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Abstammung klären

Bundesregierung senkt Hürden für Vaterschaftstests

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Die Bundesregierung will Männern die gerichtliche Klärung ihrer Vaterschaft erleichtern. Männer können demnach künftig die Abstammung ihres Kindes feststellen lassen, ohne bei einem negativen Befund automatisch die Vaterschaft zu verlieren. Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) stellte am Dienstag in Berlin einen entsprechenden Gesetzentwurf vor. Heimliche Vaterschaftstests bleiben demnach weiter verboten.


Sperrt sich die Mutter heute gegen ein privates DNA-Gutachten, bleibt dem Mann bislang nur die Möglichkeit, die Vaterschaft unmittelbar gerichtlich anzufechten. Stellt sich heraus, dass er nicht der biologische Vater ist, wird zwangsläufig auch das rechtliche Band zum Kind zerrissen.

Ab dem kommenden Jahr sollen sowohl Vater und Mutter als auch das Kind das Recht bekommen, die Abstammung ohne Angabe von Gründen klären zu lassen. Unabhängig davon kann der rechtliche Vater in einem zweiten Verfahren dann die Vaterschaft anfechten. Hier gilt eine Frist von zwei Jahren, nachdem Umstände für ernsthafte Zweifel oder ein genetisches Gutachten vorliegen.

Anders als heute soll der Vater aber künftig nicht mehr dafür bestraft werden, wenn er trotz seiner Zweifel versucht, die Familie zusammenzuhalten. Lässt er aus diesem Grund die Frist verstreichen, darf er die Vaterschaft später dennoch anfechten.

Für beide Verfahren gelten Härtefallregelungen zu Gunsten der Kinder. So kann das Verfahren ausgesetzt werden, wenn die Feststellung beziehungsweise Anfechtung der Vaterschaft für das Kind unzumutbar ist. Dies soll etwa gelten, wenn das Kind durch eine schwere Krankheit wie Magersucht so belastet ist, dass sich sein Zustand gravierend verschlechtern könnte.

Zypries setzt mit dem Gesetzentwurf nach Darstellung der Bundesregierung Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts um. Die Karlsruher Richter hatten im Februar entschieden, dass heimliche Vaterschaftstests vor Gericht weiter nicht als Beweismittel anerkannt werden. Zugleich hatte das Gericht vom Gesetzgeber ein neues Verfahren zur einfacheren Klärung der Vaterschaft gefordert.

Heimliche Tests sind weiter illegal. "Genetische Daten sind die persönlichsten Informationen, die es über einen Menschen gibt", so die Justizministerin. Heimlich Haare oder den Speichel eines Kindes in einem Labor prüfen zu lassen, stelle daher einen "schwerwiegenden Verstoß gegen das informationelle Selbstbestimmungsrecht dar".

DNA-Tests ohne Einwilligung des Kindes oder der Mutter bleiben aber vorerst nicht strafbewährt. Zypries verwies auf das geplante Gendiagnostikgesetz, das derzeit von Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) vorbereitet wird.

Völlig problemlos kann die Abstammung weiterhin mit einem privaten Gutachten geklärt werden, wenn alle Betroffenen einverstanden sind. Hier seien die Zweifel sogar meist unbegründet, wie Zypries sagte: Bei rund 80 Prozent der privaten Vaterschaftstests komme heraus, dass der juristische Vater auch der leibliche sei.

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