DIE Internet-Zeitung
Anzeige gegen Landesregierung

Polizei geht mit Härte gegen demonstrierende Studenten vor

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Am vergangenen Donnerstag haben in Frankfurt am Main rund 5000 Studierende gegen Studiengebühren und unsichere Arbeitsverhältnisse demonstriert. Nach Darstellung des Vereins Uebergebuehr gingen sie diesmal nicht nur auf die Strasse. "Nein, sie spurteten am Ende der Abschlußkundgebung vor der Alten Oper in einer Spontandemo zum Campus Westend der Uni Frankfurt und weiter durch den Grüneburgpark auf das Ende der Autobahn A66. Diese endet in Frankfurt und funktioniert wie eine Hauptschlagader für den Frankfurter Verkehr." Nach Darstellung der Polizei waren rund 400 teils vermummte Demonstranten in Richtung des Autobahnzubringers der A 66 marschiert und hatten diesen blockiert. Die Polizei hat 231 Personen festgenommen und gegen alle Strafanzeigen erstattet. Ihnen werde Landfriedensbruch, Nötigung und Widerstand gegen Polizeibeamte vorgeworfen. Der Allgemeine Studierendenausschuss (AStA) der Technischen Universität Darmstadt hat unterdessen im Auftrag der Landes-ASten-Konferenz beim Hessischen Staatsgerichtshof Anzeige gegen die Hessische Landesregierung erstattet. In der Begründung wird der Landesregierung mit der geplanten Einführung von allgemeinen Studiengebühren Verfassungsbruch vorgeworfen.


Nach Angaben des Vereins Übergebühr wurde die Demonstration von einem breiten Bündnis getragen: "nicht nur Parteien und Gewerkschaften, sondern Studierende aus dem ganzen Bundesgebiet hielten Frankfurt in Atem". Der Verein beschreibt die Demonstration als wildes Wettrennen mit der Polizei. Die Entschlossenheit der Demoteilnehmer sei nicht bremsen gewesen. "So gelangten mehrere hundert Leute auf die Autobahn, immer wieder bildeten sich Grüppchen und im Grüneburgpark konnten die Fahrzeuge der Polizei nicht folgen. Die Autobahn wurde in beide Richtungen für mehrere Stunden gesperrt."

Sehr gut seien "die kleinen Zwischenaktionen" angekommen, die die Demonstration aufgelockert hätten. "So gab es ein Fussballspiel zwischen Studierenden und Polizei. Vor dem Abbruch des Spiels stand es 2:0 für die Studierenden." Zudem hätten sich einige Clowns auf dem "Spielfeld" breit gemacht.

Die Demonstration richtete sich laut "Übergebühr" nicht nur gegen Studiengebühren, sondern werde "analog zu den französischen Studierenden" mit einem Einsatz für "gesicherte Arbeitsverhältnisse" verbunden. Christoph Lüdecke, Mitglied im Vorstand des studentischen Dachverbands fzs, wehrt sich gegen die nach dem Studium üblich gewordenen so genannter Praktika und anderer ungesicherter Beschäftigungsverhältnisse: "Zwar ist einerseits die Erweiterung der Probezeit auf 24 Monate immer noch Bestandteil des CDU-SPD-Koalitionsvertrages, andererseits zielt der Aufruf auch auf eine Absicherung aller Studierender, die neben dem Studium jobben müssen."

Der freie zusammenschluss von studentInnenschaften (fzs) fordert eine Kehrtwende in der Bildungspolitik und setzt sich für eine solide Ausfinanzierung der Hochschulen und eine bedarfsdeckende, elternunabhängige Studienfinanzierung ein. "Gebühren sind der Weg in die falsche Richtung und werden den Bildungserfolg noch stärker vom Geldbeutel der Eltern abhängig machen. Chancengleichheit lässt sich so nicht erreichen.", so Lüdecke.

Die Organisatoren der Frankfurter Demonstration sprachen von "französischen Verhältnissen": Sie hoffen auf eine "friedliche Ausbreitung des Protests auf breite Bevölkerungsschichten". Der fzs begrüsste vor diesem Hintergrund "die Solidarisierung und Unterstützung der Proteste durch weite Teile der Bevölkerung, aber auch durch Studierende aus Frankreich, die extra mit Bussen nach Frankfurt kamen".

Ein weiteres Beispiel für die friedlichen Proteste sei die Besetzung des hessischen Wissenschaftsministeriums, bei der die Studierenden betonten, ausdrücklich gewaltlos vorzugehen. Dort wurde Journalisten ein "Gesetzentwurf zur Finanzierung der Hochschulen über die Wiedereinführung der Vermögenssteuer" vorgestellt.

