Nach Darstellung der Umweltschützer musste der Bundesgrenzschutz - die heutige "Bundespolizei" - stundenlang daran arbeiten, die Strecke für den Transport "des hochgiftigen Mülls" freizubekommen. Die Polizei habe dabei auch auf das Technische Hilfswerk zurückgegriffen. "Das rückte mit Presslufthämmern an und forderte nach seinem Einsatz per Rechnung Geld für Personal und Sachmittel, summa sumarum: 1.935 Euro", teilten die Atomkraftgegner mit.
Der Anwalt der Castor-Gegner, Wolfram Plener, vertrat in dem Verfahren die Auffassung, dass es sich bei dem Einsatz des Technische Hilfswerks nicht um eine Nothilfeleistung für die Demonstranten gehandelt habe, sondern um einen Polizeieinsatz. "Es entsprach ja gerade dem Willen der Demonstranten auf der Schienenstrecke zu bleiben und dort als Teil einer Versammlung ihren Protest gegen den Castor-Transport zu kommunizieren." Eine Notsituation habe nicht bestanden.
Das THW sei zudem - ähnlich wie die Bundespolizei - als Behörde eine Bundesanstalt im Geschäftsbereich des Innenministers. Die bundesstaatliche Verwaltung erhebe Gebühren durch Bescheide. Ein behördlicher Leistungsbescheid habe jedoch nicht vorgelegen.
Außerdem hatte das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht "bereits festgestellt, dass der Polizeieinsatz gegen die Beteiligten der Betonblock-Blockade rechtswidrig gewesen war", hob Anwalt Plener hervor. Kostenersatz könne aber allenfalls für rechtmäßige Einsätze verlangt werden.
"Dieser Argumentation konnte sich auch das THW offenbar nicht verschließen und zog seine Klage zurück", vermutet Robin Wood. Damit sei "die Stimmungsmache, die der damalige Bundesinnenminister Schily und andere nach der Aktion betrieben hatten, um aus Gründen der Abschreckung eine möglichst harte Bestrafung zu erzielen, weitgehend ins Leere gegangen".
Die Bundespolizei habe sich vor Gericht "belehren lassen" müssen, "dass ihr Einsatz rechtswidrig war". Auch die Deutsche Bahn habe ihre ursprünglich aufgestellten Schadensersatzforderungen von rund 10.000 Euro vor Gericht "nicht einmal zur Hälfte" durchbekommen. Strafrechtlich sei es zwar zu Geldstrafen wegen Störung öffentlicher Betriebe gekommen, nicht aber zu einer Verurteilung wegen der ebenfalls angeklagten Nötigung, resümieren die Atomkraftgegner.