Dies beruhe vor allem auf den Emissionen von Luftschadstoffen und Treibhausgasen. Für ein Auto mit einer Gesamtfahrleistung von 100.000 Kilometer, kämen so externe Kosten von 3.000 Euro zusammen. Bei einem LKW addieren sich die Kosten laut Umweltbundesamt auf 17 Euro pro hundert Kilometer. Lastete man auch diese Kosten an, so wäre nach Auffassung der Umweltbehörde mindestens eine Verdopplung der LKW Maut von derzeit 12,5 Cent auf 25 Cent gerechtfertigt.
Die Internalisierung der externen Kosten von Auto und Lkw könne nicht nur über Abgaben - etwa eine erhöhte Ökosteuer -, sondern auch über Ordnungsrecht erfolgen. So dürfte der Staat beispielsweise strengere Emissionsgrenzwerte für Fahrzeuge festlegen oder die Hersteller verpflichten, Partikelfilter gegen den gesundheitsschädlichen Feinstaub einzubauen.
Den dazu erforderlichen Investitionen oder laufenden Ausgaben stehen nach Auffassung des Umweltbundesamtes die Nutzen für Umwelt und Gesundheit gegenüber. "Im Autobeispiel wären pro Fahrzeug bis zu 3000 Euro an Investitionen für mehr Umweltschutz gesamtwirtschaftlich gesehen vertretbar."
"Die Förderung der erneuerbaren Energien in Deutschland ist volkswirtschaftlich vernünftig"
Auch für die Energieerzeugung wurden externe Kosten berechnet. Es habe sich gezeigt, dass die externen Kosten der Stromerzeugung aus Stein- und Braunkohle in der Größenordnung von 6 bis 9 Cent pro Kilowattstunde (KWh) liegen. Für den durchschnittlichen, derzeitigen Stromerzeugungsmix in Deutschland betrügen die externen Kosten knapp 6 Cent pro KWh.
Die externen Kosten für Strom aus erneuerbaren Energien liegen den Angaben zufolge im Mittel deutlich unter einem Cent pro KWh. "Dies zeigt: Die Förderung der erneuerbaren Energien in Deutschland ist volkswirtschaftlich vernünftig." Im Jahr 2006 habe die Förderung der erneuerbaren Energien über das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) nach vorläufigen Angaben 3,2 Milliarden Euro gekostet. "Dem standen jedoch vermiedene Umwelt- und Gesundheitskosten in Höhe von mindestens 3,4 Milliarden Euro gegenüber", meint die Behörde.
Umweltbehörde will einheitliche Methode mit einheitlichen Kostensätzen durchsetzen
Das Umweltbundesamt weist darauf hin, dass es bei den "Schätzungen" beziehungsweise bei der Berechnung externer Umweltkosten eine oftmals recht hohe Streubreite gibt - "nicht zuletzt wegen stark differierender methodischer Herangehensweisen".
Die Behörde hofft nun, die Wissenschaft auf eine weitgehend einheitliche Methodik festlegen zu können. Mit der "Methodenkonvention zur Schätzung externer Umweltkosten" des Umweltbundesamtes ließen sich externe Umweltkosten anhand "einheitlicher und transparenter" Kriterien "besser" bewerten.
Die "Methodenkonvention" schlägt ein einheitliches Vorgehen vor, um externe Kosten zu berechnen und empfiehlt für wichtige Schadenskategorien - wie Klimafolgeschäden und Schäden durch Luftschadstoffe wie Feinstaub - "einheitliche Kostensätze".
Das dem Bundesumweltministerium unterstehende Umweltbundesamt ist ein wichtiger Auftraggeber für umweltwissenschaftliche Studien. Die Studien der Umweltbehörde sollen künftig alle der neuen "Methodenkonvention" entsprechen. Die Ergebnisse derartiger Studien dürften so in der Zukunft eine geringere Streubreite aufweisen. Ob die Umweltwissenschaft damit die Realität genauer abbildet - die Rede ist vielfach von "Kostenwahrheit", mag in Frage stehen. Für unterschiedliche wissenschaftliche Auffassungen beispielsweise bezüglich der Kostensätze von Schadstoffen bleibt jedenfalls weniger Raum.