Schon damals habe es "Befürchtungen" gegeben, dass durch diese Gesetze die Begehrlichkeiten bei den Geheimdiensten und dem Innenministerium zunehmen würden. Das sei nun der Fall. "Ich rede mich nicht frei von jeder Mitschuld - wir hätten das damals schon lassen sollen und das gar nicht erst ins Gesetz einschreiben sollen, dann wäre die Begehrlichkeit auch nicht aufgetaucht", so Ströbele.
Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) nannte die Kritik Ströbeles Alarmismus. Man sollte mit der Kritik auf dem Teppich bleiben. Die grundlegenden Freiheitswerte des Grundgesetzes würden durch die Anti-Terror-Maßnahmen nicht eingeschränkt werden. "Die Erhebung einer Auskunft bei der Fluggesellschaft, wer mit welchem Flug geflogen ist, ist doch kein Grundrechtseingriff", sagte er. Die Handhabung der erweiterten Rechte in den Sicherheitsgesetzen sei ausdrücklich geregelt. So dürfe der Bundesnachrichtendienst nicht zum Zweck der Eigensicherung Daten erheben.