Weder die Entscheidung der EU-Kommission, mit der die Angemessenheit des Schutzes dieser Daten durch die Vereinigten Staaten festgestellt werde, noch der Beschluss des EU-Ministerrats, mit dem ein Abkommen über deren Übermittlung an dieses Land genehmigt werde, "beruhen auf einer geeigneten Rechtsgrundlage", urteilten die Europarichter im Mai geurteilt.
Mit der aktuellen Entscheidung des Ministerrats wird der Transfer personenbezogener Daten in die USA jetzt wieder ermöglicht. Der Ministerrat betonte, dass der Gerichtshof lediglich der "Europäischen Gemeinschaft" (EG) die Zuständigkeit abgesprochen hätte, nicht aber dem "Dach" der "Europäischen Union" (EU). Auch hätten die Europarichter nicht den Datentransfer an sich bemängelt. Mit der neuen Entscheidung auf EU-Ebene seien die rechtlichen Probleme insofern Beiseite geräumt.
Kritik von Linksfraktion und FDP
Die stellvertretende Vorsitzende der Linksfraktion, Petra Pau, sieht in der Entscheidung einen "Dammbruch beim Datenschutz". Der per Grundgesetz verbriefte Datenschutz schütze keine Daten, sondern Persönlichkeiten. Das sei "sein Wesen - gewesen", so Pau.
"Der vorsorgliche Verweis, die Daten seien doch in den USA in sicheren Händen, kann getrost als schwarzer Humor abgehakt werden", meint die Bundestagsabgeordnete. "Geheimdienste, die nachweislich weltweit Bürgerrechte missachten, werden nicht ausgerechnet beim Datenschutz zu Heiligen."
Nach Auffassung des Parlamentarischen Geschäftsführers der FDP-Bundestagsfraktion, Ernst Burgbacher, hat die Bundesregierung bei den Verhandlungen "die Interessen der deutschen Passagiere nicht ausreichend vertreten. Unsere bisherigen Bedenken haben sich bestätigt: Die Forderung nach datenschutzrechtlichen Standards sind bei der Einigung nicht berücksichtigt worden."
Nach Presseberichten hätten jetzt viele Stellen der US Sicherheitsbehörden bis hin zum FBI "wahllos Zugriff auf die Passagierdaten" und könnten diese zukünftig noch leichter untereinander austauschen.
Scheel plädiert für Steuerinitiative Eichels im EU-Ministerrat
Sympathie für Tobin-Tax
Am 30. September 2002 veröffentlicht.
Eine Steuer auf Devisengeschäfte, nach ihrem Erfinder, dem Nobelpreisträger James Tobin, auch Tobin-Tax genannt, findet in der rot-grünen Koalition stärkeren Anklang. Die Vorsitzende des Bundestagsfinanzausschusses, die grüne Abgeordnete Christine Scheel, plädierte im Gespräch mit der Frankfurter Rundschau für eine europapolitische Initiative der Bundesregierung, um die Abgabe durchzusetzen: "Der Bundesfinanzminister soll die Steuer zum Thema im Rat der europäischen Finanzminister machen." Dies müsse in den Koalitionsverhandlungen geklärt werden.
Außer den Grünen fordern der linke Flügel der SPD und Entwicklungsministerin Heidemarie Wieczorek-Zeul eine Tobin-Tax. Die Ressortchefin hat bereits in der vergangenen Legislaturperiode eine Machbarkeitsstudie bei dem Frankfurter Ökonomen Klaus Spahn in Auftrag gegeben. Der kam zu dem Schluss, dass sich die Steuer zunächst auch nur auf Devisentransaktionen von und nach Europa erheben ließe. Die - geringe - Abgabe auf grenzüberschreitende Finanztransaktionen soll kurzfristige Deals, die auf die Ausnutzung geringer Gewinnmargen abzielen, unrentabel machen. Befürworter erwarten, dass die Besteuerung solcher "spekulativer" Geschäfte das Interesse der Kapitalanleger stärker auf langfristige Anlagen lenken könnte.
Peter Wahl, Sprecher der globalisierungskritischen Bewegung Attac, begrüßte den Vorstoß von Scheel. Neben dem Ziel, das Geschehen an den Finanzmärkten zu verändern, könnten schon mit einem Steuersatz von deutlich unter einem Prozent die öffentlichen Haushalte durch Mehreinnahmen in Höhe von 18 Milliarden Euro entlastet werden. Ob sich die Regierungen in der Europäischen Union auf die Einführung einer Tobin-Tax einlassen, ist allerdings ungewiss. Zwar gibt es in Frankreich und Finnland entsprechende Parlamentsbeschlüsse, die eine solche Abgabe von ihren Regierungen fordern. Doch in Paris wurden sie noch zu Zeiten einer sozialistisch geführten Regierung getroffen.