DIE Internet-Zeitung
Strafsenat - BGH verschärft Urteil gegen "Terrorhelfer"

Kampf gegen den Terror

Am

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat das Urteil im Hamburger Prozess gegen den mutmaßlichen Helfer der Todespiloten vom 11. September 2001, Mounir El Motassadeq, verschärft. Der Angeklagte sei der Beihilfe zum Mord in 246 Fällen und der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung schuldig. Dies stehe nun rechtskräftig fest, sagte am Donnerstag der vorsitzende Richter des 3. Strafsenats in Karlsruhe.


In einer neuen Verhandlung vor dem Hamburger Oberlandesgericht (OLG) müsse nun lediglich noch "eine der Tat und der Schuld angemessene Strafe" festgesetzt werden. Das Oberlandesgericht hatte den Angeklagten im August 2005 lediglich wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung zu sieben Jahren Haft verurteilt.

Die Verteidigung von El Motassadeq hatte im August 2005 Revision gegen das Urteil des Oberlandesgerichts eingelegt. Laut Verteidigung gab es keine Anhaltspunkte, wonach im Umfeld der Studenten in Hamburg-Harburg jemals eine terroristische Vereinigung entstanden sei. "Bloßes Gerede vom Dschihad" begründe keine terroristische Vereinigung. Die Studenten um den späteren Todespiloten Mohammed Atta hätten 1999 keine allgemeinen Anschlagspläne geschmiedet, hatte einer der Anwälte gesagt. "Mein Mandant bestreitet das." Zudem habe keiner der Zeugen ausgesagt, dass aus der Gruppe heraus über Anschlagspläne geredet worden sei.

Die El Motassadeq im Zusammenhang mit dessen Afghanistanaufenthalt vorgeworfene Botenstellung sei "absurd" und reine Theorie, so sein Anwalt. El Motassadeq habe dort lediglich einer arabischen Tradition folgend eine militärische Ausbildung absolviert.

Der BGH sah das nun anders: "Nach den rechtsfehlerfrei getroffenen Feststellungen besteht kein Zweifel, dass der Angeklagte vorsätzlich Hilfe zur Ermordung dieser Opfer geleistet hat. Seiner strafrechtlichen Verantwortlichkeit hierfür kann er entgegen der Ansicht des Oberlandesgerichts nicht deswegen entgehen, weil die Attentäter wesentlich mehr Menschen ums Leben brachten, als er sich vorgestellt hatte."

In einem ersten Prozess war der Marokkaner im Februar 2003 zu 15 Jahren Haft verurteilt worden. Dieses Urteil hatte der BGH im März 2004 wegen fehlerhafter Beweiswürdigung jedoch aufgehoben und den Fall an das Hamburger Gericht zur Neuverhandlung zurückverwiesen.

Am 16-11-2006

Angebliche Vorplanungen für Terroranschlag auf Passagierflugzeug

Schon wieder auf freiem Fuß

Man kann es glauben oder auch nicht. "Terroristen" sollen in Deutschland einen Sprengstoffanschlag auf ein Passagierflugzeug geplant haben. Die Bundesanwaltschaft ermittele deshalb gegen sechs namentliche bekannte Beschuldigte und weitere unbekannte Personen wegen des Verdachts der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung und deren Unterstützung, teilte Generalbundesanwältin Monika Harms am Montag in Karlsruhe mit. Die Verdächtigen sollen in Deutschland "mit den Vorbereitungen für einen Sprengstoffanschlag auf ein Verkehrsflugzeug begonnen" haben. Die sechs Beschuldigten seien vorläufig festgenommen und vernommen worden. Am Samstag seien sie aber - mit Ausnahme eines in anderer Sache in Strafhaft befindlichen Beschuldigten - wieder auf freien Fuß gesetzt worden.

Am Freitag wurden den Angaben zufolge insgesamt neun Wohnungen in Rheinland-Pfalz und Hessen durchsucht. Die vorübergehend Festgenommenen seien "für bislang unbekannte Hintermänner einer terroristischen Vereinigung" tätig geworden, heißt es. Im Sommer 2006 traten den Angaben zufolge mehrere Beschuldigte an eine Person heran, die "Zugang zum Sicherheitsbereich eines Flughafens" gehabt habe. Diese Person habe sich bereit erklärt, "gegen Entlohnung einen Koffer oder eine Tasche mit Sprengstoff in ein Verkehrsflugzeug zu schmuggeln". Aus dem Kreis der Beschuldigten sei daraufhin mehrfach mit den Hintermännern Kontakt aufgenommen worden. Es habe aber keine endgültige Einigung über die Höhe des versprochenen Terror-Lohns erzielt werden können.

