So habe die Bundesärztekammer erklärt, der Beschluss des Ärztetages bedeute weder den Ausstieg aus den Modellregionen noch aus der Mitarbeit in der für die Gesundheitskarte zuständigen Betriebsgesellschaft Gematik; es handele sich um eine "Momentaufnahme" des Projekts; die Tests von Heilberufe-Ausweisen und Gesundheitskarten würden auf jeden Fall weitergeführt.
Die IPPNW fordert die Bundesärztekammer dazu auf, "den mehrheitlich gefassten Beschluss der Ärzteschaft nun konsequent umzusetzen". Das Projekt elektronische Gesundheitskarte in der jetzt vorgestellten Form müsse sofort gestoppt werden. Die Einführung einer bundesweiten und sogar europaweiten "Telematikplattform" mit der geplanten Speicherung von medizinischen Daten der gesamten europäischen Bevölkerung auf zentralen Servern ist nach Auffassung von IPPNW-Vorstand Matthias Jochheim "kein Vorgang, der ohne vorherige demokratische und offene Diskussion der Betroffenen, also aller Patienten und Ärzte, stattfinden darf. Wir IPPNW-Ärzte werden uns an der Organisation einer solchen breiten öffentlichen Debatte engagiert beteiligen."
Kritik an der elektronischen Gesundheitskarte
Die elektronische Gesundheitskarte soll in Zukunft die Krankenversicherungskarte in Deutschland ersetzen. Kritiker bezweifeln die Richtigkeit der Angaben zum erwarteten Nutzen ebenso wie die Korrektheit der offiziellen Kostenschätzungen.
Auf dem Ärztetages wurde die Ablehnung der Gesundheitskarte unter anderem damit begründt, dass das Arzt-Patienten-Verhältnis durch die Speicherung sensibler Patientendaten in zentralen Rechnern schwer beschädigt oder sogar zerstört werde. Die Patienten könnten mit Hilfe des elektronischen Rezeptes in "Risikoklassen" eingeteilt werden, "die ihnen womöglich ein ganzes Leben lang anhaften und sie bei der Erlangung von Versicherungsverhältnissen benachteiligen".
Der Zugriff auf die Daten und deren Missbrauch durch Dritte sind nach Auffassung der Delegierten nicht sicher zu verhindern. Obwohl es "keinen belegbaren medizinischen Nutzen" gebe, werde die Handhabung der Praxisabläufe erheblich behindert. Nicht zuletzt befürchten die Ärzte auch, "dass die Kosten dieser milliardenschweren Entwicklung auf Patienten und Ärzte abgewälzt wird".
Bundesregierung verteidigt die Gesundheitskarte
Das Bundesgesundheitsministerium räumt ein, dass die "sensiblen Gesundheitsdaten" schützenswert sind. Es verweist auf eine "Verschlüsselung persönlicher Daten" und auf die Einbeziehung von Sicherheits- und Datenschutz-Behörden. Das Ministerium bleibt auf ihrer Website zur Gesundheitskarte allerdings letztlich eine Antwort auf die selbst gestellte Frage schuldig, "wie sicher" die elektronische Gesundheitskarte sei.
Letztlich räumt das Ministerium ein, dass ein Datenmißbrauch nicht ausgeschlossen werden kann. So soll es eine "spezielle Strafvorschriften" geben, um den "Schutz vor Missbrauch der Gesundheitsdaten" zu "stärken".
Im Gegensatz zur Mehrheit der Delegierten des Ärztetages sieht das Gesundheitsministerium eine Reihe von "Vorteilen" der elektronischen Karte. Sie sei wie ein kleiner, flacher Computer, auf dem man Verwaltungsdaten sowie wichtige Gesundheitsdaten speichern könne.
Das Ministerium möchte die kritische Öffentlichkeit offenbar schrittweise mit der Speicherung von Gesundheitsdaten auf der Karte vertraut machen: "In der ersten Zeit" könnten unter anderem "Notfalldaten" auf der Karte gespeichert werden. "Dadurch kann in Notfällen eine bessere und gezieltere Behandlung erreicht werden, weil dem Arzt zusätzliche, manchmal lebensrettende Informationen zur Verfügung stehen."
Darüber hinaus sei auch an eine - "freiwillige" Arzneimitteldokumentation gedacht. Diese gebe "einen Überblick" über die abgegebenen Arzneimittel.
Ärztinnen und Ärzte könnten sich mit der Karte laut Ministerium einen schnelleren Überblick über den "Gesundheitsstatus" der Patientinnen und Patienten gewinnen. Dies gelte besonders in Notfallsituationen. "Außerdem können Arbeitsprozesse in den Praxen und Krankenhäusern optimiert werden." Damit stehe mehr Zeit für die Patientinnen und Patienten zur Verfügung. Die "Kommunikation" der Ärzte untereinander werde verbessert und die Nutzung von Arzneimittelinformationssystemen und Fachdatenbanken erleichtert.
Auf die Befürchtung der Ärzte, Patienten könnten mit Hilfe des elektronischen Rezeptes in "Risikoklassen" eingeteilt und gegebenenfalls teilweise von einer medizinischen Versorgung ausgeschlossen werden, geht das Bundesgesundheitsministerium nicht ein. Nur so viel: Für die Krankenkassen hätte die elektronische Gesundheitskarte nach Auffassung des Ministeriums "den Vorteil", dass durch ein Lichtbild und die Aktualisierung der administrativen Daten des Versicherten besser als bisher "die unberechtigte Inanspruchnahme medizinischer Leistungen" verhindert werden könne.