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Franz Josef Jung (CDU)

"Verfassungsfeindliche Einwirkung auf Bundeswehr"

Die Ankündigung von Verteidigungsminister Franz Josef Jung (CDU), im Notfall ein von Terroristen gekapertes Passagierflugzeug abschießen zu lassen und sich dabei auf das "Recht des übergesetzlichen Notstands" berufen, führte zu mehreren Strafanzeigen gegen den Minister. "Uns liegen rund ein Dutzend Anzeigen gegen den Verteidigungsminister vor. Diese werden nun geprüft", sagte der Sprecher der Berliner Staatsanwaltschaft, Michael Grunwald, der "Westdeutschen Allgemeinen Zeitung". Dem Minister werde in den Anzeigen unter anderem "verfassungsfeindliche Einwirkung auf die Bundeswehr" vorgeworfen, erklärte Grunwald.

Franz Josef Jung (CDU)

Franz-Josef Jung ist ein deutscher Politiker der CDU (Christlich Demokratische Union Deutschlands). Er wurde am 5. März 1949 in Erbach im Rheingau geboren. Jung war von 2005 bis 2009 Bundesminister der Verteidigung in der ersten Regierung von Bundeskanzlerin Angela Merkel. Zuvor war er von 2002 bis 2005 Bundesminister für Arbeit und Soziales. Seit 2009 ist er Mitglied des Deutschen Bundestages und vertritt den Wahlkreis Hochtaunus.

Für welche Ziele steht er?

Franz-Josef Jung steht innerhalb der CDU traditionell für konservative Positionen, insbesondere in den Bereichen Verteidigung und Sicherheit. Als ehemaliger Bundesminister der Verteidigung war er stark in die Verteidigungspolitik involviert und setzte sich für eine Stärkung der Bundeswehr und eine robuste Sicherheitspolitik ein.

Des Weiteren vertritt er typische konservative Werte wie Familienpolitik, christliche Werte und Wirtschaftsförderung. Als Vertreter des Wahlkreises Hochtaunus ist er sicher auch stark in regionalen Angelegenheiten und der Interessenvertretung seiner Wähler engagiert.

Bundesverfassungsgericht untersagte Abschuss von entführtem Passagierflugzeug

Das Bundesverfassungsgericht hatte im Februar 2006 entschieden, dass die Bundeswehr darf ein von Selbstmordattentätern entführtes Passagierflugzeug auch im äußersten Notfall nicht abschießen darf. Die Karlsruher Richter erklärten damals die im Luftsicherheitsgesetz enthaltene Ermächtigung des Verteidigungsministers zum gezielten Abschuss eines gekaperten Zivilflugzeugs, das als Waffe eingesetzt werden soll, für verfassungswidrig und nichtig. Die seit Januar 2005 geltende Vorschrift sei mit den Grundrechten auf Menschenwürde und Leben nicht vereinbar, soweit unschuldige Menschen an Bord der Maschine betroffen werden.

Das Luftsicherheitsgesetz mache andere im Flugzeug befindliche Menschen zum bloßen Objekt staatlichen Handelns, urteilten die Verfassungsrichter. Wert und Erhaltung ihres Lebens würden durch das Luftsicherheitsgesetz unter mengenmäßigen Gesichtspunkten und nach der ihnen "den Umständen nach" vermutlich verbliebenen Lebenserwartung "in das Ermessen des Bundesministers der Verteidigung" gestellt.

Menschen sollten im Ernstfall "geopfert und vorsätzlich getötet" werden, wenn der Verteidigungsminister auf der Grundlage der ihm zu diesem Zeitpunkt vorliegenden Informationen annehme, dass ihr Leben nur noch kurze Zeit dauern werde und daher im Vergleich zu den sonst drohenden Verlusten keinen Wert mehr habe oder jedenfalls nur noch "minderwertig" sei.

