Die Tribunale für die Guantánamo-Gefangenen seien nicht rechtmäßig zusammengesetzt. Auch die Prozeßregeln seien rechtswidrig. Der Vorsitzende des Supreme Court, John Roberts, wirkte nicht an der Entscheidung mit, da er vor seiner Berufung schon am Bundesberufungsgericht in Washington in der Sache gegen den Kläger entschieden hatte.
Der Gerichtshof stellte fest, dass auch in Guantánamo die Regeln der Genfer Konvention berücksichtigt werden müssten. Der Gerichtshof widersprach damit der Einschätzung der Regierung, dass die Gefangenen in Guantánamo nicht unter die Genfer Konvention fielen, da sie keine Kriegsgefangenen seien. Nach dem Urteil des Gerichtshof müssen für die Tribunale aber zumindest die rudimentärsten Prozessrechte gelten, die nach Völkergewohnheitsrecht anerkannt seien.
In einem früheren Guantánamo-Verfahren hatten die Obersten Richter 2004 entschieden, dass den Häftlingen gewisser Rechtsschutz zustehen müsse, damit sie sich gegen ihre Inhaftierung zur Wehr setzen könnten. Daraufhin hatte die Regierung die Militärtribunale geschaffen.
In einer ersten Stellungnahme machte Präsident Bush am Donnerstag deutlich, dass auch dieses Urteil nicht zu schnellen Änderungen führen dürfte. Seine Regierung werde die Entscheidung sehr ernst nehmen. "Die amerikanischen Bürger sollen aber wissen, daß wir nicht einfach Mörder freilassen werden." Er wolle zwar, dass die Häftlinge auf Guantánamo in ihre Heimatländer zurückkehren können. Einige werde man aber verurteilen müssen, sagte Bush. Der Kongreß habe ihm die Macht gegeben, Militärtribunale im Fall der Terrorverdächtigen einzurichten. Daher werde er mit den Abgeordneten eine gemeinsame Lösung suchen.
Die deutsche Bundesregierung hat zurückhaltend auf das Urteil des Obersten Gerichtshofes der USA zur Schließung des Gefangenenlagers Guantanamo auf Kuba reagiert. Regierungssprecher Ulrich Wilhelm sagte am Freitag in Berlin, das Urteil eines unabhängigen Gerichts sei ein inneramerikanischer Vorgang, den die Bundesregierung nicht kommentiere.