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"Das Sterben ist nicht normierbar"

Heikles Thema Patientenverfügungen spaltet alle Fraktionen

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Mehr als drei Stunden will der Bundestag am Donnerstag über ein heikles Thema reden, bei dem die Fronten quer durch die Fraktionen verlaufen: Es geht um so genannte Patientenverfügungen und damit um das Selbstbestimmungsrecht des Menschen zwischen Leben und Tod. Patientenverfügungen sind von Bedeutung, wenn sich ein Patient infolge eines Unfalls oder einer Krankheit nicht mehr selbst zur Art seiner medizinischen Versorgung und Behandlung äußern kann. Für diesen Fall kann er in einer Verfügung vorsorglich festlegen, dass beispielsweise auf lebensverlängernde Apparatemedizin verzichtet werden soll. Der Präsident der Bundesärztekammer, Jörg-Dietrich Hoppe, sagte, er lehne aktive Sterbehilfe ab.


Derzeit haben nach Angaben der Deutschen Hospiz Stiftung neun Millionen Menschen eine Patientenverfügung unterschrieben. Offen ist aber insbesondere die Frage, wie verbindlich diese Verfügungen in welchen Fällen sind - wie weit also eine Patientenverfügung reicht. Koalitions- wie Oppositionspolitiker sehen hier Regelungsbedarf.

Enquete-Kommission: Vorausverfügung und aktueller Wille unter Umständen nicht identisch

Die Enquete-Kommission "Ethik und Recht der modernen Medizin" ging in einem 2004 vorgelegten Bericht vom Recht jedes Einzelnen aus, im Krankheitsfall zu bestimmen, welche medizinischen Eingriffe zulässig sein sollen und welche nicht.

Eine große Mehrheit der Mitglieder warnte allerdings davor, Vorausverfügungen mit aktuellen Willensäußerungen gleich zu setzen. Verfügungen, die den Abbruch oder die Unterlassung lebenserhaltender Maßnahmen zum Gegenstand hätten, sollten demnach nur gelten, wenn eine Krankheit irreversibel ist und diese trotz medizinischer Behandlung nach ärztlicher Erkenntnis zum Tode führen wird.

Zypries: Selbstbestimmungsrecht für eine bestimmte Lebensphase

Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) wollte dagegen in einem später wieder zurückgezogenen Gesetzentwurf keine Beschränkung von solchen Verfügungen auf ein bestimmtes Krankheitsstadium. Der Staat habe "keinen Rechtfertigungsgrund, Bürgern ihr Selbstbestimmungsrecht für eine bestimmte Lebensphase zu verweigern", sagte sie und plädierte dafür, dass Patientenverfügungen auch für Komapatienten und Demenzkranke gelten sollen.

Für die Debatte am Donnerstag liegen keine endgültig formulierten Gesetzentwürfe vor. Zu der Entscheidung, die noch für dieses Jahr angestrebt wird, werden mehrere interfraktionelle Gruppenanträge erwartet, über die ohne Fraktionszwang abgestimmt werden soll.

Stünker-Entwurf: Hohe Verbindlichkeit für Patientenverfügungen - Gerichtsentscheidungen über mutmaßlichen Willen

Der Position von Zypries entspricht ein als Diskussionsgrundlage vorliegender Entwurf des SPD-Rechtsexperten Joachim Stünker. Danach soll die schriftliche Patientenverfügung verbindlich sein, wenn es bei Eintreten der darin beschriebenen Situation keine konkreten Anhaltspunkte gibt, dass der Betroffene seine Entscheidung geändert hat.

Andernfalls muss sein Betreuer über die Behandlungsart entscheiden und dabei "den lediglich mündlich eindeutig geäußerten oder den mutmaßlichen Willen" des Patienten berücksichtigen. Vertreten Betreuer und Arzt unterschiedliche Auffassungen über den Patientenwillen, soll das Vormundschaftsgericht die Entscheidung überprüfen.

Nach Art und Stadium der Erkrankung wird in der Vorlage nicht unterschieden. Patientenverfügungen sollen also auch dann befolgt werden müssen, wenn die Krankheit nicht zwingend zum Tode führt - etwa bei einem Wachkoma.

