Hartz bereue sein Fehlverhalten, sagte der Rechtsbeistand des früheren Top-Managers. Gleichzeitig schob er den früheren Betriebsrats-Chef in die Rolle des geldgierigen Dränglers. Den Ausführungen des Anwalts zufolge habe Volkert Mitte der 1990er Jahre auf höherer Bezahlung bestanden.
Hartz habe sich "durch die fordernde Haltung dieses Herren" genötigt gesehen, in den Folgejahren Sonderboni von knapp zwei Millionen Euro anzuweisen. Zudem habe er veranlasst, der Geliebten Volkerts rund 400.000 Euro zu zahlen und darüber hinaus noch einmal über 200.000 Euro so genannter Vertrauensspesen für "Lustreisen". Finanziert worden seien auf diese Weise auch Schmuck und Maßanzüge.
Hartz gab zu, seinen Mitarbeiter Klaus Joachim Gebauer angewiesen zu haben, diese Spesen großzügig zu zahlen. Damit habe er im Firmeninteresse Volkert im Boot behalten und ihn nicht "trotzig oder böse zu machen" wollen.
Hartz entlastete er seinen früheren Vorstands- und späteren Aufsichtsrats-Vorsitzenden Ferdinand Piëch vom Verdacht der Mitwisserschaft. Andere Vorstände hätten ebenfalls nichts von diesen Manipulationen gewußt, behauptete Hartz. Allerdings: Es habe in der Konzern-Spitze Einigkeit bestanden, Volkert wie einen Top-Manager zu behandeln, liess Hartz wissen.
Vor dem Gerichtsgebäude hatten zahlreiche Demonstranten Position bezogen. Sie machten mit Plakaten und Sprechchören auf Hartz' führende Rolle bei der Verschärfung von Regelungen für Erwerbslose (Hartz I bis IV) aufmerksam. Dem Manager warfen sie Scheinheiligkeit und Doppelmoral vor.
Im Prozess nicht verhandelt wird der Vorwurf, Hartz habe ebenso wie leitende Betriebsräte auch die Dienste von Prostituierten in Anspruch genommen. Die Staatsanwaltschaft hatte sie wegen der vergleichsweise niedrigen Schadenshöhe nicht angeklagt. Die zu erwartende Geldstrafe soll höchstens 360 Tagessätze betragen. Dem Gericht zufolge ist mit einem Urteil bereits am 25. Januar zu rechnen.