Jung betonte dabei den Auftrag der Bundeswehr zum Schutze Deutschlands. "Es gibt aber denkbare Gefährdungen - beispielsweise terroristischer Art -, in denen die Polizei nicht die Mittel hat, die Bevölkerung zu schützen, etwa bei Angriffen aus der Luft oder von See, dann muss ich die Fähigkeiten der Bundeswehr hier einsetzen können", erläuterte er seinen Standpunkt. Darüber sei nun mit der SPD eine Einigung erzielt worden.
Bereits in einem im Sommer bekannt gewordenen Entwurf des Weißbuches wurde gefordert, dass die Bundeswehr immer dann eingesetzt werden können muss, "wenn nur sie über die erforderlichen Fähigkeiten verfügt, um den Schutz der Bevölkerung oder kritischer Infrastruktur zu gewährleisten."
In einer Analyse des Entwurfes kam der Sprecher des Bundesausschusses Friedensratschlages, Lühr Henken, damals zu dem Schluss, dass es Jung dabei "nicht um die Teilnahme der Bundeswehr an der Beseitigung von Unfallschäden infolge terroristischer Angriffe" gehe, "sondern um den präventiven Einsatz im Innern – mit militärischen Mitteln."
Ursprünglich lehnte auch die SPD einen Bundeswehreinsatz im Inneren strikt ab. Ex-Verteidigungsminister Struck stellte noch am 3. September in einem Deutschlandfunk Interview fest, dass dies eine "klare Position" seiner Partei sei. "Ich sage das auch als ehemaliger Verteidigungsminister. Die Bundeswehr ist für den Schutz nach außen verantwortlich und für internationale Einsätze, wie sie auch in Zukunft wieder anstehen werden, die Länderpolizeien und die Bundespolizei - früher BGS - für den Schutz nach innen. Und dabei soll es bleiben," so Struck weiter.
In der heutigen Presseerklärung aus der SPD-Fraktion wird unter dem Titel "Es bleibt bei der Trennung von innerer und äußerer Sicherheit" mitgeteilt, dass die SPD einem "uneingeschränkten" Einsatz der Bundeswehr im Inneren nicht zustimmen werde. Auf dem "eng begrenzten Feld der Luft- und Seesicherheit und zwar nur dann, wenn die Polizei die dafür notwendigen Mittel nicht besitzt" wird nun aber doch ein "Handlungsbedarf" gesehen.