Die Maßnahmen der Ermittlungsbehörden dienten dazu, "Beweismaterial über den Stand der Planungen, die daran beteiligten Personen und Hintermänner sowie über die den Auftrag erteilende terroristische Gruppierung zu gewinnen". Nach Angaben der Bundesanwaltschaft richtet sich der Verdacht auf Mitgliedschaft in einer inländischen terroristischen Vereinigung und deren Unterstützung.

Mit der Angst vor Terroranschlägen werden seit Jahren Verschärfungen der inneren Sicherheit - unter anderem auch Überwachungsmaßnahmen - begründet.

Am 20-11-2006

Merkel besteht auf so genannter Anti-Terror-Datei

Daten von 38 Behörden

Die Terrorgefahr in Deutschland ist nach Darstellung von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) unvermindert hoch. Daher müsse der Staat alles tun, die Gefahren rechtzeitig zu erkennen, um ihnen begegnen zu können, so Merkel am Montag bei einem Besuch des Gemeinsamen Terrorismusabwehrzentrums (GTAZ) in Berlin deutlich. Sie betonte die Notwendigkeit, die jahrelang umstrittene Anti-Terror-Datei rasch einzurichten. Im Dezember vergangenen Jahres hatte das Bund-Länder-Projekt mit der Zustimmung im Bundesrat die letzte Hürde genommen. In die Anti-Terror-Datei sollen künftig Daten von 38 Behörden von Bund und Ländern eingespeist werden.

Ende 2004 hatten Bund und Ländern ihre Bereiche der Terrorabwehr im GTAZ zusammengefasst, zu dem seit Jahresbeginn auch das Gemeinsame Internet-Zentrum (GIZ) gehört. Zur Gefährdungsbewertung arbeiten die Analysespezialisten des Bundeskriminalamtes und des Bundesamtes für Verfassungsschutz eng mit dem Bundesnachrichtendienst, den Kriminal- und Verfassungsschutzämtern der Länder, der Bundespolizei, dem Zollkriminalamt und dem Militärischen Abschirmdienst zusammen. Im GTAZ arbeiten derzeit den Angaben zufolge rund 200 Anti-Terror-Spezialisten.

Erläuterungen zur Arbeit des GTAZ erhielt die Kanzlerin von BKA-Chef Jörg Ziercke, dem Präsidenten des Bundesamtes für Verfassungsschutz, Heinz Fromm, sowie BND-Chef Ernst Uhrlau. Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) bezeichnete die Einrichtung, in der mittlerweile Vertreter von 40 Behörden zusammenarbeiten, als "das Herzstück der Terrorismusbekämpfung in Deutschland".

Am 08-01-2007

Bundesanwaltschaft beantragt Freilassung der Ex-RAF-Terroristin Mohnhaupt

Nicht öffentliche Anhörung

Die ehemalige RAF-Terroristin Brigitte Mohnhaupt kann nach rund 24 Jahren hinter Gittern auf ihre Freilassung hoffen. Bei einer Anhörung der 57-Jährigen am Montag vor dem Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart beantragte die Bundesanwaltschaft nach Gerichtsangaben, den Rest der lebenslangen Freiheitsstrafe zur Bewährung auszusetzen. Die politische Diskussion über eine Freilassung oder Begnadigung von RAF-Gefangenen ging derweil weiter. Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) mahnte, ohne Reue dürfe es keine Gnade für RAF-Täter geben.

Mohnhaupt hat inzwischen knapp 24 Jahre ihrer Strafe abgesessen und über ihren Rechtsanwalt die Aussetzung des Strafrestes zur Bewährung beantragt. Mit dem gleichlautenden Antrag der Bundesanwaltschaft sind nun ihre Chancen auf ein Leben in Freiheit erheblich gestiegen. Weitere Details aus der nicht öffentlichen Anhörung der Ex-Terroristin drangen nicht nach außen. Eine Entscheidung des 5. Strafsenats des OLG wird in der ersten Februarhälfte erwartet.

Mohnhaupt gehörte zu den führenden Köpfen der so genannten "zweiten Generation" der Roten Armee Fraktion (RAF). Sie war offenbar 1977 an der Ermordung des Bankiers Jürgen Ponto und des Arbeitgeberpräsidenten Hanns Martin Schleyer beteiligt. Am 11. November 1982 wurde Mohnhaupt festgenommen und am 2. April 1985 vom OLG Stuttgart zu lebenslanger Haft verurteilt. Sie verbüßt ihre Strafe in der Justizvollzugsanstalt Aichach in Bayern.

