Laut IPPNW kam es am 6. Mai 1987 zur Freisetzung radioaktiver Edelgase, weil ein Sicherheits- und Entlastungsventil des Siedewasserreaktors nicht geschlossen werden konnte. Später sei festgestellt worden, dass es aufgrund einer Wasserstoffexplosion zu Verformungen des Ventils gekommen sei. Nach dem Vorkommnis wurden am 30. Juli 1987 bundesweit alle Atomkraftwerksbetreiber, Gutachter und Atomaufsichtsbehörden förmlich vor derartigen Ereignissen gewarnt. Trotz dieser Warnung kam es laut IPPNW am 6. November 1987 in Krümmel bei einem Störfall zu einem nicht ordnungsgemäßen Verhalten von drei Sicherheits- und Entlastungsventilen, weil es auch dort zuvor zu Verformungen aufgrund mehrerer Wasserstoffexplosionen gekommen war. "Man hatte in Krümmel nach dem Ereignis in Gundremmingen auf vorsorgliche Nachrüstungen verzichtet. Erst nach dem Ereignis erfolgten Änderungen an der Anlage", so die Atomkritiker. "Zugleich wurde erneut bundesweit vor dem Wasserstoff-Problem gewarnt."
Zwar habe man in Brunsbüttel aufgrund des Ereignisses in Gundremmingen gewisse Änderungen vorgenommen, so die IPPNW, doch es wurde ganz offensichtlich nicht in dem erforderlichen Maß in allen Anlagenbereichen Vorsorge getroffen.
So habe es am 17. September 1999 in Brunsbüttel zu einer - öffentlich bislang offenbar nicht bekannten - Wasserstoffexplosion kommen können, die zum vollständigen Bruch einer 4 Zentimeter dicken Stahlleitung geführt habe. Es habe sich hierbei um eine Steuerleitung im Turbinenschutz-Niederdruck-Bypass-System des Kraftwerks gehandelt, die im Falle einer Trennung des Atomkraftwerks vom Stromnetz für den so genannten Lastabwurf auf Eigenbedarf benötigt werde, "wenn der Generator also nur noch Strom für das Kraftwerk selbst produzieren soll". Im Rahmen des Ereignisses sollen 6 Tonnen radioaktiver Dampf freigesetzt worden sein.
Dann habe sich auch noch am 7. November 2001 in dem japanischen Siedewasserreaktor Hamaoka-1 eine schwere Wasserstoffexplosion ereignet.
Am 14. Dezember 2001 schließlich "zerbarst in Brunsbüttel während des Leistungsbetriebes die Deckelsprühleitung. Bei der Wasserstoffexplosion unweit des Reaktordruckbehälters wurde ein rund 2,7 Meter langes Rohrleitungsstück in rund 33 Bruchstücke zerlegt. Leicht hätte es zu einem Kühlmittelverluststörfall und in Folge dessen zum Super-GAU kommen können", so die IPPNW unter Berufung auf gutachterliche Einschätzungen.
Explosionen in Brunsbüttel
- Kieler Aufsichtsbehörde bestreitet Zusammenhänge - IPPNW: Zusammenhänge sind nachweislich gegeben
- IPPNW: Den Parlamentariern und der Öffentlichkeit verschwieg man bewusst die vielen Warnungen
- IPPNW: Zuverlässigkeitsprüfung war fehlerhaft - Betriebsgenehmigung hätte entzogen werden müssen
- Kieler Aufsichtsbehörde sieht offenbar nur "redaktionellen Fehler"
- Vattenfall: Problem gelöst - IPPNW: Problem noch vorhanden
Kieler Aufsichtsbehörde bestreitet Zusammenhänge - IPPNW: Zusammenhänge sind nachweislich gegeben
Im schleswig-holsteinischen Sozialministerium, der zuständigen Atomaufsichtsbehörde, sieht man laut "Spiegel Online" keinen Zusammenhang zwischen den Explosion von 2001 und jenen der Jahre 1987 und 1999.
Laut IPPNW ist diese Aussage der Kieler Atomaufsicht "nachweislich falsch". So habe die Gesellschaft für Reaktorsicherheit (GRS), dem "Hausgutachter" der deutschen Bundesregierung die Wasserstoffexplosionen der Jahre 1987, 1999 und 2001 klar in einen Zusammehang gestellt. In einem geheimen Papier vom 29. Mai 2001 habe die GRS anlässlich der Wasserstoffexplosion in Brunsbüttel am 14. Dezember 2001 ungeschminkt "darauf hingewiesen, dass der Betreiber und die Behörde bereits wiederholt - und zuletzt am 31. Mai 2000 anlässlich der Explosion am 17. September 1999 - offiziell auf die Problematik hingewiesen worden sei". Die GRS habe ausdrücklich herausgestellt, dass sie bereits 1987 und 1999 offiziell vor den Wasserstoffexplosionen gewarnt habe.
IPPNW: Den Parlamentariern und der Öffentlichkeit verschwieg man bewusst die vielen Warnungen
In den offiziellen Berichten über die öffentlich bekannt gewordene Explosion am 14. Dezember 2001 seien aber die Wasserstoffexplosion vom 17. September 1999 und auch die vorherigen Ereignisse in den anderen Anlagen verschwiegen worden. "So verschwieg die schleswig-holsteinische Landesregierung die Vorfälle in ihren Berichten u.a. an das Landesparlament (Drucksache 15/1753) ebenso wie das Bundesumweltministerium in seinem Bericht vom 25. Februar 2002. Aufgrund dieser vorsätzlich unvollständigen Sachaufklärung wurde dem Landesparlament also die Möglichkeit genommen, aus dem vollständigen Versagen der Betreiber und der Landesregierung die erforderlichen Konsequenzen ziehen zu können", kritisiert die IPPNW.
