Nach Angaben des deutschen Landwirtschaftsministeriums bleiben Zusatzstoffe, die aus gentechnisch veränderten Organismen (GVO) hergestellt werden, in der neuen Verordnung verboten. "Nur im Ausnahmefall, mit einer spezifischen Sonderzulassung durch die EU", dürften durch GVO hergestellte Zusatzstoffe verwendet werden. Einem wichtigen Anliegen der deutschen und europäischen Bioverbände und des Europäischen Parlaments sei damit "weitgehend" entsprochen worden.
Die Verbraucher-Initiative begrüßte, dass für Bio-Lebensmittel künftig die gleichen GVO-Kennzeichnungsregeln gelten sollen, wie für konventionell hergestellte Produkte. Danach müsse der Einsatz von gentechnisch veränderten Organismen in der Herstellung von Lebensmitteln - "mit den bekannten und kritikwürdigen Ausnahmen" - immer dann gekennzeichnet werden, wenn der Schwellenwert von 0,9 Prozent überschritten werde oder der Einsatz absichtlich beziehungsweise aus Nachlässigkeit erfolge. "Jede andere Lösung hätte die ökologische Lebensmittelwirtschaft ungerechtfertigt benachteiligt", meint Laura Groche von der Verbraucher-Initiative.
Die Organisation kritisiert allerdings die Ausnahmeregelung für Zusatzstoffe. Bislang beschreibe "Bio" eine "bestimmte Qualität der Produktionsprozesse". Ein entscheidender Qualitätsunterschied der Bio-Ware sei aber "die Verpflichtung aller an der Herstellung Beteiligter, den Einsatz von GVO bewusst auf allen Stufen der Lebensmittelproduktion zu meiden".
Vor diesem Hintergrund sei die Entscheidung der EU-Agrarminister, Zusatzstoffe, die mit Hilfe von GVO hergestellt wurden, für Bio-Lebensmittel zuzulassen, sofern keine Alternativen verfügbar sind, "ein deutlicher Rückschritt hinter die bisherigen Regeln".
"Es ist nun an den ökologischen Anbauverbänden, solche Ausnahmen für ihre Mitglieder zu verbieten und so den höheren Bio-Standard zu halten", fordert Groche. Verbraucher würden beim Einkauf von Bio-Lebensmitteln auch in Zukunft zwischen "europaweitem Mindeststandard" und "konsequent hohem Standard der Anbauverbände" wählen müssen.