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Steuergutschrift für Anleger

Bundesfinanzministerium fürchtet Urteil des Europäischen Gerichtshofs

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Ein Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) gefährdet nach Darstellung des Bundesfinanzministeriums "massiv" die deutsche Haushalts­konsoli­die­rung. Das deutsche Ministerium beklagt sich über die von der österreichischen Generalanwältin Stix-Hackl vorgelegten so genannten Schlussan­träge, der Vorstufe vor dem Urteil des Gerichtshofs in der Rechtssache "Meilicke". Würden sich die Richter des Gerichtshofs die Rechtsauffassung der Generalanwältin zu Eigen machen, dann müsste Deutschland laut Finanzministerium mit einer Haushaltsbelastung von "maximal etwa 5 Milliarden Euro in 2006 und 2007" rechnen. Es geht um Steuergutschriften für Dividenden, von denen Anleger nachträglich profitieren könnten, falls Stix-Hackl sich durchsetzt.


Das strittige Verfahren betrifft laut Bundesfinanzministerium eine Regelung des bis 2000 gel­ten­den Körperschaftsteueran­rech­nungs­­­­­verfahrens. Danach sei der Anspruch auf eine Steuergutschrift für Dividenden ausgeschlossen gewesen, wenn die auszahlende Gesellschaft ihren Sitz nicht im Inland gehabt habe. Deutschland habe dieses Körperschaftsteueranrechnungsverfahren im Jahre 2000 abgeschafft. Aus diesem Grund habe die Bun­desregierung die im Streit stehende Regelung nicht mehr vertei­digt, sondern - "ebenso wie zahlreiche andere Mitgliedstaaten und auch die EU-Kommission" - beantragt, angesichts der schwerwie­gen­den finanziellen Auswirkungen einer rückwirkenden Urteils­kraft die zeitliche Urteilswirkung zu begrenzen.

Generalanwältin Stix-Hackl schlage dem Gerichtshof nun vor, die Wirkungen des Urteils "gegen allen vorgetragenen Sachverstand" - so das Bundesfinanzministerium - nicht zeitlich zu beschränken. Sie vertrete die Auffassung, für Deutschland seien Haushaltsbelastungen von bis zu 5 Milliarden Euro keine schwerwiegenden wirtschaftlichen Auswirkungen. Und nur diese würden eine zeitliche Begrenzung der Urteilswirkung rechtfertigen.

Die deutsche Bundesregierung findet die "Äußerungen" der Generalanwältin "in keiner Weise nach­vollziehbar". Deutschland habe das Anrechnungsverfahren schon vor Jahren aufgeho­ben. In diesem Verfahren gehe es also nicht darum, Deutschland an seine europarechtlichen Pflichten zu erinnern, son­dern um die "Aufarbeitung von Altfällen". Es müsse daher der Grund­satz zum Tragen kommen, dass negative Konsequenzen für die Mit­gliedstaaten vermieden werden sollten, "soweit sie nicht zur Durch­setzung des Gemeinschafts­rechts geboten erschei­nen". Die Bun­desregierung befinde sich dabei im Einklang mit der EU-Kommission. Sie habe ein schlüs­siges Konzept vorgestellt, das "die legitimen Interessen der Anleger und des deutschen Staates zu einem wohl balancierten Ausgleich bringt".Die Bundesregierung hofft jetzt, dass sich der Europäische Gerichtshof "dieser haltlosen und fundamentale Interessen eines Mitgliedstaates und seiner Bürgerin­nen und Bürger verletzenden Rechtsauffassung der Generalanwäl­tin nicht anschließt und dem Petitum der Bundesregierung auf zeit­liche Begrenzung der Urteilswirkung nachkommt".

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