In konjunkturell günstigen Zeiten würden daher Mitarbeiter eher eingestellt, aber in schlechteren Phasen schneller wieder entlassen, sagte Walwei. "Man würde ein System mit viel höherer Fluktuation bekommen", so Walwei. Das erleichtere immerhin Personen den Sprung in die Beschäftigung, die länger arbeitslos seien oder nach Pausen in den Beruf zurückkehrten.
Bundeswirtschaftsminister Michael Glos (CSU) hatte am Wochenende eine Lockerung des Kündigungsschutzes nach dänischem Vorbild vorgeschlagen. Dort gibt es kürzere Kündigungsfristen aber auch ein deutlich höheres Arbeitslosengeld als in Deutschland. Letzteres ist an die Annahme von Arbeits- oder Weiterbildungsangeboten gekoppelt.
Walwei sagte, es sei immer kritisch, eine Komponente in einem System ändern zu wollen und zu glauben, damit die Lösung des Problems Arbeitslosigkeit erzielen zu können. Er verwies auf das vielfältige Instrumentarium, das in der Arbeitsmarktpolitik hier zu Lande zur Verfügung steht. Arbeitgeber könnten so über Überstunden, Zeitarbeitskonten, Leiharbeit, befristete Arbeitsverträge und die Arbeit mit Selbstständigen vieles auffangen, ohne gleich selbst einstellen zu müssen.
Die FDP begrüßt die neuerliche Debatte um eine Aufweichung des Kündigungsschutzes. Es sei "völlig klar", dass Deutschland einen flexibleren Kündigungsschutz brauche, sagte FDP-Generalsekretär Dirk Niebel am Montag nach einer Präsidiumssitzung seiner Partei in Berlin. Dabei sei das dänische Modell "nicht die schlechteste Lösung". Diese müsse aber einhergehen mit der Möglichkeit, betriebliche Bündnisse für Arbeit zu schaffen.
Linkspartei-Vorstand Werner warf Glos vor, "das Heuern und Feuern zum Grundprinzip erheben" zu wollen. Mehr Flexibilität auf dem Arbeitsmarkt führe nur zu einem schnelleren Wechsel zwischen Beschäftigung und Entlassung, nicht zu mehr Arbeitsplätzen. Da Konzerne in Deutschland trotz Rekordgewinnen weiter Arbeitsplätze abbauten, sei es "höchste Zeit, den Kündigungsschutz so zu verändern, dass es tatsächlich vor ungerechtfertigten Kündigungen schützt", sagte Werner.
Auch SPD-Fraktionsvize Ludwig Stiegler lehnt - in der laufenden Wahlperiode - weitere Änderungen ab. "Es gibt genügend Studien die beweisen, dass weniger Kündigungsschutz keine signifikante Bedeutung für die Einstellung von Mitarbeitern hat", argumentierte Stiegler. Die deutsche Wirtschaft habe seit einem Jahr 258.000 neue sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze geschaffen, ohne das dafür ein neuer Kündigungsschutz nötig gewesen wäre. "Dies zeigt: Man kann einen Aufschwung haben, ohne dabei die Arbeitnehmer verunsichern zu müssen."
Rückblick: Rot-grün beseitigte Kündigungsschutz für ältere Arbeitnehmer
Im März 2005 hatte der damalige Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) in einer Regierungserklärung erläutert, dass der Kündigungsschutz für ältere Arbeitnehmer beseitigt worden sei: "Für Personen ab 50 Jahren existiert so gut wie kein Kündigungsschutz, denn für die ersten zwei Jahre besteht die Möglichkeit, sie befristet einzustellen. Für Personen ab dem 52. Lebensjahr gibt es keine gesetzlichen Regelungen mehr in Bezug auf befristete Einstellung. Sie können also unabhängig von den Regelungen für befristete Arbeitsverhältnisse jederzeit eingestellt und entlassen werden, da ein Kündigungsschutz für diese Personengruppe nicht mehr existiert."
Arbeitgeberpräsident Dieter Hundt hatte zuvor eine Lockerung des Kündigungsschutzes für ältere Arbeitnehmer gefordert. Nur so könnten die Einstellungschancen für arbeitslose Arbeitnehmer über 55 Jahre verbessert werden, so Hundt im Mai 2001.
Schröder appellierte in seiner Regierungserklärung an die Unternehmen, ältere Personen nach dem erfolgten Wegfall des Kündigungsschutzes einzustellen, und an die Medien, diesen Aufruf zu verbreiten. "Ich wäre ja sehr dankbar", sagte der damalige Bundeskanzler, wenn mit "großen Schlagzeilen darauf hingewiesen würde".
Ngo-online war der Bitte des Kanzlers damals nachgekommen und hatte am 18. März 2005 mit "großer Schlagzeile" auf die Abschaffung des Kündigungsschutzes für Ältere hingewiesen: "'Hire and fire' möglich - Schröders Appell nach der Beseitigung des Kündigungsschutzes für Ältere".
Achten Sie bei einer Kündigung oder bei einem Aufhebungsvertrag in Zusammenhang mit einer Abfindung auf folgendes. Für den Arbeitnehmer zählt letztlich, was er "netto" von der Abfindung hat. Die Beantwortung der Frage richtet sich entscheidend danach, welcher Abgabenbelastung (Sozialversicherungsbeiträge und Steuern) die Abfindung unterliegt, wie sich die Abfindung auf das Arbeitslosengeld auswirkt und ob bei mehreren Abfindungen eine Anrechnung stattfindet.
Tipps für eine mögliche Abfingdung.Für den Arbeitnehmer zählt letztlich, was er "netto" von der Abfindung hat. Die Beantwortung der Frage richtet sich entscheidend danach, welcher Abgabenbelastung (Sozialversicherungsbeiträge und Steuern) die Abfindung unterliegt, wie sich die Abfindung auf das Arbeitslosengeld auswirkt und ob bei mehreren Abfindungen eine Anrechnung stattfindet.