DIE Internet-Zeitung
Anreiz für Entlassungen?

Unternehmenssteuerkonzept soll offenbar hochprofitable Konzerne entlasten

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Das Unternehmenssteuerkonzept von Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD) entlastet offenbar vor allem Unternehmen mit hoher Eigenkapitalrendite. Eine große Kapitalgesellschaft, die auf 100 Millionen Euro Eigenkapital eine Rendite von 20 Prozent erzielt, könne knapp eine Million Euro Steuern sparen, berichtete das "Handelsblatt" unter Berufung auf Berechnungen des arbeitgebernahen Instituts der Deutschen Wirtschaft (IW). Das selbe Unternehmen müsste jedoch bei einer nur fünfprozentigen Eigenkapitalrendite gut 400.000 Euro mehr an den Fiskus abführen. Insofern könnte die Unternehmensbesteuerung künftig möglicherweise einen starken Anreiz dafür darstellen, durch Entlassungen Kosten zu sparen, um die Eigenkapital-Rendite zu steigern.


Steinbrücks Konzept sieht der Zeitung zufolge vor, den Körperschaftsteuersatz auf 12,5 Prozent zu halbieren und die Gewerbesteuermesszahl von fünf auf vier Prozent zu senken. Steinbrück will allerdings gleichzeitig auch auf die Hälfte aller Zinsen, sowie Mieten, Pachten, Leasingraten und Lizenzgebühren sowohl Gewerbesteuer als auch Körperschaftsteuer erheben. Diese Kosten fallen im Unternehmen unabhängig vom Gewinn an. Die Steuer müsste auch in Verlustphasen gezahlt werden.

"Substanzbesteuerungsanteile wirken natürlich immer dann belastend, wenn die Profitabilität gering ist", sagte Ralph Brügelmann vom Institut der Deutschen Wirtschaft der Zeitung. Nach seinen Rechnungen liege die Grenze, ab der eine Kapitalgesellschaft durch Steinbrücks Modell unterm Strich entlastet wird, bei einer Eigenkapitalrendite von gut neun Prozent.

Die Substanzsteueranteile aus Steinbrücks Modell würden die Bemessungsgrundlage der Gewerbesteuer um 30 Prozent verbreitern, schrieb das Blatt. Die Kommunen, denen die Gewerbesteuer zusteht, könnten nach Dartstellung des Instituts der Deutschen Wirtschaft mit etwa neun Milliarden Euro mehr Gewerbesteuereinnahmen rechnen. Bei der Körperschaftsteuer würde die Bemessungsgrundlage gar um 40 Prozent ausgeweitet.