Die sächsische Staatsregierung beschloss am Dienstag, dass Generalstaatsanwalt Jörg Schwalm alle Unterlagen, die er erhalte, auch Harms vorzulegen habe, sagte Innenminister Albrecht Buttolo (CDU) am Dienstag in Dresden. Sie könne dann entscheiden, ob sie "die Bearbeitung des Vorgangs auf Landesebene" belasse oder an sich ziehe. Es solle nicht der Vorwurf entstehen, dass in Sachsen "durch irgendwelche Mauscheleien etwas vertuscht werden soll".
Die Recherchen des Verfassungsschutzes werden angegriffen, weil er nach der Rechtslage in Sachsen die Organisierte Kriminalität nur dann beobachten darf, wenn diese die freiheitlich-demokratische Grundordnung gefährdet. Der Landesdatenschutzbeauftragte Andreas Schurig tritt deshalb für die Vernichtung der Akten ein.
Buttolo ließ indes am Dienstag durchblicken, die Akten an Generalstaatsanwalt Schwalm zuleiten zu wollen. Er wolle sich bei seinem Votum auch die Erwartungshaltung der Bevölkerung mit einfließen lassen und gehe davon aus, dass es ihr "nicht vermittelbar ist, dass man diese Akten schreddert oder in ein Staatsarchiv gibt".