Einen früheren Antrag Mohnhaupts auf Freilassung hatte das OLG im März 2006 wegen einer "besonderen Schwere der Schuld" noch abgelehnt. Damals wurde allerdings die Mindestverbüßungsdauer der Strafe auf 24 Jahre festgesetzt. Diese sind - abzüglich von einigen Monaten Ordnungs- oder Beugehaft - im Frühjahr erreicht. Mohnhaupt gehört mit Christian Klar, Eva Haule und Birgit Hogefeld zu den letzten vier RAF-Häftlingen.

Bei Klar, der ebenfalls unter anderem wegen der Schleyer-Ermordung zu lebenslänglich verurteilt wurde, prüft Bundespräsident Horst Köhler eine Begnadigung. Über den Gerichtsweg könnte der 54-Jährige frühestens Anfang 2009 seine Freilassung erreichen.

Sowohl Klar als auch Mohnhaupt haben sich bislang nicht öffentlich von ihren Verbrechen distanziert. GdP-Chef Konrad Freiberg nannte eine "erkennbare und echte Reue" als Voraussetzung für eine Freilassung. "Ohne Reue und ohne Entschuldigung kann es keinerlei Vergünstigung für die Täter von damals geben", so Freiberg.

Am 22-01-2007

Jelpke fordert Rücknahme der Anti-Terror-Gesetze

"Gefährder"

Die Bundestagsabgeordnete Ulla Jelpke, fordert eine Rücknahme der unter Bundesinnenminister Otto Schily beschlossenen "Anti-Terror-Gesetze". Als Begründung führt sie das Schicksal des ehemaligen Guantanamo-Häftlings Kurnaz sowie die Aussage des früheren Kanzleramtschefs Frank-Walter Steinmeier (SPD), er werde im Fall Kurnaz wieder so handeln, an. Die innenpolitische Sprecherin der Linksfraktion findet diese Äußerung des heutigen Außenministers "skandalös" und weißt darauf hin, dass Steinmeier seine Entscheidung damit begründet habe, dass Kurnaz damals als "Gefährder" gegolten habe. Der "Gefährder"-Begriff sei aber erst mit den "Anti-Terror-Paketen" des damaligen Innenministers unter anderem in das Ausländerrecht eingeführt worden.

Als "Gefährder" gilt, so Jelpke, wer nach Erkenntnissen der Nachrichtendienste "in der Zukunft" an Gewalttaten beteiligt sein könnte. Nach Interpretation der Politikerin betrifft dies "also Personen, die sich bisher nichts zuschulden kommen ließen".

Für die Betroffenen bedeute dies "staatliche Überwachung und Ausforschung ihres gesamten sozialen Umfeldes". Ausländer und selbst anerkannte Asylbewerber könnten als angebliche "Gefährder" auch in solche Staaten ausgewiesen werden, in denen ihnen Folter drohe.

"Ein Unschuldiger wurde schlimmer als ein verurteilter Verbrecher behandelt"

"In vollem Wissen um die Konsequenzen stützten sich die Behörden im Falle der Einreiseverweigerung für Murat Kurnaz auf diese Teile des Ausländergesetzes", kritisiert Jelpke. Dies gehe aus den in den letzten Wochen bekannt gewordenen Vermerken des Bundesinnenministeriums hervor.

Inzwischen sei deutlich geworden, dass von Kurnaz keinerlei Gefahr ausging. "Ein Unschuldiger wurde schlimmer als ein verurteilter Verbrecher behandelt", so Jelpke, weil er als angeblicher "Gefährder" gegolten hätte. "Die Anti-Terror-Gesetze müssen zurückgenommen werden, um den Rechtsstaat wieder herzustellen", fordert die Abgeordnete. "Dies sollte die erste Konsequenz aus dem Fall Kurnaz sein."

Am 01-02-2007

Innenminister warnt vor Terror-Gefahr durch Konvertiten

Islam-Debatte

Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) äußerte Besorgnis über über die wachsende Zahl von Bürgern, die zum Islam konvertieren. Dies habe "durchaus etwas Bedrohliches", sagte Schäuble am Montag. Er warnte vor einer steigenden Terrorgefahr. Kritik kam vom Islamrat für die Bundesrepublik und vom Zentralrat der Muslime. Der Vorsitzende der Türkischen Gemeinde in Deutschland, Kenan Kolat, will die Äußerungen Schäubles "zum Thema in der deutschen Islamkonferenz machen".

Der Innenminister sagte, Beobachtungen der Sicherheitsbehörden zufolge entwickele sich "bei einzelnen Türkischstämmigen eine gefährliche Neigung zum radikalen Islamismus". Schäuble betonte ferner: "Ich sage natürlich nicht, dass jeder Konvertit ein potenzieller Terrorist ist. Aber man muss sehen, es wächst bei uns das Phänomen des 'homegrown terrorism', des Terrorismus, der gewissermaßen auf unserem eigenen Mist gewachsen ist."