Die in der Regelung dem Staat eröffnete Befugnis gehe über das hinaus, was dieser nach der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung zum Schutz des Lebens seiner Bürger unternehmen dürfe. Keinesfalls dürfe der Staat eine Mehrheit seiner Bürger dadurch schützen, dass er eine Minderheit vorsätzlich töte. Eine "Abwägung Leben gegen Leben" nach dem Maßstab, wie viele Menschen möglicherweise auf der einen und wie viele auf der anderen Seite betroffen seien, sei unzulässig.

Das damalige Luftsicherheitsgesetz verletzte nach Auffassung der Verfassungsrichter auch den wehrverfassungsrechtlichen Vorbehalt in Artikel 87a Absatz 2 des Grundgesetzes, nach dem die Bundeswehr "außer zur Verteidigung" nur eingesetzt werden dürften, soweit das Grundgesetz es ausdrücklich zulasse. Es lägen aber insbesondere die Voraussetzungen des Artikel 35 Absatz 2 und 3 des Grundgesetzes nicht vor, die den Einsatz der Streitkräfte zur Unterstützung der Länder im regionalen und überregionalen "Katastrophenfall" zuließen.

Dem Bund sei ein Kampfeinsatz der Streitkräfte mit spezifisch militärischen Waffen weder bei der Bekämpfung eines "besonders schweren Unglücksfalles" - als der ein von den Terroristen beabsichtigter Flugzeugabsturz gilt - noch bei einem "überregionalen Katastrophennotstand" erlaubt. Die Art der "Hilfe", die die Streitkräfte den Ländern in solchen Fällen sowie bei Naturkatastrophen leisten dürften, könnten "nicht von qualitativ anderer Art" sein als diejenigen der Polizeikräfte der Länder. Der Bund habe daher für das Luftsicherheitsgesetz keine Gesetzgebungsbefugnis gehabt.

Die Verfassungsbeschwerde von sechs Klägern, darunter einem Flugkapitän, dem früheren Bundestagsvizepräsidenten Burkhard Hirsch (FDP) und dem früheren Bundesinnenminister Gerhart Baum (FDP), war damit erfolgreich. Die abgestuften Bestimmungen des seit Januar 2005 geltenden Gesetzes erlaubten es, ein verdächtiges Flugzeug abzudrängen, zur Landung zu zwingen, ihm Waffengewalt anzudrohen, Warnschüsse abzugeben und als "Ultima ratio" abzuschießen. Die Vorschrift über die "unmittelbare Einwirkung mit Waffengewalt" - Paragraph 14, Absatz 3 des Luftsicherheitsgesetzes - wurde mit dem Urteil vom Februar 2006 für nichtig erklärt.

Einsatz der Bundeswehr

Verteidigungsminister Franz Josef Jung will "zur Abwehr terroristischer Bedrohungen von See her" schnell "rechtliche Klarheit" für den Einsatz der Bundeswehr schaffen. "Wir brauchen dafür die notwendigen rechtlichen Grundlagen", sagte Jung am Dienstag bei einem Truppenbesuch in Wittmund. Nach dem Luftsicherheitsgesetz werde ein entsprechendes Seesicherheitsgesetz benötigt.

Bevor das neue Gesetzesvorhaben angegangen werde, wolle die Bundesregierung die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Luftsicherheitsgesetz abwarten, so Jung. In Karlsruhe wird derzeit eine Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz behandelt. Sollte das Gericht zur Auffassung gelangen, dass hier Klarstellungen notwendig seien, werde das Kabinett diese schnell in die Wege leiten, kündigte Jung an.

Jung stattete der Luftwaffe in Wittmund seinen Antrittsbesuch ab. Dabei beobachtete der Minister den Start einer Alarmrotte, die mit zwei Kampfjets innerhalb weniger Minuten aufstieg. Jung sagte, die Luftwaffe sei hervorragend zum Schutz des deutschen Luftraumes vorbereitet.

