Nach Auffassung von EU-Verbraucherschutzkommissar Markos Kyprianou stellen Lebensmittelzusatzstoffe, –aromen und –enzyme "bei der Erzeugung von Lebensmitteln für den Massenmarkt von heute eine wichtige Rolle" dar und "bieten Vorteile für den Verbraucher, weil die Lebensmittel frisch und schmackhaft bleiben". Klare, einheitliche Vorschriften über Sicherheit, Zulassung und Inverkehrbringen solcher Stoffe dienten dem Schutz der Verbraucher und stärkten das "Vertrauen der Öffentlichkeit in die damit erzeugten Lebensmittel". Durch die Kommissions-Vorschläge werde "sichergestellt", dass diese Vorschriften "auf fundierten wissenschaftlichen Gutachten beruhen und dass Verbraucher überall in der EU den gleichen Schutz genießen".
Enzyme können Konsistenz, Aussehen, Nährwert und Geschmack von Lebensmitteln "verbessern"
Enzyme spielen den Angaben zufolge bei der Lebensmittelerzeugung eine immer größere Rolle. Sie könnten auch als "Alternative zu chemischen Stoffen" verwendet werden, um Konsistenz, Aussehen, Nährwert und Geschmack von Lebensmitteln zu verbessern, und bestimmte Prozesse bei der Lebensmittelerzeugung zu unterstützen, wie etwa das "Gehen" des Brotteiges. Bislang lägen noch keine EU-Rechtsvorschriften über die Verwendung von Lebensmittelenzymen als Verarbeitungshilfsstoffe vor. Die Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Lebensmittelenzyme sind sehr unterschiedlich, was für den europaweiten Handel zu Problemen und - nach Auffassung der EU-Kommission - auch "für den EU-Verbraucher zu einer unklaren Situation" führen kann.
Durch neuen Rechtsvorschriften würden einheitliche EU-Regelungen für die Bewertung, Zulassung und Überwachung von in Lebensmitteln verwendeten Enzymen festgelegt. Der Verordnungsentwurf sieht die Aufstellung einer "Positivliste aller Lebensmittelenzyme" vor, die Lebensmitteln aus technologischen Gründen zugesetzt werden, auf der Grundlage befürwortender wissenschaftlicher Stellungnahmen der Lebensmittelbehörde.
Der Vorschlag enthält auch Vorschriften über die Kennzeichnung von Lebensmittelenzymen, die nicht als "Verarbeitungshilfsstoffe" eingesetzt werden. So sollen etwa Lebensmittelenzyme, die im Enderzeugnis eine technologische Funktion übernehmen, als Inhaltsstoffe mit dieser Funktion - zum Beispiel Stabilisator - und einem bestimmten Namen gekennzeichnet werden.
Zulassung von Zusatzstoffen künftig ohne EU-Parlament? Vorschriften über Lebensmittelzusatzstoffe und ihre Genehmigung sind derzeit in der Richtlinie 89/107/EWG niedergelegt. Bei der Genehmigung von Lebensmittelzusatzstoffen ist zurzeit jedoch das so genannte Mitentscheidungsverfahren anzuwenden, an dem der Ministerrat und das EU-Parlament beteiligt sind. Dies nehme bei der Zulassung von Zusatzstoffen "unter Umständen einige Zeit in Anspruch", bemängelt die Kommission.
Durch die vorgeschlagenen neuen Rechtsvorschriften soll das System für die Genehmigung von Lebensmittelzusatzstoffen daher "vereinfacht und rationalisiert" werden, "wobei die Kommission die Positivliste der EU für Lebensmittelzusatzstoffe – nach Zustimmung der Mitgliedstaaten im Rahmen des Ständigen Ausschusses für die Lebensmittelkette – aktualisieren und ergänzen kann". Dem EU-Parlament soll dann nur noch ein "Überwachungsrecht" zugebilligt werden. Alle Genehmigungen sollen auf einer von der Behörde für Lebensmittelsicherheit durchgeführten Sicherheitsbewertung beruhen.
"Aromen könnten Probleme für die Gesundheit aufwerfen"
Allgemeine Vorschriften über Aromen, deren Etikettierung und die Höchstmengen von Stoffen, die in Aromen enthalten sind und "Probleme für die Gesundheit aufwerfen könnten", sind derzeit in Richtlinie 88/388/EWG niedergelegt. Diese Rechtsvorschriften "müssen jetzt aktualisiert werden, um technologische und wissenschaftliche Entwicklungen widerzuspiegeln", teilte die EU-Kommission mit.
Die vorgeschlagenen neuen Rechtsvorschriften enthalten nach Darstellung der Kommission "klarere Regelungen für Höchstmengen unerwünschter Stoffe, die im Einklang mit Stellungnahmen der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit stehen". Es würden auch Begriffe wie "Aromastoffe", "Aromaextrakte" und "Reaktionsaromen" definiert. Auch verspricht die Kommission "strengere Regeln" für die Verwendung des Begriffs "natürlich" bei der Beschreibung von Aromen.