Kolat nannte das Vorgehen Schäubles "nicht gerade hilfreich". Es dürfe nicht in der Öffentlichkeit der Eindruck erweckt werden, die Lage werde "immer schlimmer". Kolat verwies zudem darauf, dass es bei Migranten in Deutschland "Diskriminierungserfahrungen" gebe. Das Zugehörigkeitsgefühl sei in den vergangenen Jahren immer mehr beschädigt worden. Wichtig sei nun vor allem, die Chancen im Ausbildungs- und Arbeitsmarktbereich zu verbessern.

Der Islamrats-Vorsitzende Ali Kizilkaya sagte, er könne die Äußerungen Schäubles "nicht nachvollziehen". Es sei bedauerlich, dass Schäuble bei Konvertiten eine Gefährlichkeit sehe. Kizilkaya mahnte: "Man sollte Gefahr nicht herbeireden." Die beste Prävention gegenüber einer möglichen Radikalisierung von Jugendlichen sei zudem eine gute Integrationspolitik. Hier gebe es bislang Versäumnisse.

Der Generalsekretär des Zentralrats der Muslime, Aiman Mazyek, kritisierte: "Ich habe den Eindruck, dass in Sachen Islam jede Woche eine neue Sau durchs Dorf getrieben wird." Schäuble wisse durch die Islamkonferenz, "dass von politischen Ideologien Gefahr für uns alle ausgeht, aber nicht von Religionen". Fanatiker und Terroristen bedienten sich dieser Ideologien. "Religion, so auch der Islam, gibt dem Menschen Halt und Stabilität im Leben - das kann nur einen Gewinn für unsere Gesellschaft bedeuten."

Am 05-02-2007

Frühere RAF-Terroristin Mohnhaupt kommt frei

Nach 24 Jahren

Nach 24 Jahren hinter Gittern wird die frühere RAF-Terroristin Brigitte Mohnhaupt in die Freiheit entlassen. Das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart entschied am Montag, den Rest ihrer lebenslangen Freiheitsstrafe zur Bewährung auszusetzen. Den Tag der Entlassung legten die Richter auf den 27. März fest, die Bewährungszeit auf fünf Jahre. Mit dem Beschluss gab das Gericht einem Antrag Mohnhaupts auf Freilassung statt, der auch von der Bundesanwaltschaft befürwortet worden war. Es gebe "keine Anhaltspunkte für eine Gefahr, dass sie künftig neue schwere Straftaten begehen könnte", hieß es.

Unter Berücksichtigung des Sicherheitsinteresses der Allgemeinheit könne die Aussetzung der Strafe zur Bewährung "verantwortet werden". Das Gericht wies dabei ausdrücklich darauf hin, dass es sich nicht um eine Entscheidung im Gnadenweg handle, sondern auf Grundlage von gesetzlichen Voraussetzungen. Diese seien alle erfüllt.

Mohnhaupt war 1982 festgenommen und 1985 zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Sie gehörte zu den führenden Köpfen der "zweiten Generation" der RAF und war offenbar 1977 an der Ermordung des Generalbundesanwalts Siegfried Buback, des Bankiers Jürgen Ponto und des Arbeitgeberpräsidenten Hanns Martin Schleyer beteiligt.

Die einstige RAF-Frontfrau ist in der Justizvollzugsanstalt Aichach in Bayern inhaftiert. Nach Auskunft des Gefängnisdirektors Wolfgang Deuschl durfte sie das Gefängnis bereits mehrmals für kurze Zeit in Begleitung einer Beamtin verlassen, um sich an die Freiheit zu gewöhnen.

Benneter: Keine politische Gefangene

Der SPD-Rechtsexperte Klaus-Uwe Benneter akzeptierte die Entscheidung. Mohnhaupt sei keine politische Gefangene, sondern müsse wie eine Kriminelle behandelt werden. Lebenslänglich Verurteilten stehe es zu, nach einer Mindestverbüßungsdauer auf Bewährung freizukommen. Auch der Grünen-Politiker und ehemalige RAF-Anwalt Hans-Christian Ströbele wertete die Freilassung als normalen juristischen Vorgang. Da die Bundesanwaltschaft Mohnhaupt nicht mehr als gefährlich einstufe, gebe es dazu "keine Alternative".

Beckstein: Vermutlich rechtlich nicht zu beanstanden - Unbehagen

Der GdP-Vorsitzende Konrad Freiberg meint hingegen, "es bleibt ein Gefühl der Bitterkeit". Die RAF habe zehn Polizisten ermordet. Diese Morde könnten nicht vergessen werden, auch wenn der Richterspruch zu akzeptieren sei.

