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Trockenheit

Landwirten sollen stillgelegte Flächen für die Viehfütterung nutzen dürfen

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Die EU-Kommission hat am Donnerstag entschieden, den von der extremen Trockenheit betroffenen Landwirten die Nutzung von Stilllegungsflächen zu Fütterungszwecken zu gestatten. Aufgrund der Trockenheit sei es in vielen Regionen zu Futtermittelengpässen gekommen, heißt es zur Begründung. Normalerweise sei die landwirtschaftliche Nutzung von stillgelegten Flächen erst ab dem 31. August gestattet, doch würde das auf diesen Flächen wachsende Futter bei der gegenwärtigen Hitzewelle bis dahin verdorren. Deutschland hatte neben anderen EU-Mitgliedstaaten um eine solche Entscheidung gebeten. Die Kommission will die Entscheidungen in den kommenden Tagen formal erlassen.


"Verdorrtes Futter nützt keinem etwas. Uns war es wichtig, auf die durch die derzeitige Hitzewelle bedingte außergewöhnliche Situation rasch zu reagieren und Entscheidungen vorzubereiten, die den betroffenen Landwirten Erleichterung bringen sollen", erklärte die für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung zuständige Kommissarin Mariann Fischer Boel.

Die von den Kommissionsdienststellen vorgelegten Entscheidungen basierten auf den Begründungen und Informationen, die die Mitgliedstaaten einem Ad-hoc-Verwaltungsausschuss für Direktzahlungen zu den widrigen Witterungsverhältnissen übermittelt haben. Mit den Entscheidungsentwürfen werde den Ersuchen Österreichs, Belgiens, Finnlands Frankreichs, Deutschlands, Luxemburgs, Spaniens, Italiens und Schwedens entsprochen, die beantragt hatten, den betroffenen Landwirten die Nutzung von als stillgelegt gemeldeten Flächen zu Fütterungszwecken zu gestatten.

Die Nutzung von Stilllegungsflächen zu lukrativen Zwecken – insbesondere der Verkauf des auf diesen Flächen erzeugten Futters – werde durch die Entscheidungsentwürfe ausgeschlossen, teilte die EU-Kommission mit.