Am 17. Jan. 2006 unter: welt-online

Änderung des Grundgesetzes

Nach Darstellung der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" (FAZ) strebt Verteidigungsminister Jung (CDU) eine weitgehende Änderung des Grundgesetzes mit einer Neudefinition des Verteidigungsbegriffs an. Die Änderungen sollten über die in der Koalition bislang angestrebten Konsequenzen aus dem Karlsruher Luftsicherheits-Urteil hinausgehen. Jung wolle in den Verteidigungsbegriff die Auslandseinsätze im Rahmen völkerrechtlicher Verpflichtungen ebenso einbeziehen wie terroristische Bedrohungen größeren Ausmaßes im Inland. Jung sprach sich für eine nicht nur werte-, sondern auch von wirtschaftlichen Interessen geleitete Sicherheitspolitik aus.

"Unsere derzeitige Hauptaufgabe der Krisen- und Konfliktbewältigung oder der Bekämpfung des internationalen Terrorismus sind im Grundgesetz nicht ausdrücklich erwähnt. Da müssen wir über eine Verfassungsänderung sprechen", sagte Jung der Frankfurter Allgemeinen Zeitung. Demnächst werde die Bundeswehr der geplante Auslandseinsatz in der Demokratischen Republik Kongo beschäftigen.

Die Debatte darüber soll nach seinen Vorstellungen im Zusammenhang mit der Erstellung eines "Weißbuchs" der Bundesregierung zur Sicherheits- und Verteidigungspolitik geführt werden. Der Entwurf des Weißbuchs solle in den nächsten Tagen den mit der Thematik betroffenen Ressorts zur Abstimmung zugehen. Jung äußerte die Hoffnung, daß die Regierung es noch vor der parlamentarischen Sommerpause verabschiedet.

Jung sprach sich gegenüber der Frankfurter Allgemeinen für eine nicht nur werte-, sondern auch interessengeleitete Sicherheitspolitik aus. Dazu gehörten auch wirtschaftliche Interessen wie Ressourcensicherung oder die Sicherung von Energielieferungen. "Wir müssen uns auf solche Fragestellungen vorbereiten. Wir diskutieren auch in der Nato: Müssen gegebenenfalls Seewege vor Terrorismus gesichert werden?" Jung verwies darauf, daß 80 Prozent des Welthandels über den Seeweg abgewickelt würden. Dabei gab er zu erkennen, dass er auch mit scharfen Gegenreaktionen rechnet: "Ich weiß, dass da Kontroversen auf uns zukommen."

Zur ausdrücklichen Aufnahme der Aufgabe "Auslandseinsätze" in das Grundgesetz sagte Jung, wenn die Bundeswehr in europäischen Einsätzen in Bosnien-Herzegowina sei oder vielleicht bald im Kongo, könne man dazu "verfassungskonform den Begriff der Verteidigung auslegen und weiter definieren". Er neige aber dazu, auch eine Grundgesetzänderung anzustreben.

Bundesaußenminister Frank-Walter Steinmeier hatte bereits am 5. Februar 2006 auf der Münchner Sicherheitskonferenz vor den versammelten Militärs und Politikern unter anderem über die so genannte Energie-Außenpolitik der deutschen Bundesregierung gesprochen. "Die Endlichkeit fossiler Energieressourcen lässt befürchten, dass Probleme im Zugang zu erschwinglicher Energie immer häufiger auch Quelle von Auseinandersetzungen werden", so Steinmeier. "Für mich ist deshalb klar: Globale Sicherheit im 21. Jahrhundert wird untrennbar auch mit Energiesicherheit verbunden sein", so der Außenminister. "Und die deutsche Außen- und Sicherheitspolitik, das verstehen Sie, muss sich dieser strategischen Herausforderung stellen. Wir sind ein rohstoffarmes Land."

Auch Bundespräsident Horst Köhler sprach unlängst davon, dass auch wir "mit vitaler Aufmerksamkeit unsere Energie- und Rohstoffversorgung sichern" müssten. Bundeswehr-Soldaten sind derzeit vor allem in solchen Ländern im Einsatz, in denen Erdöl, Erdgas und andere Rohstoffe gefördert werden.