Bayerns Innenminister Günther Beckstein (CSU) gab sich enttäuscht. "Die Entscheidung des Oberlandesgerichts Stuttgart, die RAF-Terroristin Brigitte Mohnhaupt nach Verbüßung einer 24-jährigen Haft auf Bewährung zu entlassen, mag zwar rechtlich nicht zu beanstanden sein", sagte Beckstein am Montag in München. Ein "deutliches Unbehagen" lasse aber zurück, dass eine Schwerverbrecherin auf freien Fuß komme, die ihre Taten nie bereut habe.

Das Gericht hatte bereits im März 2006 die Mindestverbüßungsdauer der Strafe auf 24 Jahre festgelegt. Diese Frist läuft mit Ablauf des 26. März ab.

Mohnhaupt gehört gemeinsam mit Christian Klar, Eva Haule und Birgit Hogefeld zu den letzten RAF-Inhaftieren. Ihre Entlassung dürfte die Diskussion um Klar, der seine Begnadigung beantragt hat, weiter anheizen. Bei Klar wurde die Mindestverbüßungsdauer auf 26 Jahre festgelegt, was erst Anfang 2009 erreicht wäre. Nur im Falle einer Begnadigung könnte er früher das Gefängnis verlassen.

Am 12-02-2007

Ex-Terrorist Klar soll kapitalistisches Wirtschaftssystem kritisiert haben

"Tür für eine andere Zukunft"

Der frühere RAF-Terrorist Christian Klar hat laut ARD in seiner ersten öffentlichen Äußerung seit seinem Gnadengesuch das kapitalistische Wirtschaftssystem kritisiert. Es handele sich um eine erst jetzt bekannt gewordene Grußbotschaft Klars vom 13. Januar 2007 für die Rosa-Luxemburg-Konferenz in Berlin, berichtete das ARD-Magazin "Report Mainz" am Montag. In dem Grußwort äußere Klar die Hoffnung, dass die Zeit jetzt gekommen sei, "die Niederlage der Pläne des Kapitals zu vollenden und die Tür für eine andere Zukunft aufzumachen". Politiker reagierten mit heftiger Kritik.

Klar prangere zudem ein "imperiales Bündnis" in Europa an. Dieses ermächtige sich selbst, "jedes Land der Erde, das sich seiner Zurichtung für die aktuelle Neuverteilung der Profite widersetzt, aus dem Himmel herab zu züchtigen und seine ganze gesellschaftliche Daseinsform in einen Trümmerhaufen zu verwandeln".

In seiner Grußbotschaft nehme Klar das Motto der Konferenz "Das geht anders" auf und fahre wörtlich fort: "Wo sollte sonst die Kraft zu kämpfen herkommen?" Das Grußwort Klars, das "Report" vorliege, habe der ehemalige PDS-Abgeordnete und wegen Stasi-Vorwürfen entlassene Rektor der Humboldt-Universität, Heinrich Fink, verlesen.

Reaktionen

Der Freiburger Kriminologe Helmut Kury, der im Auftrag des baden-württembergischen Justizministeriums ein Gutachten über Klar erstellt hat, zeigte sich überrascht über die Äußerungen. "Er hat sich sicherlich nicht genützt damit", sagte Kury dem ARD-Magazin mit Blick auf das Gnadengesuch. "Jeder normale Bürger, der das hört, wird sagen, das ist ein Unverbesserlicher, der hat sich nicht weiterentwickelt."

Bundespräsident Horst Köhler liegt ein Gnadengesuch des 54-jährigen Klar vor. Über eine Begnadigung könnte der Ex-Terrorist vor 2009 frei kommen.

Bayerns Ministerpräsident Edmund Stoiber (CSU) sagte am Montag in München, Klar habe mit seinen "Tiraden" seinem Gnadengesuch "endgültig jeden Boden entzogen". Aus den Äußerungen spreche "die unveränderte Grundhaltung eines RAF-Terroristen".

Stoiber sieht sich nun in seiner Haltung gegen eine vorzeitige Freilassung Klars bestätigt. Aus den Äußerungen spreche eine "verblendete Aggression" gegen die deutsche Demokratie und den deutschen Rechtsstaat. "Der neuerliche Aufruf zum Kampf statt einer Entschuldigung für seine Taten ist eine eiskalte Verhöhnung der Familien und Hinterbliebenen seiner Opfer", sagte CSU-Chef. Es sei der "Gipfel der Unverschämtheit", dass der frühere Terrorist Gnade von dem Staat erwarte, den er weiter bekämpfen wolle.

Unions-Fraktionsvize Wolfgang Bosbach (CDU) meint, die Äußerungen Klars zeigten, "wie er wirklich denkt. Das ist ein Plädoyer gegen seine Begnadigung."

