Das Oberschulamt hatte dem Lehrer Michael C. 2004 die Einstellung verweigert, weil er Mitglied der "Antifaschistischen Initiative Heidelberg" (AIHD) ist. Die Gruppierung wird vom Verfassungsschutz als linksextremistisch eingestuft. Nach den baden-württembergischen Behörden hatte auch die hessische Schulverwaltung den Bewerber abgelehnt.
In erster Instanz hatte das Verwaltungsgericht Karlsruhe das Berufsverbot bestätigt. Mit dem jetzigen VGH-Urteil im Berufungsverfahren konnte der Bewerber einen Teilerfolg erzielen. Zwar liegen nach Auffassung der VGH-Richter die rechtlichen Voraussetzungen nicht vor, das Land zur Einstellung des Klägers zu verpflichten. Über seinen Antrag müsse aber "unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts" neu entschieden werden.
Dem Urteil zufolge hat das Oberschulamt wesentliche Punkte bei der Beurteilung des Bewerbers - etwa sein Verhalten im Vorbereitungsdienst - nicht hinreichend berücksichtigt. Die Behörde sei den Anforderungen an eine sorgfältige und vollständige Würdigung des Sachverhalts und der Person nicht gerecht geworden. Eine dem Bewerber vorgehaltene "Sündenliste" sei nicht geeignet, die Annahme einer mangelnden Verfassungstreue zu rechtfertigen.
In der Auseinandersetzung geht es um das derzeit bundesweit einzige Berufsverbot für einen Lehrer. (AZ: 4 S 1805/06)