AStA: Anzeige beim Hessischen Staatsgerichtshof

Der AStA der TU Darmstadt hat den Hessischen Staatsgerichtshof aufgefordert, das von der Hessischen Landesregierung und der CDU-Fraktion eingeleitete Gesetzgebungsverfahren zur Einführung von Studiengebühren als "ein auf Verfassungsbruch gerichtetes Unternehmen" unverzüglich zu beenden. Weiterhin fordert der AStA die im Hessischen Landtag vertretenen Parteien auf, diesem Antrag beizutreten oder selbst gemäß Artikel 131 dere Hessischen Landesverfassung die Feststellung der Verfassungswidrigkeit des Gesetzesvorhabens zu beantragen.

Zudem hat der AStA alle hessischen Polizeipräsidenten und den Generalstaatsanwalt aufgefordert, bei der Beurteilung studentischer Demonstrationen und Aktionen gegen Studiengebühren, stets "die eindeutige Verfassungslage" zu beachten.

Die Hessische Landesregierung plant zum Wintersemester 2007/2008 die Einführung allgemeiner Studiengebühren in Höhe von 500 bis 1500 Euro. Nach Artikel 59 der Hessischen Landesverfassung ist das Studium an den Hochschulen des Landes "unentgeltlich". Die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Einführung von Studiengebühren sieht die Landesregierung durch ein Rechtsgutachten von Professor Christian Graf Pestalozza geklärt.

Die Studenten sehen das allerdings anders. "Wir haben angekündigt, mit allen Mitteln Widerstand gegen die Einführung von Studiengebühren zu leisten. Dazu gehört auch, rechtliche Schritte gegen die Landesregierung einzuleiten." begründet der AStA der TU Darmstadt das Vorgehen. "Der Gesetzentwurf für ein hessisches Studienbeitragsgesetz ist verfassungswidrig, das ist offensichtlich. Wir werden daher nicht warten bis der Landtag mit seiner CDU-Mehrheit die Einführung von Studiengebühren beschlossen hat."

Der AStA beruft sich jetzt auf das Widerstandsrecht laut Landesverfassung: "Die Hessische Verfassung kennt ein weitreichendes Widerstandsrecht zum Schutz der Verfassung und sie enthält auch eine Regelung, nach der jeder, der 'von einem Verfassungsbruch oder einem auf Verfassungsbruch gerichteten Unternehmen Kenntnis erhält', die Pflicht hat, den Staatsgerichtshof anzurufen."

"Den Verfassungsbruch sehen wir in dem Versuch, Studiengebühren einzuführen. Dies ist eine Verletzung des Artikel 59 der Hessischen Verfassung, welcher eine Unterichtsgeldfreiheit auch an den Hochschulen garantiert", so der AStA. "Die CDU Landesregierung scheint zu glauben, sie stehe über der Verfassung und könne Gesetze verabschieden, wie es ihr gefällt. Diese Arroganz der Macht nehmen wir nicht länger hin."

Der AStA der TU Darmstadt fordert die hessische Landesregierung auf sich nicht "einfach durch juristische Tricksereien" über die Verfassung hinwegzusetzen. Sie kann versuchen die Verfassung mit einer Volksabstimmung zu ändern. "Wir sind sicher, dass sich eine überwältigende Mehrheit der Menschen gegen so genannte Studienbeiträge entscheidet, weil sie sie als ausgrenzende Bildungsgebühren erkennen. Anstatt einer weiteren Aushöhlung der hessischen Verfassung brauchen wir ein Grundgesetz, das Studiengebühren verhindert und allen Menschen den Zugang zum Bildungssystem unabhängig von Herkunft oder wirtschaftlicher Lage garantiert", meint der AStA.

Corts: "Ich finde es prima, dass sich die Studierenden auch selber grundlegende Gedanken zum Thema Studienbeiträge machen"

Im März hatte der Hessische Minister für Wissenschaft und Kunst, Udo Corts, "im Rahmen seiner regelmäßigen Gespräche mit den Allgemeinen Studierendenausschüssen und mit Vertretern der politischen Gruppierungen in den Studentenparlamenten der hessischen Hochschulen" vom Ring Christlich-Demokratischer Studenten (RCDS) Hessen ein Positionspapier zu Studiengebühren entgegengenommen.

Nach Angaben des Ministeriums schlug der der CDU nahestehende RCDS unter anderem vor, die Hochschulen selber über die Erhebung von Gebühren und deren Höhe entscheiden zu lassen. Die Gebühren sollten individuell auf die jeweiligen Studienangebote abgestimmt sein. Das Land solle lediglich die Obergrenze der Beiträge und Bemessungskriterien vorgeben. Jeder Studierende solle mit seiner Immatrikulation berechtigt sein, ein Darlehen für die Finanzierung des Studiums zu erhalten. Familien mit Kindern sollten bei der Darlehensrückzahlung Vergünstigungen zugestanden werden.

Laut Pressemitteilung des Ministeriums wollten "die Studentenvertreter" damit "einen eigenen Beitrag" in die Debatte einbringen. "Ich finde es prima, dass sich die Studierenden auch selber grundlegende Gedanken zum Thema Studienbeiträge machen und werde die Anregungen aufmerksam prüfen", sagte der Minister.

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