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Erbschafts- und Schenkungssteuer

Erbschafts- und Schenkungssteuer entlastet Firmen jährlich um 450 Millionen Euro

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Das Bundeskabinett hat am Mittwoch den Gesetzentwurf zur Reform der betrieblichen Erbschaftssteuer beschlossen. Damit kann Firmen die Steuer erlassen werden, falls der Betrieb zehn Jahre weitergeführt wird und die Arbeitsplätze "weitgehend" erhalten bleiben. Die neue Regelung trägt laut Bundeswirtschaftsministerium "den Interessen der mittelständischen Unternehmen bei der Regelung der Unternehmensnachfolge Rechnung". Nach Angaben des Bundesfinanzministeriums soll bereits ab 1. Januar 2007 die auf produktiv eingesetztes Vermögen entfallende Erbschaft- und Schenkungsteuer über einen Zeitraum von zehn Jahren zinslos gestundet werden. Bei späterer Verabschiedung würde das Gesetz rückwirkend gelten. Für jedes Jahr der Betriebsfortführung wird ein Zehntel davon erlassen. Laut Gesetzentwurf werden die Unternehmen künftig mit 450 Millionen Euro pro Jahr entlastet.


Bundeswirtschaftsminister Michael Glos hob zur Begründung des Steuerverzichts auf kleine und mittlere Unternehmen ab: "Gerade für kleine und mittlere Unternehmen - die oft über Generationen hinweg als Familienbetrieb geführt werden - kann der Unternehmensübergang schon allein aus steuerlichen Gründen zur Existenzfrage werden. Mit der nun beschlossenen Reform der Erbschafts- und Schenkungssteuer leisten wir einen wichtigen Beitrag, damit diese Unternehmen erhalten bleiben und Arbeitsplätze gesichert werden können".

Das Bundeswirtschaftsministerium macht zugleich das Ausmaß des staatlichen Steuerverzichts deutlich: Nach Schätzung des Instituts für Mittelstandsforschung würden in absehbarer Zukunft Jahr für Jahr über 70.000 Unternehmen an Nachfolger zu übergeben sein. Laut Gesetzentwurf werden Firmen künftig mit 450 Millionen Euro pro Jahr entlastet.

Glos: Keine Bindung an Arbeitsplatz-Erhalt - dennoch gute Arbeitsplatz-Sicherung

"Bei wichtigen Einzelfragen werden wirtschaftspolitische Akzente gesetzt", so Glos. "So wird bei der Frage der geforderten Unternehmensfortführung nicht allein auf die Zahl der Arbeitsplätze abgestellt, sondern die ökonomische Situation des Unternehmens insgesamt betrachtet."

"Die Bindung der notwendigen Steuererleichterung an eine starre und unveränderliche Zahl von Arbeitsplätzen hätte den wirtschaftlichen Realitäten widersprochen", so Glos. Eine solche Klausel nähme den kleinen und mittleren Unternehmen die Flexibilität, "die gerade sie brauchen, um im Wettbewerb bestehen zu können. Im Endergebnis sichern wir nun mehr Arbeitsplätze als dies durch bürokratische und weltfremde Auflagen möglich gewesen wäre. Auch die völlige Freistellung von kleineren Betriebsvermögen bis zu 100.000 Euro von jedweden Auflagen ist ein hervorragendes Beispiel dafür, wie wir Bürokratie vermeiden und Gesetzte vereinfachen können."

Auch wenn es bis Ende 2006 nicht gelingen sollte, das Gesetzgebungsverfahren vollständig abzuschließen, sollen Erben dennoch rückwirkend bereits zum 1. Januar 2007 von der Reform profitieren können.

Für dieses Jahr wird noch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Erbschaftssteuerrecht erwartet. Die Bundesregierung will es gegebenenfalls im Gesetzgebungsverfahren berücksichtigen.

Thumann warnt Bundesländer vor einer Blockade des Gesetzes

Die Wirtschaft begrüßte den Gesetzentwurf. Industriepräsident Jürgen Thumann und Der Präsident des Bundesverbandes des Deutschen Groß- und Außenhandels (BGA), Anton Börner, sprachen von einem wichtigen Signal für den Mittelstand. Thumann warnte die Bundesländer davor, den Gesetzentwurf zu blockieren.

Der Präsident des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK), Ludwig Georg Braun, forderte die Regierung ferner auf, sie sollte neben der Entlastung des europäischen Betriebsvermögens "Mut beweisen und das weltweite unternehmerische Vermögen einbeziehen".

Der stellvertretende Vorsitzende der FDP-Bundestagsfraktion, Carl-Ludwig Thiele, begrüßte ausdrücklich, "dass sich die Koalition nun endlich zu einem Gesetzentwurf zur Erbschaftsteuer bei der Unternehmensnachfolge durchgerungen hat". Das entspreche einer FDP-Forderung aus dem Wahlprogramm 2002. Das monatelange Hin und Her habe die Wirtschaft "sehr verunsichert". Viele Unternehmer seien bereits in diesem Jahr dazu übergegangen, ihre Nachfolge noch nach altem Recht zu regeln.

Besonders erfreulich sei, dass die von der SPD geforderte Arbeitnehmerklausel nicht im Gesetzentwurf enthalten sei. "Die Arbeitnehmerklausel wäre vollkommen unpraktikabel gewesen und hätte den Sinn des Gesetzes zunichte gemacht", so Thiele. Nach Äußerungen aus der SPD bleibe allerdings abzuwarten, ob die Koalition den Gesetzentwurf durch das parlamentarische Verfahren bringe. "Die FDP wird sich konstruktiv an den Beratungen beteiligen und darauf achten, dass es wirklich zu Erleichterungen und nicht zu Mehrbelastungen für die Unternehmen kommt."

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