DIE Internet-Zeitung
Öffentliche Datei über Sexualstraftäter

Polizeigewerkschaft wirft Innenminister "verfassungswidriges Denken" vor

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Die Debatte über ein bundesweites Register für entlassene Sexualstraftäter hat durch einen Vorstoß Sachsens für eine öffentlich zugängliche Internet-Datei an Schärfe gewonnen. Unions-Fraktionsvizechef Wolfgang Bosbach (CDU) sprach sich am Mittwoch gegen entsprechende Überlegungen des sächsischen Innenministers Albrecht Buttolo (CDU) aus. Auch Niedersachsen bezeichnete die Pläne als überzogen. Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) warf Buttolo "Populismus" und "verfassungswidriges Denken" vor. Schleswig-Holstein lehnt unterdessen auch eine nur für Behörden einsehbare Datei ab und setzt stattdessen auf eine verbesserte Führungsaufsicht für Straftäter.


Bosbach warnte vor den Folgen öffentlicher Internet-Register über Sexualstraftäter: "Wir haben solche Dateien bereits in anderen Ländern. Und man hat bittere Erfahrungen gemacht mit dem so genannten öffentlichen Pranger. Wir haben ja einmal den Pranger aus guten Gründen abgeschafft. Und das Internet ist natürlich eine Art öffentlicher, virtueller Pranger." Bosbach befürwortet dennoch "ein bundesweites Zentralregister". Diejenigen, die sich informieren wollten, sollten "einen Grund angeben".

Freiberg fordert automatische Datenübermittlung an Behörden

Der GdP-Vorsitzende Konrad Freiberg forderte die Innenminister dazu auf, statt "Bürger oder Bürgerwehr gegen eventuell zugezogene Sexualstraftäter zu mobilisieren", zunächst die automatische Daten- und Melderegisterübermittlung an alle zuständigen Behörden sicherzustellen.

Nach Angaben von Niedersachsens Innenminister Uwe Schünemann (CDU) soll die Datenbank den Polizeibehörden im Land einen besseren Zugriff auf die Unterlagen gefährlicher Personen ermöglichen. In der Datei erfasst werden sollen persönliche Angaben, die Kriminalakte und Hinweise auf die besondere Situation von entlassenen Tätern, die weiterhin als gefährlich gelten. Für die Datenspeicherung müsse eine Zustimmung der Staatsanwaltschaft vorliegen. Das Vorhaben solle schnellstmöglich umgesetzt werden. Ähnliche Pläne waren zuvor aus Nordrhein-Westfalen und Bayern bekannt geworden.

Buttolo will Wohnort von verurteilten Personen öffentlich machen

Sachsen plant nach Angaben von Buttolo eine öffentlich zugängliche Datenbank, in der unter anderem der Wohnort der verurteilten Straftäter aufgeführt sein soll. Schleswig-Holstein lehnt nach den Worten des Sprechers des Justizministeriums, Herbert Schnelle, die Einrichtung einer Datei ab. Gegen ein solches Vorgehen bestünden verfassungsrechtliche "Bedenken". Stattdessen solle die Polizei künftig noch stärker ein Auge auf Sexualstraftäter werfen.

Der Bund der Kriminalbeamten (BDK) sprach sich erneut für die Einrichtung einer bundesweiten polizeilichen "Gefährder-Datei-Sexualstraftaten" (GDS) aus. "Die soziale Umgebung eines möglicherweise mit einem Rückfallrisiko behafteten Sexualtäters muss vor einer erneuten Tat des Täters besser geschützt werden", meint der BDK-Bundesvorsitzende Klaus Jansen.

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