Bosbach/Röspel/Fricke/Winkler: grundsätzlich verbindliche Verfügungen mit Reichweitenbegrenzung

Dagegen wollen Unions-Fraktionsvize Wolfgang Bosbach sowie die Parlamentarier René Röspel (SPD), Otto Fricke (FDP) und Josef Winkler (Grüne) an der so genannten Reichweitenbegrenzung der Verfügung festhalten. Schließlich wisse man nie mit letzter Sicherheit, ob die im Vorhinein festgelegte Verfügung "dem aktuellen Willen des Betroffenen entspricht oder möglicherweise eine Willensänderung vorliegt", begründen sie ihren Gesetzentwurf.

Danach sollen Patientenverfügungen grundsätzlich verbindlich sein. Allerdings soll der Abbruch einer lebenserhaltenden Behandlung im Grundsatz nur bei einem "irreversibel tödlichem Krankheitsverlauf" möglich sein. Bei anderem Krankheitsverlauf wollen die vier Abgeordneten einen Behandlungsabbruch nur bei Patienten ermöglichen, die "mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit trotz Ausschöpfung aller medizinischen Möglichkeiten das Bewusstsein niemals wiedererlangen" werden und den Abbruch für diesen Fall in einer Verfügung eindeutig angeordnet haben.

Ärzte-Vertreter: Ein Gesetz wird nur neue Probleme bringen

Vor allem Ärzte-Vertreter warnen derweil entschieden davor, überhaupt eine gesetzliche Regelung zu verabschieden. "Es ist schon gut geregelt. Ein Gesetz wird nur neue Probleme bringen", sagte jüngst der Präsident der Bundesärztekammer, Jörg-Dietrich Hoppe. Der Vorsitzende der Ärztegewerkschaft Marburger Bund, Frank Ulrich Montgomery, kritisierte: "Hier wird ein Problem gelöst, das die Politiker mit ihrer Debatte erst selbst geschaffen haben."

Hoppe zitierte aus einem Urteil des Oberlandesgerichts München vom 31. Januar 2002, in dem der Entscheidungsspielraum der behandelnden Ärzte betont wird: "Ein Arzt, der seinem Eid und Berufsethos verpflichtet, in dem Bemühen Kranke zu heilen und die Behandlung eines Menschen in Kenntnis einer Patientenverfügung übernimmt, ... wird damit nicht zu einem willenlosen Spielball dieser Verfügung, bar jeden Gewissens."

Die Richter mussten sich laut Hoppe mit dem Schmerzensgeldanspruch eines Zeugen Jehovas befassen, der gegen seinen in einer Patientenverfügung erklärten Willen eine Bluttransfusion erhalten hatte. Eine Bluttransfusion sei indiziert, wenn das Leben des Patienten auf dem Spiel stehe. Deshalb hätten sich die Ärzte über die Patientenverfügung hinweggesetzt und "das Notwendige unternommen, um dem Patienten zu helfen", sagte der Präsident der Bundesärztekammer.

Hoppe: Wir lehnen aktive Sterbehilfe ab

"Unser ärztlicher Auftrag ist: Leben erhalten, Gesundheit schützen und wieder herstellen, Leiden lindern und Sterbenden bis zum Tod beistehen", so Hoppe und fügte in aller Deutlichkeit hinzu: "Deshalb lehnen wir aktive Sterbehilfe ab, wozu ich ausdrücklich auch den ärztlich assistierten Suizid zähle."

Es gebe also Situationen, in denen Ärzte den in einer Patientenverfügung erklärten Willen eines Menschen nicht akzeptieren könnten, weil er ihrem "ärztlichen Gewissen" widerspreche. In den Empfehlungen zum Umgang mit Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung heiße es dazu unmissverständlich: "Ein Arzt kann nicht zu einer seinem Gewissen widersprechenden Behandlung oder zu bestimmten Maßnahmen gezwungen werden." Hoppe kritisierte, dass in der aktuellen Diskussion die Fürsorgepflicht des Arztes zu wenig Beachtung fände.

"Wir Ärzte handeln nach bestem Wissen und Gewissen im Sinne unserer Patienten", sagte der Präsident der Bundesärztekammer, ohne allerdings auf die aktuelle Diskussion um ökonomische Zwänge bei der Behandlung von Patienten einzugehen. "Deshalb lehnen wir auch eine Lebensverlängerung um jeden Preis ab, die das Leiden eines sterbenskranken Menschen nur vergrößern würde. Ebenso deutlich sage ich aber auch: Ein Patient muss jederzeit darauf vertrauen können, dass Ärzte konsequent für sein Leben eintreten", so Hoppe.

Es hänge deshalb maßgeblich von der Indikationsstellung der Ärzte ab, ob der in einer Patientenverfügung geäußerte Wille auf die konkrete Behandlungssituation zutreffe.