Die aktuellen Äußerungen knüpfen an die am 26. November 1992 erlassenen "Verteidigungspolitischen Richtlinien" für die Bundeswehr von Bundesverteidigungsminister Volker Rühe an. Diese - später modifizierten - Richtlinien stellten für die Bundeswehr eine offizielle Wende dar von einer reinen Verteidigungsarmee hin zu Kriegseinsätzen im Ausland mit sogenannten "Krisenreaktionskräften". Einer der Ausgangspunkte dieser Richtlinien war die Wahrung und Durchsetzung der "legitimen nationalen Interessen" Deutschlands. Hierzu zählte zum Beispiel die "Aufrechterhaltung des freien Welthandels und des ungehinderten Zugangs zu Märkten und Rohstoffen in aller Welt". Und: "Einflußnahme auf die internationalen Institutionen und Prozesse im Sinne unserer Interessen und gegründet auf unsere Wirtschaftskraft". An anderer Stelle hieß es: "Deutschland ist aufgrund seiner internationalen Verflechtungen und globalen Interessen vom gesamten Risikospektrum betroffen. Wir müssen daher in der Lage sein, auf entstehende Krisen im Rahmen kollektiver Sicherheitssysteme einwirken zu können".

Auch unter der rot-grünen Bundesregierung wurde die Rohstoffsicherung offen thematisiert. In einem Vortrag vor der Heidelberger Universität definierte der damalige Bundesverteidigungsminister Rudolf Scharping am 27. November 2001 sieben sicherheitspolitische Ziele Deutschlands. Scharping sprach offen über die Möglichkeit von Rohstoffkriegen im Kaspischen Raum: "Ein Beispiel hierfür wäre der Kaspische Raum – das Dreieck zwischen Zentralasien, dem Kaukasus und dem Mittleren Osten – der als Folge eine Reihe destabilisierender Faktoren wie religiöser Fundamentalismus, Terrorismus, Drogen oder die strittige Nutzung und Verteilung der strategischen Ressourcen Öl und Gas leicht zur Krisenregion der nächsten Jahrzehnte werden kann."

Am 02. May. 2006 unter: arbeit

Nach Gesetzesänderung für Abschuss

Die Kampfpiloten der Bundeswehr drohen Verteidigungsminister Franz Josef Jung (CDU) offen mit Befehlsverweigerung. "Derzeit" würden die Piloten einem Befehl zum Abschuss eines von Terroristen entführten Passagierflugzeugs nicht Folge leisten, sagte der Chef des Verbandes der Besatzungen strahlgetriebener Kampfflugzeuge der Bundeswehr, Thomas Wassmann, am 19. September im Bayerischen Rundfunk. Bevor es keine verfassungsgemäße gesetzliche Grundlage gebe, "werden wir auch dabei bleiben", betonte er. Jung hatte angekündigt, ein entführtes Flugzeug, das für Terror-Angriffe benutzt werden soll, notfalls auch ohne gesetzliche Grundlage abschießen zu lassen.

Der Verteidigungsminister habe die Jet-Besatzungen durch seinen Vorstoß "stark verwirrt", kritisierte der Verbandschef. Man sei davon ausgegangen, dass die Debatte nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Luftsicherheitsgesetz der rot-grünen Vorgängerregierung erledigt sei.

Wenn es eine Gesetzesgrundlage geben sollte, "ist es damit ein rechtmäßiger Befehl und dementsprechend auch zu befolgen", so Wassmann. Ein Pilot, der damit Probleme habe, müsse "eventuell von diesem Beruf zurücktreten".

Auch wenn der Abschussbefehl im Ernstfall "auf höchster Ebene" getroffen werde, entbinde dies den betroffenen Piloten aber nicht von der Verantwortung. "Letztendlich, ob der ausführende Pilot dann tatsächlich auf den Knopf drückt, das wird immer seine Entscheidung bleiben", sagte der Verbandschef.

In Afghanistan wird den NATO-Truppen seit Monaten vorgeworfen, durch Luftangriffe immer wieder Zivilisten zu töten. Inwieweit deutsche Soldaten an diesen Einsätzen direkt oder indirekt beteiligt sind, ist unklar.