IPPNW: Zuverlässigkeitsprüfung war fehlerhaft - Betriebsgenehmigung hätte entzogen werden müssen
Wie aus dem Bericht des schleswig-holsteinischen Ministeriums für Finanzen und Energie vom 18. Februar 2003 hervorgehe, "erfolgte die Überprüfung der Fachkunde und Zuverlässigkeit des Betreibers offenbar ohne Berücksichtigung dessen, dass der Betreiber im Vorfeld durch zahlreiche andere Wasserstoffexplosionen und insbesondere auch durch die Explosion am 17. September 1999 in Brunsbüttel selbst gewarnt war. Bei dieser Zuverlässigkeitsprüfung der Kieler Atomaufsicht wurden insofern wesentliche Aspekte nicht gewürdigt, die man hätte berücksichtigen müssen und die zwingend zum Entzug der Betriebsgenehmigung wegen fehlender Zuverlässigkeit hätten führen müssen", resümieren die Atomkritiker.
Die Atomaufsicht räumte in dem Bericht weiterhin ein, dass erst nach der Explosion vom 14. Dezember 2001 "erstmalig" eine angeblich "umfassende Überprüfung der Reaktoranlage auf Radiolysegas" erfolgt sei. Damit gab die Atomaufsicht nach Auffassung der IPPNW zu, "dass sie nach der Explosion im September 1999 keine umfassende Risikovorsorge sichergestellt hat."
Kieler Aufsichtsbehörde sieht offenbar nur "redaktionellen Fehler"
Aber sogar nach der gefährlichen Explosion im Dezember 2001 betrachte das zuständige Sozialministerium von Ministerin Gitta Trauernicht die Thematik offenbar "eher lax". In der jüngst veröffentlichten "Liste offener Punkte aus der Sicherheitsüberprüfung für das Kernkraftwerk Brunsbüttel" tauche die Gefahr von Wasserstoffansammlungen nicht als wichtiges Problem auf. Es sei in der Liste mit Stand vom 30. Juni 2006 lediglich als Problem der Kategorie "K4" klassifiziert. Das bedeute, dass es sich nach Einschätzung der Kieler Atomaufsicht lediglich um ein "Beschreibungsdefizit" beziehungsweise um einen "redaktionellen Fehler" handele.
Zwar stelle die Behörde von Ministerin Trauernicht in dem Papier fest, dass sich "explosionsfähige Gemische in Form von Wasserstoff-Sauerstoff-Gemischen als Folge der Radiolyse von Wasser (z. B. Primärkühlmittel) [...] in toten Enden von Rohrleitungen und/oder Behältern ansammeln und aufkonzentrieren" könnten. Die Wasserstoffexplosion in Brunsbüttel aus dem Jahre 2001 belege, dass in diesem Bereich noch immer "Verbesserungspotential hinsichtlich Entstehung, Vermeidung und Überwachung von Radiolysegasen besteht", heißt es in dem Papier.
Diese Einschätzung führe aber nicht dazu, dass die Atomaufsicht auf eine schnelle Gefahrenbeseitigung dränge. Als Problem der Kategorie "K4" fordere die Aufsicht lediglich, das Problem "langfristig zu beseitigen". Hierbei gehe es der Behörde aber ohnehin nicht um technische Verbesserungen in der Anlage, "sondern lediglich um die Änderung des Wortlauts in einem Bericht", so die Einschätzung der IPPNW.
Vattenfall: Problem gelöst - IPPNW: Problem noch vorhanden
Der Stromkonzern Vattenfall wies die Vorwürfe der IPPNW zurück: "Wir haben unsere Kraftwerke nachgerüstet, um durch Überwachungs- und Vorsorgemaßnahmen auszuschließen, dass es zur Ansammlung von Radiolysegas und zu Explosionen kommen kann", sagte Vattenfall-Sprecher Ivo Banek gegenüber "Spiegel Online".
Am 9. Juli 2007 teilte der Betreiber des Kernkraftwerks Brunsbüttel mit, er gehe Hinweisen auf eine mögliche Ansammlung von Radiolysegas (Wasserstoff) in einem Messsystem innerhalb des Sicherheitsbehälters nach. Zwischenzeitlich wurde daher offenbar eine so genannte "Spülung" vorgenommen, um den Wasserstoff zu beseitigen.
Nach Auffassung von Gutachtern kann es offenbar bei derartigen Spülungen zu den Wasserstoffexplosionen kommen, die eigentlich verhindert werden sollen: "Derartige Spülungen klingen harmlos, allerdings kann es unter Umständen gerade dadurch zur Zündung des Wasserstoffs und somit zur Explosion kommen", so die IPPNW. "Nach Empfehlung von Gutachtern sollen solche Spülungen daher nicht leichtfertig durchgeführt werden."
Nach Auffassung der Atomkritiker zeigt das, dass es in deutschen Siedewasserreaktoren jeden Tag zu einer gefährlichen Wasserstoffexplosion kommen könne und "dass weder die Betreiber noch die Atomaufsicht für die zugesicherte Sicherheit sorgen". Nur eine Stilllegung der Atomkraftwerke könne daher vor den atomaren Gefahren schützen.