Hoppe führte das Beispiel eines 85-jährigens Mannes an, der verfügt habe, im Falle irreversibler Bewusstlosigkeit und schwerster Demenz nicht mehr künstlich per Magensonde ernährt zu werden. Die Patientenverfügung sei eindeutig, nicht älter als zwei Jahre und der in ihr geäußerte Wille werde von einer Vertrauensperson des Patienten bestätigt. Hier kann es laut Hoppe keinen Zweifel geben: Die künstliche Ernährung müsste eingestellt werden. "Der Wille des Patienten ist hier Gesetz, ohne dass es dafür einer neuen Regelung im Betreuungsrecht bedürfte", meint Hoppe. Eine Begrenzung der Reichweite von Patientenverfügungen auf unwiderruflich tödliche Krankheitsverläufe, wie sie einige Politiker diskutierten, sei deshalb "bar jeder Vernunft".

Es gebe auch Situationen, in denen Patienten und Ärzte unterschiedlicher Meinung über den weiteren Verlauf der Behandlung seien. "Wenn ein Tumorpatient eine weitere Operation ablehnt, obwohl die behandelnden Ärzte ihm dazu raten, ist auch hier der Wille des Patienten Gesetz", so Hoppe. Es mache deshalb auch grundsätzlich keinen Unterschied, ob dieser Wille im persönlichen Gespräch mit dem Arzt zum Ausdruck komme oder in einer Patientenverfügung für den Fall der Einwilligungsunfähigkeit.

Schon nach geltendem Recht sei der in einer Patientenverfügung geäußerte Wille "grundsätzlich verbindlich". Es sei allerdings "illusorisch anzunehmen, dass man alle denkbaren Fälle mit einer Patientenverfügung erfassen kann". Deshalb sei es mehr als fraglich, ob mit einem Gesetz zur Patientenverfügung tatsächlich Rechtsklarheit hergestellt werden könne.

Krankheitsverläufe seien immer individuell und ließen sich nicht einfach per Gesetz regeln. "Das Sterben ist nicht normierbar", so Hoppe. "Der Gesetzgeber sollte sich deshalb darauf beschränken, eventuell notwendige verfahrens­rechtliche Fragen wie die Einschaltung des Vormundschaftsgerichts klarzustellen, jedoch auf eine weitergehende Regelung zur Patientenverfügung verzichten."

Menschen sterben lassen, um die Wirtschaft nicht zu belasten Mit Äußerungen zur möglichen Kürzung der medizinischen Versorgung Älterer hatte der Unternehmer Claus Hipp im April 2006 für große Empörung gesorgt. Der Babynahrungshersteller hatte gesagt, dass man im Zusammenhang mit der Bevölkerungsentwicklung darüber nachdenken müsse, ab welchem Alter die medizinische Versorgung nicht mehr zu leisten sei: "Wann man die Menschen lieber sterben lässt, weil sie die Wirtschaft belasten."

Hipp, der auch Ehrenpräsident der Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern ist, sagte: "Der natürliche Beginn und das natürliche Ende des Lebens wird noch ein großes Thema sein." Er erwarte eine deutliche Verschärfung des Generationenkonflikts. "Da sehe ich das Problem, dass eine Revolution der Jugend kommen wird, die sagt, so können wir nicht mehr weitermachen, so wollen wir nicht mehr weitermachen", so Hipp. Hipp sagte, die gegenwärtige Generation dürfe nicht auf Kosten der jungen Generation leben. "Diejenigen, die heute Schulden machen, werden sie nicht zurückzahlen. Andere werden sie bezahlen", so der Industrielle. Deshalb sei es Aufgabe seiner Generation, unter dem Gesichtspunkt der Nachhaltigkeit alles zu vermeiden, was kommende Generationen belaste.

Nachdem dem Babynahrungshersteller eine Welle der öffentlichen Empörung entgegengeschlagen war, ruderte er zurück. Er sei gründlich missverstanden worden, so Hipp. Mit seiner Äußerung habe er lediglich auf die drohende Gefahr hinweisen wollen, dass es künftig zu Einschränkungen im Gesundheitssystem kommen könne. Er befürchte, dass künftige Generationen nicht mehr bereit sein könnten, alle hinterlassenen Verpflichtungen zu erfüllen. Hipp versicherte schließlich, es käme ihm niemals in den Sinn, über eine Einschränkung medizinischer Leistungen für ältere Menschen aus wirtschaftlichen Gründen nachzudenken.

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