Mit beiden "Sozialleistungen" werde indirekt eine niedrige Frauenerwerbsquote herbeigeführt, begründete Wend seinen Vorstoß. Dies sei aber nicht mehr im Interesse von Frauen, meint der Politiker zu wissen. Auch die Wirtschaft sei auf Frauen als gut ausgebildete Fachkräfte angewiesen, an denen es aufgrund des demografischen Wandels einen zunehmenden Mangel gebe.
Darüber hinaus forderte Wend die Abschaffung des Ehegattensplittings. Allerdings seien für Rente und Krankenversicherung für diese Legislaturperiode die politischen Weichen gestellt, so dass die Vorschläge erst nach 2009 angegangen werden könnten. "Das ist ein langfristiges Projekt, das auch erst in die Programmdiskussion der SPD Eingang finden muss", sagte Wend.
Mit der Abschaffung der Sozialleistungen sei für die Sozialversicherung eine große Einsparung verbunden, die zu niedrigeren Lohnnebenkosten führe, sagte Wend. Die - von Wend unterstellte - höhere Frauenerwerbsquote bringe zugleich mehr Einnahmen. Wichtiger aber noch sei, dass die genannten drei Vergünstigungen dazu führten, dass trotz überdurchschnittlich guter Schul- und Berufsbildung bei Frauen Talente brach lägen.
Die Veränderungen müssten eng verknüpft sein mit einer besseren Kinderbetreuung, zu der eine steuerliche Anerkennung des Haushaltes als Arbeitgeber gehöre, sagte Wend.
Unlängst hatte schon der CDU-Rentenexperte Peter Weiß Kürzungen bei der Witwenrente gefordert. Weiß nannte es "in diesem Jahrhundert nicht mehr vermittelbar, dass Frauen mit 45 Jahren Anspruch auf die volle Witwenrente haben." Das Mindestalter sollte laut Weiß auf 50 oder 52 Jahre erhöht werden.
Auch der Vorsitzende des Sachverständigenrates, Bert Rürup, sieht "Reformbedarf" bei der Witwenrente. Die Bundesregierung solle die Rentenleistungen für künftige Witwen und Witwer deutlich beschneiden. Um zu verhindern, dass die Rentenbeiträge bis 2020 über 20 Prozent steigen, werde "die Politik um eine Reform der Hinterbliebenenversorgung nicht herumkommen", behauptete der Vorsitzende des Sachverständigenrates im Januar gegenüber dem "Handelsblatt". Die Höhe der Hinterbliebenenrente solle sich künftig nicht mehr an der Rente des Verstorbenen, sondern "an der Bedürftigkeit des Hinterbliebenen orientieren".