Nach Darstellung der Initiative behauptet die Stadt inzwischen, dass der Bürgerentscheid aufgrund eines Gerichtsurteils nicht verbindlich sei. Allgemein gelte für Bürgerentscheide in Nordrhein- Westfalen eine Bindungswirkung von zwei Jahren. Solle ein Bürgerentscheid in diesem Zeitraum aufgehoben werden, könne dies nur durch einen neuen Bürgerentscheid geschehen.
"Die Ratinger Interpretation des Urteils des Verwaltungsgerichts Minden zur Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens in Paderborn ist unhaltbar", meint Daniel Schily von Mehr Demokratie. Das nach dem Bürgerentscheid in Ratingen ergangene Urteil des Verwaltungsgerichts habe auf die Bindungswirkung der Abstimmung keinen Einfluss. Schily vermutet eine "bewusste Fehlinterpretation zur Rechtfertigung des Handelns der Ratsmehrheit".
"Wenn Bürgermeister und Rat einen Neubau wollen, sollen sie sich dafür eine Mehrheit bei den Bürgern holen", fordert Schily. Andernorts würden Bürgermeister ihre Projekte inzwischen sogar freiwillig zur Abstimmung vorlegen. In Hamm beispielsweise hätten die Wähler in einem von Bürgermeister und Rat angesetzten Ratsreferendum im letzten Jahr die Anlage eines Stausees mehrheitlich abgelehnt. Im Mai dieses Jahres fände in Neuss eine Abstimmung über die Verlegung einer Straßenbahntrasse statt.