DIE Internet-Zeitung
Strafe bei blauem Dunst

Rauchen in New York wird teuer

Am

Für Raucher und Bar- beziehungsweise Restaurantbetreiber in der Stadt New York, die diese nach wie vor zur Zigarette greifen lassen, könnte es ab dem heutigen Mittwoch teuer werden. Ab dem Zeitpunkt ist mit saftigen Strafen zu rechnen. Wurden in der ersten Phase nach dem Inkraft-Treten des Rauchverbots im März noch Routine-Checks durchgeführt, wird es ab jetzt für die Betreiber bei einer erstmaligen Übertretung eine Strafe von 200 bis 400 Dollar geben. Bei einem zweiten Verstoß heiße es 500 bis 1.000 Dollar zahlen, bei einem dritten Verstoß werde die Strafe mit 1.000 bis 2.000 Dollar noch saftiger. Erfolge der dritte Verstoß innerhalb eines Jahres, könne der Besitzer sogar seine Lizenz verlieren. Im Vergleich dazu würden Ratten in Betriebsküchen mit 200 bis 2.000 Dollar geahndet.


"Bei Betrieben, bei denen es bereits eine Übertretung gegeben hat beziehungsweise zu Beschwerden gekommen ist, ist jetzt die Zeit für wiederholte und nicht angekündigte Besuche gekommen. Die wiederholten Inspektionen werden innerhalb eines Monats bis zu sechs Wochen nach der ersten Übertretung durchgeführt", so der Gesundheitsbeauftragte Elliott Marcus. Seit dem Inkrafttreten des Rauchverbots in Bars und Restaurants der Stadt seien 71 Verstoßanzeigen ausgestellt worden. Das Department of Health and Mental Hygiene habe 331 Beschwerden über Plätze, wo nach wie vor Rauchen gestattet sei, erhalten. Man geht laut einem Bericht in der New York Times davon aus, dass sich mit den Strafen die Einhaltung des Rauchverbots verbessern wird.

Passiv-Rauchen führt zu Herzkrankheiten

Gefährlicher Arbeitsplatz

Sogar geringfügiges Passiv-Rauchen führt nach Angaben griechischer Forscher zu einem bis zu 15 Prozent höherem Risiko eine Herzkrankheit zu bekommen. Nach Angaben von BBC-Online wurden bei der griechischen Studie insgesamt 1.900 Menschen über 30 Jahre lang untersucht. Die Forscher warnen vor allem davor, dass ein großer Teil der Bevölkerung Zigarettenrauch am Arbeitsplatz ausgesetzt werde. Nach Schätzungen der British Heart Foundation seien das allein in Großbritannien etwa drei Millionen Menschen.

Die Studie wurde von Demosthenes Panagiotakos an der Universität von Athen geführt. Der Mediziner hatte 847 Herzkranke und 1.078 gesunde Freiwillige untersucht. Eine der Testfragen war darauf gerichtet, ob sich die Probanden mindestens einmal pro Tag für 30 Minuten oder länger Zigarettenrauch ausgesetzt haben. Rund 86 Prozent der Herzkranken wären tatsächlich als Passivraucher mit Zigarettenqualm in Berührung gekommen, so das Ergebnis. 56 Prozent der Gesunden wären ebenso Rauch ausgesetzt gewesen.

Unter den Nichtrauchern seien 50 Prozent der Herzkranken starkem Tabakrauch ausgesetzt gewesen. Hochgerechnet ergebe sich daraus, dass Passivrauchen das Risiko einer Herzkrankheit um 15 Prozent erhöhe. In einem Zeitraum von 30 Jahren verdoppele sich dieses Risiko nochmals. Die Mediziner fordern daher ein generelles Rauchverbot am Arbeitsplatz.

Am 03. Sep. 2003

Bremen verbietet Rauchen in Schulen und Krankenhäusern

Bußgelder

In Bremer Krankenhäusern, Schulen und Kindergärten darf ab Dienstag nicht mehr geraucht werden. Ein entsprechendes Gesetz tritt am 1. August in Kraft. Bremen ist damit das erste Bundesland, das gesetzlich das Rauchen in diesen Gebäuden untersagt. Bei Verstößen gegen das Verbot sieht das Gesetz ein Bußgeld von bis zu 500 Euro vor. Die Leiter der Einrichtungen müssen künftig sogar bis zu 1000 Euro zahlen, wenn sie das Verbot nicht durchsetzen.

Das Rauchverbot gilt nicht nur für Schüler, Lehrer, Erzieher und das Krankenhauspersonal, sondern auch für Patienten, Besucher und Eltern. Diese Regelung ist nach Angaben des Bremer Gesundheitsressorts bundesweit einmalig.

Am 31. Jul. 2006

Rauchverbot in Kneipen soll vor das Bundesverfassungsgericht

Hotel- und Gaststättenverband

Das Rauchverbot in Niedersachsen und Baden-Württemberg wird voraussichtlich das Bundesverfassungsgericht beschäftigen. "Wir haben mit unseren Landesverbänden einstimmig beschlossen, Rechtsmittel gegen diese Gesetze einzulegen", sagte die Hauptgeschäftsführerin des Bundesverbandes des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (Dehoga), Ingrid Hartges, dem in Berlin erscheinenden "Tagesspiegel". Unterstützt werden soll eine Verfassungsbeschwerde zweier betroffener Gastronomen in den beiden Bundesländern. Laut Hartges soll die Verfassungsbeschwerde in zwei bis sechs Wochen in Karlsruhe eingereicht werden.

Niedersachsen und Baden-Württemberg sind die ersten Bundesländer, die ein generelles Rauchverbot unter anderem in Gaststätten, Restaurants und Diskotheken erlassen haben. Dort ist seit Anfang August das Rauchen nur noch in abgetrennten Räumen erlaubt. Dagegen wehren sich vor allem Besitzer von kleinen Kneipen, die wegen Umsatzverlusten um ihre Existenz fürchten.

Am 17. Sep. 2007

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