley Van Tha, der nach der Abschiebung im Flughafen von Rangun inhaftiert wurde und im Jahr 2003 zu 19 Jahren Gefängnis verurteilt wurde, stelle nach Kenntnissen des Auswärtigen Amtes eine Ausnahme dar. Seit Sommer 2007 fände sich genau diese Behauptung ("Ausnahmefall") als zentrale Begründung in den ablehnenden Asylbescheiden des Bundesamtes.
Nach Auffassung von Pro Asyl habe die birmanische Junta hat nie einen Zweifel daran gelassen, dass sie jede abweichende politische Überzeugung, soweit sie nach außen kundgetan werde und wirksam werden könnte, zu unterdrücken gedenkt. Wie Opposition zum Straftatbestand gemacht wird, zeigten die aktuellen Vorgänge.
Die Bewertung des Auswärtigen Amtes zum "Ausnahmefall" Stanley Van Tha sind für Pro Asyl "nicht nachvollziehbar". Zum einen dürften keine Erfahrungswerte vorliegen, weil es seit längerem kaum Abschiebungen aus Europa nach Birma gebe, zum anderen sei die deutsche Auslandsvertretung in Rangun personell dünn besetzt und "nicht in der Lage, eine Überwachung möglicher Menschenrechtsverletzungen an Rückkehrern oder Recherchen in abgelegenen Landesteilen zu betreiben".
Auf die Schwierigkeiten der Informationsgewinnung dürfte es auch zurückzuführen sein, dass es einen Lagebericht zur asylrelevanten Lage - sonst Standard bei vielen Herkunftsstaaten von Asylsuchenden - zu Birma seit vielen Jahren nicht gebe, vermutet die Organisation. "Vor diesem Hintergrund überrascht es, dass das Auswärtige Amt im Frühjahr 2007 plötzlich mehr Sachkenntnis zu Einzelheiten haben wollte. Seine Möglichkeiten zur Informationsgewinnung dürften sich zwischenzeitlich kaum verbessert haben."