Der Wissenschaftler Wolfgang Kraushaar vom Hamburger Institut für Sozialforschung sagte, Klar habe gewissermaßen den "politischen Überbau für das, was die RAF ausgemacht hat", neu formuliert.

Am 26-02-2007

Linksfraktion unterscheidet zwischen Taten und Ansichten von Ex-Terrorist Klar

Distanz auch von Ansichten

Die jüngsten Äußerungen von Ex-RAF-Terrorist Christian Klar dürfen aus Sicht der Links-Fraktion im Bundestag einer Begnadigung nicht im Weg stehen. "Bei Klar geht es um extrem verwerfliche terroristische Straftaten, nicht um die Frage, wie abstrus seine politischen Positionen sind", sagte der Parlamentarische Geschäftsführer der Fraktion, Ulrich Maurer, am Dienstag in Berlin. Bundespräsident Horst Köhler müsse prüfen, wie groß die Wiederholungsgefahr sei.

Klar hatte in einem Grußwort eine Fortsetzung des Kampfes gegen die "internationale Besitzerklasse" angemahnt. Es gehe darum, "die Niederlage der Pläne des Kapitals zu vollenden". Klar soll zudem ein "imperiales Bündnis" in Europa angeprangert haben. Dieses ermächtige sich selbst, "jedes Land der Erde, das sich seiner Zurichtung für die aktuelle Neuverteilung der Profite widersetzt, aus dem Himmel herab zu züchtigen und seine ganze gesellschaftliche Daseinsform in einen Trümmerhaufen zu verwandeln".

Bayerns Ministerpräsident Edmund Stoiber (CSU) sagte daraufhin, Klar habe mit seinen "Tiraden" seinem Gnadengesuch "endgültig jeden Boden entzogen". Aus den Äußerungen spreche "die unveränderte Grundhaltung eines RAF-Terroristen".

Auch CSU-Landesgruppenchef Peter Ramsauer hält eine Begnadigung des Mannes nicht für denkbar. Eine Begnadigung sei grundsätzlich abzulehnen, wenn keinerlei Reue gezeigt und nichts zur Aufklärung von Verbrechen beigetragen werde, sagte Ramsauer am Dienstag in Berlin. Mit seiner Erklärung habe Klar deutlich gemacht, "welch Geistes Kind er ist".

Eine Begnadigung wäre ein "fataler Schlag" gegen das Rechtsbewusstein der überwältigenden Mehrheit in der Bevölkerung", betonte Ramsauer weiter. Wer so unbelehrbar sei und bis heute jede Entschuldigung gegenüber den Angehörigen der RAF-Opfer ablehne, "der ist für eine Begnadigung auch nicht reif", fügte der CSU-Landesgruppenchef hinzu.

Die Parlamentarische Geschäftsführerin der Links-Fraktion, Dagmar Enkelmann, sagte, Klar sei für seine Taten verurteilt worden, nicht für seine Positionen. Zugleich distanzierte sie sich von Klars Ansichten, die sie "altverstaubt" nannte.

Die Linkspartei-Innenexpertin und Bundestags-Vizepräsidentin Petra Pau sprach sich für eine Begnadigung aus: "Christian Klar sollte die Möglichkeit bekommen, sich seine Weltanschauung wieder durch Anschauung der Welt zu bilden", sagte sie.

Am 27-02-2007

Hessische Regelung zur Rasterfahndung soll verfassungswidrig sein

Kritik an Anti-Terror-Datei

Nach Auffassung des hessischen Datenschutzbeauftragten Professor Michael Ronellenfitsch ist die hessische Regelung zur Rasterfahndung nicht verfassungskonform. Er verweist hierbei auf die Überprüfung der nordrhein-westfälischen Regelung zur Rasterfahndung durch das Bundesverfassungsgericht. Die Kernaussage des Bundesverfassungsgerichts heißt laut Ronellenfitsch: "Ein solcher Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ist nur dann angemessen, wenn der Eingriff vor der Schwelle einer hinreichend konkreten Gefahr für bedrohte hochrangige Verfassungsgüter abhängig gemacht wird." Im Vorfeld einer konkreten Gefahr scheide die Rasterfahndung aus. Der Hessische Datenschutzbeauftragte betont, dass aufgrund dieser Entscheidung die hessische Regelung zur Rasterfahndung geändert werden müsse, "da sie gerade als Vorfeldbefugnis ausgestattet ist". Professor Ronellenfitsch empfiehlt ausdrücklich, den Gesetzentwurf der FDP-Fraktion zur Rasterfahndung anzunehmen, da er die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts berücksichtige. Ronellenfitsch hält außerdem auch die im Dezember beschlossene Gesetz zur Errichtung gemeinsamer Dateien von Polizeibehörden und Nachrichtendiensten des Bundes und der Länder - Grundlage für die so genannte Anti-Terror-Datei - für problematisch.

