Der Ethikrat betonte, dass jeder unheilbar kranke und sterbende Mensch Anspruch darauf habe, unter menschenwürdigen Bedingungen behandelt zu werden. Zum "Sterbenlassen" gehöre auch das Recht jedes Patienten, lebensverlängernde medizinische Maßnahmen abzulehnen. Ärzte sollten dabei Aspekte der Lebensqualität des Patienten über die maximale Lebensverlängerung stellen dürfen, ohne strafrechtliche Verfolgung befürchten zu müssen.
Beim Thema Suizid plädiert der Rat dafür, Rechtsordnung und gesellschaftliche Praxis weiterhin darauf auszurichten, auch schwer kranke Menschen von einem Selbstmord abzubringen. Bestehen beim Selbstmordversuch eines Schwerkranken klare Anhaltspunkte dafür, dass dem ein "ernsthaft bedachter Entschluss" des Betroffenen zu Grunde liegt und er jegliche Rettungsmaßnahme ablehnt, sollen Ärzte nach Auffassung der Rats-Mehrheit von einer Intervention absehen dürfen, ohne deshalb eine Strafverfolgung befürchten zu müssen. Andere Ratsmitglieder wollen diese Möglichkeit auf Situationen beschränken, in denen die Krankheit absehbar bald zum Tod führt.
Einige Mitglieder seien jedoch der Meinung, dass Beihilfe zum Selbstmord grundsätzlich mit dem "ärztlichen Ethos" unvereinbar sei, heißt es in der Stellungnahme weiter. Dem widersprächen andere Mitglieder, die argumentierten, "Suizidbeihilfe könne dem Gebot entsprechen, zum Wohl des Patienten zu handeln, und damit vom ärztlichen Ethos gedeckt sein".
Der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Kardinal Karl Lehmann, hob hervor, dass der aktiven Sterbehilfe eine Absage erteilt worden sei. Kritisch nahm Lehmann unter anderem die unterschiedlichen Auffassungen zur Suizidbeihilfe zur Kenntnis. Eine Mitwirkung von Ärzten bei der Selbsttötung widerspreche dem ärztlichen Ethos.
Der Ratsvorsitzende der Evangelische Kirche in Deutschland (EKD), Bischof Wolfgang Huber, bezeichnete es als "verhängnisvoll", dass der Ethikrat im Blick auf die Beihilfe zum Suizid und die Tötung auf Verlangen nicht zu klareren Ergebnissen gekommen sei. Die Deutsche Hospiz Stiftung begrüßte die Stellungnahme als klares Zeichen für "umfassende Sterbebegleitung, aber gegen Euthanasie".
Menschen sterben lassen, um die Wirtschaft nicht zu belasten Mit Äußerungen zur möglichen Kürzung der medizinischen Versorgung Älterer hatte der Unternehmer Claus Hipp im vergangenen April für große Empörung gesorgt. Der Babynahrungshersteller hatte gesagt, dass man im Zusammenhang mit der Bevölkerungsentwicklung darüber nachdenken müsse, ab welchem Alter die medizinische Versorgung nicht mehr zu leisten sei: "Wann man die Menschen lieber sterben lässt, weil sie die Wirtschaft belasten."
Hipp, der auch Ehrenpräsident der Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern ist, sagte: "Der natürliche Beginn und das natürliche Ende des Lebens wird noch ein großes Thema sein." Er erwarte eine deutliche Verschärfung des Generationenkonflikts. "Da sehe ich das Problem, dass eine Revolution der Jugend kommen wird, die sagt, so können wir nicht mehr weitermachen, so wollen wir nicht mehr weitermachen", so Hipp. Hipp sagte, die gegenwärtige Generation dürfe nicht auf Kosten der jungen Generation leben. "Diejenigen, die heute Schulden machen, werden sie nicht zurückzahlen. Andere werden sie bezahlen", sagte der Industrielle. Deshalb sei es Aufgabe seiner Generation, unter dem Gesichtspunkt der Nachhaltigkeit alles zu vermeiden, was kommende Generationen belaste.
Nachdem dem Babynahrungshersteller eine Welle der öffentlichen Empörung entgegengeschlagen war, ruderte er zurück. Er sei gründlich missverstanden worden, so Hipp. Hipp betonte, mit seiner Äußerung habe er lediglich auf die drohende Gefahr hinweisen wollen, dass es künftig zu Einschränkungen im Gesundheitssystem kommen könne. Er befürchte, dass künftige Generationen nicht mehr bereit sein könnten, alle hinterlassenen Verpflichtungen zu erfüllen. Hipp versicherte nun, es käme ihm niemals in den Sinn, über eine Einschränkung medizinischer Leistungen für ältere Menschen aus wirtschaftlichen Gründen nachzudenken.