Jung steht zu Plänen zum Abschuss von Passagierflugzeugen bei Terrorverdacht Die Bereitschaft von Verteidigungsminister Jung zum Abschuss gekaperter Zivilflugzeuge wird zur Belastungsprobe der großen Koalition. Während Jung am 19. September im Bundestag seine Haltung bekräftigte, er würde im Notfall einen solchen Abschussbefehl unter Rückgriff auf einen übergesetzlichen Notstand erteilen, und dafür Rückendeckung der Union erhielt, warnte die Opposition geschlossen vor einem Verfassungsbruch. Selbst der Koalitionspartner SPD ging auf Distanz.

Vor diesem Hintergrund kündigten die Liberalen einen Antrag an, Jung durch das Parlament eine Missbilligung aussprechen zu lassen. Dabei warb FDP-Chef Guido Westerwelle um Unterstützung auch der SPD-Abgeordneten mit den Worten: "Koalitionsräson ist das eine, aber die Verfassung steht sogar über der Koalitionsräson." Sollte der Antrag angenommen werden, hätte er dennoch keine rechtlich zwingende Wirkung.

Zuvor hatte sich Jung eindeutig zu seinen Äußerungen bekannt und dies mit einem Schutz der Bevölkerung, der Sicherung des Rechtsstaates sowie einer notwendigen Sicherheit für die betroffenen Jet-Piloten begründet. Auch in Extremsituationen dürfe und werde der Staat "nicht wehrlos" sein, so der CDU-Politiker.

Rückendeckung bekam er dafür lediglich von der Union. Angesichts der nach wie vor unklaren Rechtslage habe Jung "nicht verantwortungslos, sondern im höchsten Maße verantwortungsvoll gehandelt", sagte CDU-Wehrexperte Bernd Siebert. Die Union stehe deshalb hinter dem Minister. Nach den Worten des Parlamentarischen Geschäftsführers der Unions-Fraktion, Norbert Röttgen (CDU), hat Jung sich zu seiner politischen Verantwortung in einer Situation bekannt, wo "der Staat als Ganzes kneift".

Für Grünen-Fraktionsvize Christian Ströbele ist Jung indes nicht nur übers Ziel hinausgeschossen, sondern entwickle sich zu einer "Gefahr für die Truppe" sowie einer "Gefahr für die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland". "Deshalb muss die Forderung lauten: Quittieren sie ihr Amt", sagte der Grünen-Politiker.

Die frühere Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger nannte wie der Linke-Politiker Paul Schäfer die Abschusspläne von Jung schlicht verfassungswidrig.

Diese Sichtweise widersprach der Rechtsexperte der Unions-Fraktion, Jürgen Gehb (CDU). Mit dem Spruch des Bundesverfassungsgerichts von 2006 zum Luftsicherheitsgesetz sei die Exekutive "in die Grauzone des Strafrechts zurückgeworfen" worden. Im Übrigen habe das Bundesverfassungsgericht nicht grundsätzlich den Abschuss von Terror-Maschinen verbieten wollen.

FDP-Chef Westerwelle warnte derweil vor einem "Klima der Verunsicherung". Die Mehrheit des Bundestages stehe nicht hinter den Aussagen Jungs, "nicht einmal die Mehrheit der Bundesregierung steht hinter diesem Verteidigungsminister", sagte er. Denn klar sei, ein Abschussbefehl wäre rechtswidrig. Jung sollte endlich einsehen, dass ein Spruch der Verfassungsrichter "alle Staatsgewalt bindet".

Selbst von der SPD kam mit Blick auf die Entscheidung der Verfassungsrichter massiver Widerspruch. Deren Wehrexperte Rainer Arnold mahnte zudem, das Thema helfe nicht der Koalition und vor allem nicht den Soldaten. Die Menschen erwarteten, "dass wir hier regeln, was geregelt werden kann, und nicht über die Dinge reden, die nicht geregelt werden können".

Am 19. Sep. 2007 unter: welt-online