Die geltende Fassung des Gesetzes berge verfassungs- und datenschutzrechtliche Risiken, sagte Ronellenfitsch am Dienstag in Wiesbaden bei der Vorstellung seines Jahresberichts. So schaffe das Gesetz neue Übermittlungsbefugnisse vor allem zwischen Polizei und Nachrichtendiensten, ohne dass dies explizit im Gesetz geregelt sei. Die Befugnisse ergäben sich lediglich andeutungsweise aus der Gesetzesbegründung.

Auch die Möglichkeit, in bestimmten Fällen ohne Ersuchen an eine andere Sicherheitsbehörde unmittelbar auf deren Daten zugreifen zu können, sei eine Befugnis, die aus seiner Sicht "ein nicht unerhebliches Gefährdungspotenzial darstellt", da nur im Nachhinein festgestellt werden könne, ob tatsächlich die Voraussetzungen für eine zusätzliche Datenübermittlung vorlägen. Die weitere Anwendung dieser Vorschriften muss nach Auffassung von Ronellenfitsch daher sorgfältig beobachtet werden.

"Sparkasse zeichnet rechtswidrig Telefongespräche auf"

Der Datenschutzbeauftragte kritisierte auch die Vorgehensweise einer hessischen Sparkasse, alle Anrufe, die über eine Direktbank – Tochter entgegengenommen worden seien, aufzuzeichnen. Ronellenfitsch sah in dem einfachen Ansagetext, dass die Gespräche aufgezeichnet würden, keine hinreichende Einwilligung der Kunden in eine derartige Datenverarbeitung. Das Datenschutzrecht kenne nur eine ausdrücklich erklärte, in aller Regel schriftlich erklärte Einwilligung.

"Im Übrigen ist eine Einwilligung nur wirksam, wenn sie auf der freien Entscheidung der Betroffenen beruht", so Ronellenfitsch. Eine solche Entscheidungsmöglichkeit habe den Kunden aber nicht zur Verfügung gestanden. Sie hätten lediglich den telefonischen Kontakt beenden und ihr Anliegen dann schriftlich oder persönlich vortragen können.

Nach Ansicht des Datenschutzbeauftragte gehört aber heute gerade die telefonische Erreichbarkeit "zum Grundangebot eines Kreditinstituts". Auch die Kundeninformation, warum eine Speicherung der Daten erfolgt sei, war den Angaben zufolge unvollständig. "Letztlich erfolgte die Aufzeichnung der Vermittlungsgespräche nicht zur Sicherheit des Anrufers, sondern in erster Linie im Interesse der Bank." Das sei den Kunden aber nicht mitgeteilt worden. Ronellenfitsch bemängelte in diesem Zusammenhang auch die Speicherdauer von bis zu sechs Monaten. Immerhin: "Die Sparkasse hat inzwischen die Aufzeichnungen eingestellt."

Am 27-02-2007

Politiker lehnen nach Terroristenvideos einen Rückzug aus Afghanistan ab

Entführung und Drohungen

Mehrere Spitzenpolitiker lehnen angesichts "islamistischer Terrordrohungen" einen Rückzug deutscher Soldaten aus Afghanistan ab. Unions-Fraktionsvize Wolfgang Bosbach (CDU) sagte am Montag, es sei ein Fehler, zu glauben, dass Deutschland sicherer werde, wenn es sich aus dem Kampf gegen den internationalen Terror heraushalte. Der Grünen-Außenpolitiker Jürgen Trittin sagte, man könne sich vor solchen Konflikten nicht wegducken. Der Terrorismusexperte Rolf Tophoven sagte, die Anschlagsdrohungen gegen Deutschland seien durchaus ernst zu nehmen. Die Entführer zweier Deutscher im Irak hatten am Wochenende gefordert, Deutschland solle innerhalb von zehn Tagen mit dem Abzug seiner Truppen in Afghanistan beginnen. Sonst würden die Geiseln getötet. Kurz darauf forderte eine zweite Islamistengruppe die deutsche und die österreichische Regierung zum Truppenabzug aus Afghanistan auf.

Derzeit sind in dem Land etwa 3000 deutsche Soldaten im Einsatz. Der Bundestag hatte Ende vergangener Woche dem Einsatz von "Tornado"-Aufklärungsflugzeugen in Afghanistan zugestimmt.

Bosbach hielt an dem Beschluss zum Einsatz der "Tornados" im Süden Afghanistans fest. "Wir haben eine anhaltend besorgniserregende Bedrohungslage in Deutschland, und wir wissen, dass auch außenpolitische Entscheidungen die Sicherheitssituation in Deutschland verändern können", sagte er. Es wäre jedoch ein kapitaler Fehler anzunehmen, dass sich die Sicherheitslage verbessere, wenn sich Deutschland am Kampf gegen den internationalen Terror nicht beteilige.

Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) machte am Montagmorgen im RBB-Inforadio deutlich, dass sowohl der Einsatz der Bundeswehr als auch die Polizeiausbildung in Afghanistan fortgeführt werde. Sie alle leisteten ihren Dienst, um das Land zu stabilisieren, "letztendlich auch im Kampf für unsere eigene Sicherheit", so Schäuble. Deutschland dürfe sich dabei "nicht erpressen lassen."

Auch Bayerns Innenminister Günther Beckstein (CSU) betonte, man könne sich nicht "den terroristischen Erpressungen unterwerfen". Die Drohungen müssten aber ernst genommen werden, um ein "Höchstmaß an Sicherheit" zu gewährleisten, sagte Beckstein im Deutschlandfunk. "Wir müssen hier wirklich äußerst wachsam sein", mahnte der CSU-Politiker. Zwar habe sich "die abstrakte Gefahr" deutlich erhöht, doch gebe es "keinen konkreten Hinweis darauf, dass irgendwo ein konkreter Anschlag geplant ist", unterstrich Beckstein. Daher gebe es "keinerlei Grund dafür, dass man jetzt irgendwo in Angst und Schrecken verfällt".

Schäuble sagte zu einer möglichen Gefährdung Deutschlands: "Wir sind Teil eines weltweiten Gefahrenraums und auch in Zeiten, wo es uns nicht betroffen hat, durften wir uns nicht der Illusion hingeben, als wären wir nicht genauso bedroht wie die Spanier, die Engländer oder andere auch."

Tophoven sagte, die Situation sei Besorgnis erregend, auch wenn die Behörden noch keine Hinweise auf konkrete Anschläge hätten. Er sehe einen möglichen Zusammenhang mit der Bundestagsentscheidung zur "Tornado"-Entsendung nach Afghanistan. "Je mehr wir uns da engagieren, umso eher werden wir Terror-Zielgebiet", sagte er. Zwar sei auch nicht auszuschließen, dass es sich um kriminelle Terror-Trittbrettfahrer handele. Auf jeden Fall seien sie absolute Medienprofis. Ein politischer Hintergrund sei im Fall der deutschen Geiseln nicht sicher.

Am 12-03-2007

BKA soll "Focus"-Redakteure ausgeforscht haben

"Terrorpapiere"

Bayerische Ermittlungsbehörden und das Bundeskriminalamt (BKA) sollen heimlich Journalisten des Nachrichtenmagazins "Focus" ausgeforscht haben. Das NDR-Magazin "Panorama" berichtete am Mittwoch, die Staatsanwaltschaft München habe zwischen 2002 und 2004 versucht, auf diese Weise undichte Stellen im BKA zu ermitteln. Dabei habe das BKA mit dem Privatdetektiv Werner Mauss als verdecktem Agenten zusammengearbeitet.

Im Zuge der Ermittlungen sei klar geworden, dass es beim "Focus" einen schwunghaften Handel mit geheimen Terrorpapieren gegeben habe, behauptet der NDR. Mauss habe im November 2002 beim BKA eine vertrauliche Aussage zu einer möglichen Terrorgefahr gemacht. Kurz darauf sei er von "Focus"-Redakteuren angerufen worden, die im Besitz der Aussage gewesen seien.

Die Staatsanwaltschaft München habe daraufhin ein Ermittlungsverfahren wegen Geheimnisverrats gegen BKA-Beamte eingeleitet. Gegen Redakteure des Magazins sei wegen Beihilfe ermittelt worden. Dabei seien Millionen von Telefonverbindungen ausgewertet worden, um Kontakte zwischen BKA-Beamten und den Journalisten zu belegen. Es sei aber nicht gelungen, die Beamten zu ermitteln.

Mauss habe zudem den "Focus"-Redakteur Josef Hufelschulte ausgeforscht, berichtete der NDR weiter. Unter anderem habe Hufelschulte Mauss 2002 angeboten, er könne seine vertrauliche Aussage vom Markt kaufen, wenn er deren weitere Verbreitung verhindern wolle. Mauss habe dafür schließlich 4000 Euro gezahlt. Er hat dem Bericht zufolge ausgesagt, er habe von Hufelschulte danach Geheimpapiere für weitere 18.000 Euro gekauft. Der Redakteur habe erklärt, die Papiere stammten von einem Nachrichtenhändler, der sie von korrupten BKA-Beamten habe. Unklar ist laut "Panorama", ob Hufelschulte das Geld selbst erhalten oder weitergeleitet hat.

Das BKA kündigte für Donnerstag eine Stellungnahme an.

Am 04-04-2007

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