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Blasenkrebsrisiko

Kommission verbietet 22 Haarfärbemittel

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Die Europäische Kommission hat am Freitag 22 Haarfarbstoffe verboten. Als Begründung gibt die EU-Kommission an, sie wolle damit die Sicherheit für die Verbraucher gewährleisten. Das Verbot betreffe Haarfärbemittel, für die von der Industrie keine Sicherheitsdossiers vorgelegt worden seien. Der die Europäische Kommission beratende Wissenschaftliche Ausschuss habe das Verbot dieser Stoffe empfohlen, nachdem eine Studie zu dem Schluss gelangt sei, "dass die Verwendung von Haarfärbemitteln über einen längeren Zeitraum hinweg mit einem Blasenkrebsrisiko verbunden sein könnte". Das Verbot sei der erste Schritt einer Gesamtstrategie, die im April 2003 mit den Mitgliedstaaten und Interessenträgern vereinbart worden sei und deren Ziel es sei, "eine Positivliste von Haarfarbstoffen aufzustellen, die als unbedenklich für die menschliche Gesundheit eingestuft werden".


Die Kosmetikindustrie hat laut EU-Kommission 115 "Sicherheitsdossiers für Haarfärbemittel" eingereicht, die dem Wissenschaftlichen Ausschuss "Konsumgüter" (SCCP) der EU zur Begutachtung vorgelegt werden sollen.

"Stoffe, deren Sicherheit nicht nachgewiesen werden kann, werden vom Markt verschwinden. Unsere hohen Sicherheitsstandards schützen nicht nur die Verbraucher in der EU, sie geben auch der europäischen Kosmetikindustrie die nötige Rechtssicherheit", sagte Industriekommissar Günter Verheugen zur Begründung der Strategie.

Die Strategie der Kommission zur Gewährleistung der Sicherheit von Haarfärbemitteln sehe vor, alle permanenten und nicht permanenten Haarfarbstoffe zu verbieten, für die die Industrie dem SCCP keine Sicherheitsdossiers vorgelegt habe oder zu denen der SCCP eine negative Stellungnahme abgegeben habe.

Der Markt für Haarfärbemittel in der EU erreichte den Angaben zufolge 2004 einen Umfang von 2,6 Milliarden Euro. Dies entspreche rund 8 Prozent des Produktionswertes der Kosmetikindustrie in Europa.

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