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Vorteil nur für Großkonzerne?

Angeblich 250.000 Firmen bei Unternehmenssteuerreform im Nachteil

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Nach Ansicht des Bundeswirtschaftsministeriums könnte die von der großen Koalition geplante Unternehmenssteuerreform in ihrer bisherigen Form angeblich für rund 250.000 Firmen in Deutschland zum Minusgeschäft werden. Die "Süddeutschen Zeitung" und die Online-Ausgabe des Magazins "Wirtschaftswoche" berichteten vorab unter Berufung auf einen internen Vermerk des Ministeriums, Personengesellschaften mit einem Betriebsvermögen zwischen 210.000 und etwa 400.000 Euro müssten mit den geplanten schlechteren Abschreibungsbedingungen leben, ohne im Gegenzug von der Senkung der Steuersätze zu profitieren. Von dieser "Mittelstandslücke" seien zehn Prozent der knapp 2,5 Millionen Einzelfirmen und Personengesellschaften betroffen.


Bundeswirtschaftsminister Michael Glos (CSU) hatte der Steuerreform in der vergangenen Woche im Bundeskabinett zwar zugestimmt, aber Verbesserungen für den Mittelstand gefordert. Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD) bestritt dagegen, dass es eine solche Lücke überhaupt gebe.

Laut Wirtschaftsministerium entstehe die "Mittelstandslücke" zum einen dadurch, dass die im Gesetz geplante so genannte Thesaurierungsrücklage zwar für große, nicht aber für mittlere Firmen attraktiv ist, schrieb die "Süddeutsche Zeitung". Mit der Rücklage werde der Steuersatz auf einbehaltene Gewinne auf unter 30 Prozent und damit auf das Niveau gesenkt, das künftig auch für Aktiengesellschaften und GmbHs gelten soll.

Zum anderen nutze den betroffenen Unternehmen auch die Ausweitung des so genannten Investitionsabzugsbetrags nichts, da er auf Firmen mit einem Betriebsvermögen von maximal 210.000 Euro begrenzt sei. Mit Hilfe dieses Betrags können kleine Betriebe Rücklagen für künftige Investitionen steuermindernd vom Gewinn abziehen.

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