In der Bundesratssitzung am 3. November sei der Gesetzentwurf unter Tagesordnungspunkt 23 "versteckt, gut getarnt zwischen der 'Zweiten Verordnung zur Änderung der Nutztierhaltungsverordnung' und der 'Zweiten Verordnung zur Änderung der Verordnung über apothekenpflichtige und freiverkäufliche Arzneimittel' gewesen. Die beigefügte Erläuterung wurde dem Zeitungsbericht zufolge "demonstrativ knapp gehalten, kein Redner ergriff das Wort, die Länderkammer winkte das Projekt kurz und schmerzlos durch".
Der Beschluss von Bundestag und Bundesrat habe weitreichende Folgen: Ab 1. Juli kommenden Jahres erhalte jeder Bundesbürger vom Baby bis zum Greis vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) eine eigene Identifikationsnummer, die zentral verwaltet, ein Leben lang gespeichert und erst 20 Jahre nach dem Tod gelöscht werde.
Mit dieser bundeseinheitlichen Personenkennziffer, die aus zehn Zahlen plus Prüfziffer bestehe, würden folgende Daten gespeichert: Familienname, frühere Namen, Vornamen, akademische Grade, Ordens- oder Künstlernamen, Tag und Ort der Geburt, Geschlecht, gegenwärtige Anschrift, zuständiges Finanzamt sowie Sterbetag. Nach der Geburt eines Neugeborenen übermittele die örtliche Meldebehörde dem Bundeszentralamt für Steuern die Daten, dieses erteile dann die Nummer, die ein Leben lang gültig bleibe.
Diese Nummer solle nach dem Willen der Regierung nicht nur eine lückenlose Kontrolle der Besteuerung ermöglichen, sondern auch allen Behörden die Möglichkeit geben, zur Verhinderung von Sozialmissbrauch oder Steuerhinterziehung einen Abgleich und Austausch von Daten vornehmen zu können.
Gegen dieses Vorhaben laufen Datenschützer Sturm. "Durch Zentralisierung, einheitliche Identifikationsnummer und gegenseitige Amtshilfeverpflichtung entsteht ein tief gestaffeltes Schnüffel- und Meldesystem, das einen gläsernen Bürger Wirklichkeit werden lässt, wie es ihn in Deutschland bisher nie gab - auch nicht im Nationalsozialismus", schreibt der Korruptionsexperte Werner Rügemer, Mitglied von "transparency international", in den "Blättern für deutsche und internationale Politik".
Rügemer zieht ein bitteres Fazit: "Das System richtet sich ersichtlich wenig gegen diejenigen, gegen die es zunächst eingeführt wurde: Terroristen und betuchte Kapitalflüchtlinge." Es nehme vielmehr alle Steuerpflichtigen, alle Empfänger von Arbeitslosengeld II und alle Rentner ins Visier.
Bisher wurden die Steuernummern dezentral bei den insgesamt 5500 Meldebehörden geführt. Ab 1. Juli kommenden Jahres sollen alle Fäden bei der KEZ zusammenlaufen.