"Verdorrtes Futter nützt keinem etwas. Uns war es wichtig, auf die durch die derzeitige Hitzewelle bedingte außergewöhnliche Situation rasch zu reagieren und Entscheidungen vorzubereiten, die den betroffenen Landwirten Erleichterung bringen sollen", erklärte die für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung zuständige Kommissarin Mariann Fischer Boel.
Die von den Kommissionsdienststellen vorgelegten Entscheidungen basierten auf den Begründungen und Informationen, die die Mitgliedstaaten einem Ad-hoc-Verwaltungsausschuss für Direktzahlungen zu den widrigen Witterungsverhältnissen übermittelt haben. Mit den Entscheidungsentwürfen werde den Ersuchen Österreichs, Belgiens, Finnlands Frankreichs, Deutschlands, Luxemburgs, Spaniens, Italiens und Schwedens entsprochen, die beantragt hatten, den betroffenen Landwirten die Nutzung von als stillgelegt gemeldeten Flächen zu Fütterungszwecken zu gestatten.
Die Nutzung von Stilllegungsflächen zu lukrativen Zwecken – insbesondere der Verkauf des auf diesen Flächen erzeugten Futters – werde durch die Entscheidungsentwürfe ausgeschlossen, teilte die EU-Kommission mit.