In der Affäre ging es um die Finanzierung einer Umfrage zur Akzeptanz von Dörings Wirtschaftspolitik. Döring wurde wegen Falschaussage vor dem FlowTex-Untersuchungsausschuss inzwischen zu einer Bewährungsstrafe verurteilt.
Die Staatsanwaltschaft hatte eine Freiheitsstrafe von 14 Monaten auf Bewährung für die Angeklagte gefordert. Werwigk-Hertneck hatte die Vorwürfe stets bestritten. Sie war dennoch im Sommer 2004 zurückgetreten, um nach eigenen Angaben Schaden vom Amt abzuwenden.
Die Ex-Ministerin zeigte sich nach dem Urteil erschüttert. Ihr Anwalt Bernd Schneider kündigte an, vor dem Bundesgerichtshof in Revision zu gehen. "Ich habe ein solches Urteil noch nicht erlebt", sagte er. Die Beweiswürdigung sei teilweise auf "Spekulationen" aufgebaut und "wäre anders ausgefallen, wenn die Angeklagte keine Justizministerin gewesen wäre", behauptete Schneider. Er sprach von einem "makabren Verfahren".
Der Vorsitzende Richter Claus Bergmann sagte, die Ex-Ministerin habe im Prozess "die Unwahrheit gesagt". Das Prozessverhalten der Angeklagten habe ihn betroffen gemacht. "Strafjuristen sprechen hier vom Zünden von Nebelkerzen", so Bergmann. Zu ihren Lasten sei berücksichtigt worden, dass sie die Taten "in herausgehobener beruflicher Stellung" als oberste Dienstherrin der Staatsanwaltschaft und zu einem "entscheidenden Zeitpunkt" begangen habe. Es dürfe nicht der Eindruck entstehen, "dass man die Kleinen hängt und die Großen laufenlässt", sagte Bergmann.
Zugunsten der Angeklagten spreche, dass der Geheimnisverrat den Gang des Ermittlungsverfahrens gegen Döring nicht tatsächlich beeinträchtigt habe. Die Angeklagte sei zudem nicht vorbestraft und habe "sich sozial und politisch engagiert", sagte der Richter wörtlich. Werwigk-Hertneck, die derzeit als Anwältin arbeitet, habe nun möglicherweise "standesrechtliche Konsequenzen zu gewärtigen".
Die Angeklagte selbst geht nicht davon aus, dass ihr die Anwaltszulassung entzogen wird. Solange das Urteil nicht rechtskräftig sei, werde die Rechtsanwaltskammer "nichts machen", sagte sie. Werwigk-Hertneck war ab 2002 zwei Jahre lang Justizministerin in Baden-Württemberg.
Zu dem Strafprozess vor dem Landgericht kam es überhaupt erst, nachdem sie gegen einen vom Amtsgericht Stuttgart erlassenen Strafbefehl über neun Monate auf Bewährung Einspruch eingelegt hatte.
Zum Verhalten von Döring im Prozess sagte der Richter, es könne nicht die Rede davon sein, dass Döring der Hauptbelastungszeuge gewesen sei. Er habe keinen "Belastungseifer gegen die Angeklagte" gezeigt. Döring habe immer nur das Nötigste gesagt und sei als Zeuge so wenig konkret gewesen, "dass ein frisch gefangener Aal im Vergleich zu ihm rau und griffig erscheint".