In dem von dem Bundestagsabgeordneten Hüseyin Aydin eingebrachten Antrag heißt es, dass nicht näher benannte Historiker davon ausgingen, dass damals bis zu 80 Prozent der Herero und 50 Prozent der Nama einem durch deutsche "Schutztruppen" verübten Völkermord zum Opfer gefallen seien.
Die heutige Repräsentanten des Herero-Volkes haben den Angaben zufolge "aufgrund der bisherigen Verweigungshaltung seitens der Bundesrepublik Deutschland" zwischenzeitlich juristische Schritte in den USA eingeleitet. Außerdem hat offenbar die namibische Nationalversammlung am 26. Oktober 2006 über alle ethnischen und parteipolischen Grenzen hinweg einstimmig einen Antrag angenommen, "der den von deutschen Truppen verübten Völkermord anerkennt und die Forderungen der betroffenen Volksgruppen nach materieller Wiedergutmachung gegenüber dem deutschen Staat unterstützt". Das Vorgehen werde auch vom namibischen Premierminister Nahas Angula vertreten.
Nach Auffassung der Linksfraktion erfüllt die Kriegsführung der deutschen Kolonialtruppe in Deutsch-Südwestafrika in den Jahren nach 1904 "die heute geltenden Kritieren für Völkermord". Nach der im Krieg gegen die Herero entscheidenden Schlacht am Waterberg vom 11./12. August 2004 seien zehntausende Männer, Frauen und Kinder vor den deutschen Truppen in die Omaheke-Wüste geflohen. "Das Sandfeld wurde daraufhin militärisch abgeriegelt, um die Herero darin verdursten zu lassen", heißt es in dem Bundestagsantrag.
Am 2. Oktober 1904 habe der verantwortliche General Lothar von Trotha den folgenden Vernichtungsbefehl ausgegeben: "Innerhalb der deutschen Grenzen wird jeder Herero mit und ohne Gewehr, mit oder ohne Vieh erschossen, ich nehme keine Weiber und Kinder mehr auf...". Der damalige deutsche Generalstabschef Schlieffen habe den Krieg einen "Rassenkampf" genannt und ausdrücklich die "Vernichtung oder vollständige Knechtung" der Herero gebilligt.
"Unter dem Eindruck des Vernichtungsfeldzugs" gegen die Herero hätten sich schließlich die Nama erhoben und die deutschen Truppen "in einen jahrelangen Guerillakrieg" verwickelt, schreibt die Linksfraktion. Auch deren Widerstand sei "brutal und unter gezielter Inkaufnahme der Vernichtung" niedergeschlagen worden. Unter den deutschen Maßnahmen hätten zudem auch die Völker der Damara und San zu Leiden gehabt.
Nach Darstellung der Linksfraktion hatten die Auseinandersetzungen soziale beziehungsweise ökonomische Gründe. Die einheimischen Bevölkerung sei von den deutschen Kolonialherren durch "betrügerische" und oft auch mit militärischen Mitteln durchgesetzter Landenteignung ihrer Existenzgrundlage und ihrer Wurzeln beraubt worden. Die Aufstände der einheimischen Stämme seien ein Versuch gewesen, sich gegen die koloniale Übermacht und Willkür zur Wehr zu setzen.
Mit einem kaiserlichen Dekret vom 26. Dezember 1905 und Bekanntmachungen vom 23. März 1906 und 8. Mai 1907 erklärte die deutsche Kolonialmacht das Land offenbar zum Staatseigentum. Den von der Viehzucht lebenden Herero und Nama sei der Besitz von Pferden und Rindern verboten und damit ihre Lebensgrundlage entzogen worden. In der Folge sei es zu einer "extrem ungleichen Landverteilung" gekommen, die bis in die Gegenwart nachwirke.
"Viele der überlebenden Herero und Nama wurden als Gefangene unter menschenunwürdigen Bedingungen in so genannten Konzentrationslagern eingepfercht", heißt es in dem Bundestagsantrag weiter. Sie seien zu schwerer körperlicher Arbeit, insbesondere im Eisenbahnbau, gezwungen worden. Im Lager auf der Haifischinsel vor der Lüderitzbucht sei ein Großteil der Inhaftierten an den "Folgen bewusst herbeigeführter Unterversorgung" gestorben. Die Militärführung habe überdies in den Lagern die Vergewaltigung von Herero- und Nama-Frauen durch deutsche Soldaten gebilligt.
Erst mit der Unabhängigkeit Namibias hätten die Nachfahren der Opfer eine Anerkennung des Volkesmordes gegenüber der Bundesrepublik Deutschland als Rechtsnachfolger des deutschen Kaiserreichs einfordern können. Das Auswärtige Amt hat nach Darstellung der Linksfraktion die von den Herero erhobenen Forderungen nach moralischer und finanzieller Wiedergutmachung "zurückgewiesen und seitdem jeden Dialog verweigert".
Vor diesem Hintergrund habe schließlich die Herero People's Reparations Corporation am 19. September 2001 beim Bezirksgericht des Distrikts Columbia in den USA Klage gegen deutsche Unternehmen eingereicht, "die in Deutsch-Südwestafrika von der kolonialen Ausbeutung des Landes profitiert" hätten. Hierbei handele es sich um die Deutsche Afrika-Linien als Nachfolgerin der Schifffahrtsgesellschaft Woermann-Linie, um die Terex als Nachfolgerin der Bergbau- und Eisenbahngesellschaft von Orentein-Koppel Co sowie um die Deutsche Bank.
"In Anbetracht der wachsenden Zahl militärischer Einsätze auf dem afrikanischen Kontinent" durch ehemalige Kolonialmächte fordert die Linksfraktion eine "Sensibilisierung der öffentlichen Debatte für die koloniale Dimension der historischen Beziehungen zwischen Europa und Afrika".