Bei einem höheren als außergewöhnlichem Verwaltungsaufwand könnten sogar mehr als 1.000 Euro verlangt werden. Damit werde einem Gebührenwucher Tür und Tor geöffnet, meint Sven Berger von der Deutschen Gesellschaft für Informationsfreiheit.
"Die Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorgaben soll dem Bürger als Zusatzaufwand in Rechnung gestellt werden. Und weitere Kostensteigerungsmöglichkeiten sind gleich eingebaut. Hier wird durch eine ungenaue dehnbare Verordnung der Verwaltung Sinn und Anliegen eines vernünftigen Gesetzes ausgehebelt und ins Gegenteil verkehrt", so Ulrike Maercks-Franzen von der Deutschen Journalistinnen- und Journalisten-Union.
"Steht die Ministerialverwaltung noch hinter dem neuen Gesetz, wenn das Akteneinsichtsrecht zum Beispiel bei Korruptionsverdacht und bei besonderem Aufwand wegen der viel zu hohen Gebühren letztendlich nicht wahrgenommen wird?", fragt Professor Hansjörg Elshorst von Transparency International.
Die Verbände, zu denen auch die Humanistische Union gehört, fordern vom Innenministerium in Mecklenburg-Vorpommern, die Kostenverordnung zu überarbeiten. Sie dürfe nicht "zum Killer der Informationsfreiheit werden". Informationsfreiheit sei ein Bürgerrecht und dürfe nicht zum Mittel der Haushaltssanierung verkommen.